Wurde bei Ihnen zu Unrecht ein Waffenverbot ausgesprochen? Brauchen Sie Unterstützung beim Erlangen eines Waffenscheins? Würden Sie gerne mehr wissen wie ein Antrag auf einen Waffenschein abläuft?
Wir durften vor kurzem einen Mandanten vertreten, der zu Unrecht ein Waffenverbot erhalten hatte. Zusammen mit unseren Experten im Bereich Waffenrecht konnten wir im Verfahren beweisen, dass das Verbot ungerechtfertig ausgesprochen wurde. Also wurde unserem Antrag auf Aufhebung des Waffenverbotes stattgegeben.
Es wurde ein Waffenverbot ausgesprochen
Was ist nun zu tun?
Zuallererst ist es besonders wichtig sich kooperativ gegenüber der Polizei/Behörde zu zeigen. Es ist einfacher eine schriftliche Beschwerde im Anschluss zu verfassen als sich die Chance durch unkooperatives Verhalten welches schnell als aggressiv aufgefasst werden kann zu verbauen.
Dokumentation über die Situation. Machen Sie ein Handyvideo über die Amtshandlung. Verhalten Sie sich vorbildlich dabei und bleiben Sie stets höflich und kooperativ. Geben Sie keine Angaben zu Beschuldigungen preis.
Verlangen Sie im einen Sicherstellungsbescheid.
Was mache ich bei einem Waffenverbot?
Achten Sie auf gute Kooperation mit der Behörde oder der Polizei. Verweigern Sie jedoch am Besten die Aussage und verweisen Sie auf eine schriftliche Stellungnahme. Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf.
Was bedeutet Führen oder Transport einer Waffe?
Der Gesetzgeber regelt das sehr eindeutig.
Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schußwaffe ungeladen - in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Was ist ein Waffenführerschein?
Der „Waffenführerschein“ hat nichts mit dem Führen einer Schusswaffe zu tun.
Vielmehr dient er als geeigneter Nachweis darüber, dass Sie sachkundig mit einer Waffe umgehen können.
Wie bekomme ich eine Waffe?
Arten von Waffen:
Nach freien Waffen wie etwa einem Pfefferspray wird insb. bei Schusswaffen in meldepflichtige, genehmigungspflichtige als auch verbotenen Waffen unterschieden.
In der persönlichen Beratung besprechen wir die Unterschiede zwischen Waffenbesitzkarte, Waffenpass, Jagdkarte und dem umgangssprachlichen Waffenführerschein. Auch zu Fragen über den europäischen Feuerwaffenpass beraten wir Sie gerne.
Die verschiedenen Gründe zur Anschaffung einer Waffe sollten immer wohl überlegt sein. Unsere Mitarbeiter aus dem Fachbereich Waffenrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenn gegen Sie bereits ein Waffenverbot vorliegt, überprüfen wir gerne Ihre Möglichkeiten. Sofern eine Beschwerde sinnvoll ist kümmern wir uns gerne um alle weiteren Schritte.
Ein Beratungstermin rund um das Ö. Waffenrecht kostet 180.- Euro.
Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen
Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt?
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.
Waffenrechtlicher Check 180.- Euro
• Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
• Wir bereiten Ihren Antrag vor.
Wir empfehlen Ihnen gerne auch Psychologen zum Eignungstest.
Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com
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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.
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