VW Datenleck - Erfolgreich Schadenersatz fordern

VW Datenleck - Erfolgreich Schadenersatz fordern

Haben Sie ein VW-, Skoda-, Seat- oder Audielektroauto? Dann könnten Sie von einem großen Datenleck betroffen sein. Wie eine Recherche des deutschen Magazins "Der Spiegel" aufgedeckt hat waren über Monate hinweg die Daten von 800.000 Nutzern online einsichtbar. Von 450.000 waren sogar genaue Standortdaten online einsichtbar. Nun können Betroffene bis zu 1000€ Schadenersatz bekommen.

Dr. Klammer und sein Team haben im Datenschutzbereich schon viel Erfahrung sammeln können und wir können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Was ist passiert?

Bei einem Update der App des VW-Konzerns, passierte ein kleiner Fehler, durch den alle Daten der Nutzer auf einem ungeschützten Ordner landeten. Da die App alle Daten, inklusive der Standortsdaten der Nutzer regelmäßig abfragt und speichert, lässt sich ganz leicht ein Bewegungsprofil für jeden Nutzer anlegen. Nachdem die meisten Nutzer auch private Apps und Daten auf ihrem Profil in der App speichern lässt sich auch leicht zurückverfolgen wem welche Daten gehören. Dadurch ist das Leck noch einmal gefährlicher. Die ganze Geschichte hier: Wir wissen wo dein Auto steht.

Wer ist betroffen?

In Österreich sind rund 20.000 Kunden betroffen. Das sind Kunden, die Elektroautos aus den Marken des VW-Konzerns fahren und deren App verwenden. 

Was ist eine Datenschutzverletzung?

Eine Datenschutzverletzung (auch Datenpanne oder Data Breach genannt) liegt vor, wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, verloren, gestohlen oder in einer Weise offengelegt werden, die nicht mit den Datenschutzgesetzen (z. B. der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) vereinbar ist.

Wenn eine Datenschutzverletzung festgestellt wird, müssen Unternehmen nach der DSGVO die betroffenen Personen und die zuständige Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 72 Stunden benachrichtigen, sofern die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen darstellt.

Was ist der Unterschied von der DSGVO zum Datenschutzgesetz in Österreich?


Die DSGVO ist eine europaweit geltende Verordnung, die den Schutz personenbezogener Daten in allen EU-Mitgliedstaaten regelt und einheitliche Standards festlegt. Sie hat Vorrang vor nationalen Gesetzen und gilt für alle Unternehmen, die in der EU tätig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) ergänzt die DSGVO und enthält spezifische nationale Regelungen, die die DSGVO nicht abdeckt. Während die DSGVO den allgemeinen rechtlichen Rahmen vorgibt, regelt das DSG Details für Österreich, wie etwa strengere Vorgaben bei der Überwachung von Arbeitnehmern.

Beide Gesetze zielen darauf ab, personenbezogene Daten zu schützen, wobei das DSG nationale Anpassungen und Ausfüllungen der DSGVO enthält. In Österreich sorgt die Datenschutzbehörde für die Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung dieser Gesetze.

Welche Strafen drohen bei einer Datenschutzverletzung? 

Unternehmen müssen mit erheblichen Strafen rechnen. 
Die schwerwiegendsten Verstöße, wie die Missachtung von Betroffenenrechten oder der unrechtmäßige Umgang mit sensiblen Daten, können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Kleinere Verstöße, wie die Nichtbenennung eines Datenschutzbeauftragten, können zu Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Umsatzes führen. 

Neben diesen Geldbußen können Aufsichtsbehörden auch andere Maßnahmen ergreifen, wie die Anordnung der Einstellung von Datenverarbeitungen oder die Verpflichtung zur Berichtigung oder Löschung von Daten. Zudem haben Betroffene das Recht, bei erlittenen Schäden Schadensersatzforderungen gegen das Unternehmen geltend zu machen. Diese Strafen sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung im Umgang mit personenbezogenen Daten ernst nehmen.

Wann kann ich Schadenersatzforderungen stellen?

Als Privatperson können Sie Schadensersatzforderungen wegen einer Datenschutzverletzung stellen, wenn Sie durch die unrechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einen Schaden erlitten haben. Dabei kann es sich um materielle (z. B. finanzielle Verluste) oder immaterielle Schäden (z. B. seelische Belastung, Verlust der Privatsphäre, Rufschädigung) handeln.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um Schadensersatz zu fordern:

1. Verstoß gegen die DSGVO: Es muss eine Datenschutzverletzung vorliegen, bei der deine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, z. B. durch unbefugten Zugriff, Veröffentlichung oder Verlust Ihrer Daten.
   
2. Schaden nachweisbar: Sie müssen nachweisen können, dass Ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist – entweder finanzieller oder emotionaler Art. Durch EU-Rechtssprechung zählt der Verlust der Daten schon als Schaden.

3. Kausalzusammenhang: Der Schaden muss nachweislich auf die Datenschutzverletzung zurückzuführen sein.

Um einen Schadenersatz einzufordern bleibt meistens nur der Rechtsweg und vor Gericht klagen. Die Aufsichtsbehörde kann ebenfalls in den Prozess involviert werden, jedoch ist die Entschädigung eine zivilrechtliche Angelegenheit, die unabhängig von eventuellen Bußgeldern gegen das Unternehmen geregelt wird.

Beispiel aus der Praxis 

Einer der interessantesten der aktuellen Fälle, ist das Datenleck der Stadt Baden aus März 2022. Hier hat das Gericht entschieden, dass einem Bürger der Stadt Baden 500€ Schadenersatz zustehen, da schon alleine die mentalen Folgen vom Wissen, dass die persönlichen Daten von Unbefugten gelesen und missbraucht werde könnten ausreichen um einen Schadenersatz fordern zu können. Lesen Sie hier die ganze Story.

Was mache ich jetzt?


Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und einen etwaigen Schadenersatzanspruch durchzusetzen.

Was kann ich machen wenn ich mir nicht sicher bin ob ich betroffen bin?

Melden Sie sich ganz unverbindlich bei uns. Wir können Ihnen sofort die nächsten notwendigen Schritte mitteilen um die Angelegenheit schnell über den Tisch zu bringen. Für weitere Informationen melden Sie sich unverbindlich bei unserem Kontaktformular an.

Unser Angebot 

Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Es besteht auch die Möglichkeit eine kurze Vorabprüfung Ihres Falles via WhatsApp anzufordern: +43 650 7283562.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

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