Ablöse für Möbel zu hoch - was kann ich tun?

Ablöse für Möbel zu hoch - was kann ich tun?

Haben Sie eine neue Wohnung gefunden? Verlangt der neue Vermieter zu viel Ablöse für die Möbel? 
Haben Sie die Ablöse schon bezahlt? Kann man das Geld noch im Nachhinein zurück verlangen?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Dr. Klammer ist der richtige Anwalt für Sie!

Wir haben schon viele solcher Fälle vertreten dürfen und können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Lesen Sie weiter um herauszufinden wie.
Praxisbeispiel

Frau S. und Herr T. haben endlich eine leistbare kleine Wohnung gefunden. Doch bevor sie einziehen verlangt der Vermieter 8500€ von ihnen als Ablöse. Nachdem sie schon lange suchen und alles andere aber unleistbar für sie ist zahlen sie den Betrag. Nach einiger Zeit realisieren sie, dass 8500€ für eine Küche, ein Bett und einen Kasten in fragbaren Zustand niemals in Ordnung sein kann. 
Also entschließen sie sich dazu Dr. Klammer zu engagieren. 

Natürlich konnte Dr. Klammer den Fall vor Gericht gewinnen und der Vermieter musste das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen.

Dies ist leider kein Einzelfall. Dr. Klammer hat schon viele ähnliche Fälle vertreten. Melden Sie sich am Besten gleich bei uns, damit wir auch für Sie das Gleiche erreichen können.
Was ist eine verbotene Ablöse?

Eine Ablöse für Möbel ist ein Betrag, den ein neuer Mieter an den vorherigen Mieter oder Eigentümer zahlt, um bestimmte Einrichtungsgegenstände oder Möbelstücke in der Wohnung oder dem Haus zu übernehmen. Dies geschieht oft bei einem Mieterwechsel, wenn der vorherige Mieter bestimmte Möbelstücke, Einbauten oder Geräte, die fest in die Wohnung integriert sind, wie beispielsweise eine Einbauküche, nicht mitnehmen möchte.

Die Ablösesumme wird in der Regel zwischen dem alten und dem neuen Mieter ausgehandelt und orientiert sich am aktuellen Wert der Möbel oder Einrichtungsgegenstände. Es ist wichtig, dass beide Parteien den Zustand und den Preis der Möbel schriftlich festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Eine verbotene Ablöse bedeutet entweder, dass zu viel Ablöse verlangt wird (mehr als der eigentliche Wert), oder dass Ablöse für Möbel oder Investitionen verlangt werden für die keine Ablöse verlangt werden darf

Auch "Miete nur gegen Ablöse" ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Hier ist es auf jeden Fall anzuraten den Fall von einem Experten überprüfen zu lassen.

Wofür darf keine Ablöse verlangt werden?

Das Geld für Möbel, die vom Vormieter vom neuen Mieter übernommen werden, sind genau genommen keine Ablöse, sondern es wird ein Kaufvertrag für diese Gegenstände vereinbart.

Investitionskosten für die Wohnung sind nur zulässig, wenn der Vormieter diese getätigt hat. Dann kann auch der Vermieter sich allfällige Kosten, die er dem Vormieter beim ausziehen gezahlt hat auf den neuen Mieter überwälzen. Sind die Investitionen aber vom Vermieter selbst getätigt worden, ist eine Ablösezahlung nicht rechtens.

WICHTIG: Immer eine Rechnung oder schriftliche Erklärung der Ablöse verlangen. So können Missverständnisse ausgeschlossen und eine spätere Reklammation vereinfacht werden.
Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten für juristische Streitigkeiten übernimmt. Sie schützt Versicherte vor finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigengutachten oder Zeugenentschädigungen, wenn diese aufgrund von rechtlichen Konflikten entstehen. Diese Versicherung deckt in der Regel verschiedene Bereiche ab, je nach gewählten Tarif können unterschiedliche Rechtsbereiche inkludiert sein.

 Rechtsschutzversicherungen ermöglichen es den Versicherten, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren, ohne die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen zu müssen.

Was brauche ich alles um mein Geld zurück zu bekommen?

Das Wichtigste ist, dass Sie Beweise für bezahlte Ablösen und Zahlungen haben (Rechnungen, etc). Am Besten auch unterschriebene Übernahmebestätigungen. 
Des Weiteren ist es wichtig alles zu dokumentieren. Fotos der Möbel oder Investitionen für die Geld verlangt wurden sind sehr hilfreich
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie uns dies auch gleich mitteilen, da wir dann Honorare direkt mit dieser verrechnen können.

Was ist ein Rechtsschutzanwalt?

Ein Rechtsschutzanwalt ist ein Rechtsanwalt, der von einer Rechtsschutzversicherung beauftragt wird, um einen Versicherten in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. 

Darf ich einen Anwalt selber wählen?

JA! 
Wenn eine Person mit einer Rechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit hat, kann sie einen Anwalt wählen, der sie bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche unterstützt oder sie in Gerichtsverfahren verteidigt.

Was macht der Anwalt für mich? 

Dr. Klammer übernimmt Ihren Fall sofort. Aber was macht Dr. Klammer für Sie?

Zu den Aufgaben eines Rechtsschutzanwalts gehören:

1. Beratung und Aufklärung: Dr. Klammer berät Sie über Ihre rechtliche Situation und mögliche Vorgehensweisen.

2. Vertragsprüfung: Dr. Klammer prüft Verträge und Dokumente auf rechtliche Fallstricke.

3. Vertretung vor Gericht: Dr. Klammer vertritt Sie in gerichtlichen Verfahren.

4. Verhandlungen: Dr. Klammer führt Verhandlungen mit der Gegenseite, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen.


Welche Rechtsgebiete deckt Dr. Klammer ab? 

Dr. Klammer hat viel Erfahrung in der Abwicklung von Rechtsangelegenheiten für Versicherungen und Versicherte. Insbesondere in folgenden Gebieten: 

- Körperverletzungen
- Verträge (insb. Kaufverträge über Auto, Mietverträge, usw.)
- Behandlungsfehler durch einen Arzt
- Verwaltungsstrafverfahren ab 200€ Strafe
- Einbruchdiebstahl

Was ist wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehen Ihnen viele Wege offen. Dr Klammer kann Ihnen auf jeden Fall helfen.
Kommen Sie zu einem Erstgespräch in unserer Kanzlei vorbei und wir können Ihnen alle Möglichkeiten in einer Stunde offen legen und erklären.

Ein Erstgespräch bei uns kostet 180€.

Melden Sie sich gleich bei uns: Kontakt.


Was mache ich jetzt?


Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die ganze Sache schnell über die Bühne zu bringen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen, was Sie wann wo einreichen müssen.

Was soll ich machen wenn ich einen Rechtsfall habe?

Wenn Sie einen Rechtsfall haben, bringen Sie Ihre Polizze am Besten gleich zum Erstgespräch mit. Dr. Klammer kann Ihnen gleich Ihren Fall darlegen und erklären was die nächsten Schritte sind.

Unser Angebot 

Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Ein Erstgespräch kostet 180€, dieses kann auch mit der Versicherung direkt abgerechnet werden (solange Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung haben).

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen. Die Erstberatung werden wir dann über Ihrer Versicherung verrechnen (solange eine gültige Rechtsschutzversicherung besteht).

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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