Haben Sie einen oder mehrere Verträge bei einem Mobilfunkanbieter gehabt? Haben Sie eine Servicepauschale oder eine jährliche Pauschale gezahlt? Dann können Sie diese jetzt zurück verlangen! Der OGH hat entschieden, dass diese Zahlungen rechtswidrig sind und deshalb zu Unrecht bezahlt wurden. Doch wie können Sie nun ihr Geld zurück bekommen?
Dr. Klammer kann Ihnen helfen!
Die Mobilfunkanbieter (z.B. Magenta, A1, Drei) wollen das Geld natürlich nicht einfach so zurückzahlen. Hier kommt Dr. Klammer mit seiner Expertise um Ihnen Ihr rechtmäßiges Geld wieder zurück zu holen. Wie funktioniert das?
Was ist eine Servicepauschale?
Die Servicepauschale oder jährliche Pauschale, ist ein jährlich eingehobener zweistelliger Betrag. Die meisten Mobilfunkanbieter haben diese bei Verträgen, die vor 2023 abgeschlossen wurden, automatisch jedes Jahr verrechnet
und im Vorhinein mit der ersten Rechnung eingezogen.
Mit diesem Betrag sollen bestimmte Zusatzservices abgedeckt
werden. Dazu zählen beispielsweise der Netzausbau sowie die kostenlose Sperre und der Austausch von SIM-Karten, bei Diebstahl, Verlust oder Gerätewechsel.
Wieso darf ich diese Servicepauschale nun zurück verlangen?
Durch einen Rechtsspruch des Obersten Gerichtshofs
in Österreich wurde entschieden, dass diese Servicepauschalen nicht zulässig sind, da die Sinnhaftigkeit dieser Zahlung nicht gegeben ist. Die Dienstleistungen, die die Mobilfunkanbieter angaben damit zu bezahlen, sollten von den Zahlungen der Verbraucher schon abgedeckt sein.
Auf Grund dieses Rechtsspruches können nun alle Servicepauschalen zurück verlangt
werden.
Was brauche ich um die Servicepauschale zurück zu verlangen?
Natürlich hat niemand alle seine Rechnungen zuhause aufgehoben. Doch das ist überhaupt kein Problem.
Alles was Sie brauchen istIhre Telefonnummer oder Vertragsnummer (vom Vertrag von dem Sie die Servicepauschale zurückverlangen wollen), sowie eine Kopie Ihres Ausweises.
Alles andere erledigen wirdirekt mit Ihrem Mobilfunkanbieter.
Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Die Mobilfunkanbieter wollen natürlich nicht Geld zurückzahlen.
Sie werden auf Zeit spielen und versuchen Ihnen Ersatzzahlungen anzubieten. Aber Achtung! Mit der Annahme solcher Zahlungen verzichten Sie auf Ihr Recht ALLE Zahlungen für Servicepauschalen auch in Zukunft zurück zu verlangen.
Deshalb ist es am Besten gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit die Mobilfunkanbieter Sie gar nicht erst reinlegen können.
Muss ich etwas bezahlen?
Wenn wir Ihren Fall gewinnen, muss der Mobilfunkanbieter die Anwaltskosten zahlen, das heißt in diesem Fall entstehen Ihnenkeine Kosten. Die Chancen darauf stehen auch sehr gut (bis jetzt 100% Gewinnquote).
Wenn Sie direkt über unsere Kanzlei die Anfrage stellen müssen wir allerdings eine180€ Anzahlung
verrechnen.
Wenn Siekein Kostenrisiko
tragen wollen, bieten wir die Möglichkeit Ihre Anfrage über einen Verein
(FAIR AUSTRIA), der mit Prozessfinanzierern zusammen arbeitet und so das Kostenrisiko für Sie übernimmt, zu stellen. Sie können also die Anfrage auch direkt beim Verein stellen oder in Ihrer Nachricht
an uns erwähnen, dass Sie das Angebot von FAIR AUSTRIA
in Anspruch nehmen wollen.
Von welchen Mobilfunkanbietern kann man die Servicepauschale verlangen?
Im Prinzip von jedem Mobilfunkanbieter,
der eine Servicepauschale verlangt hat.
Wir haben schon von vielen Mobilfunkanbietern Servicepauschalen zurück verlangt:
Magenta / T-Mobile
Drei
A1
Bob
Red Bull Mobile
...
Was mache ich jetzt?
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die ganze Sache schnell über die Bühne zu bringen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen, ob Sie alles richtig machen oder Ihr Mobilfunkanbieter Ihren Fall nur rauszögert.
Was soll ich machen wenn ich die Servicepauschale zurückverlangen will?
Melden Sie sich gleich bei uns und erwähnen Sie welchen Mobilfunkanbieter Sie haben. Dr. Klammer kann Ihnen gleich Ihren Fall darlegen und erklären was die nächsten Schritte sind.
Unser Angebot
Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Ein Erstgespräch kostet normalerweise 180€, diesen Betrag verrechnen wir Ihnen als Anzahlung. Wenn Sie das ganze ohne Kostenrisiko machen wollen, dann erwähnen Sie den Verein FAIR AUSTRIA oder melden sich direkt beim Verein.
Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen
Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt?
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen. Wenn Sie kein Kostenrisiko wollen dann melden Sie sich beim Verein FAIR AUSTRIA
oder schreiben uns, dass Sie das Angebot von FAIR AUSTRIA in Anspruch nehmen wollen.