Wurden Sie des Landes verwiesen und mit einem Einreiseverbot belegt?
Wie lange darf man mit einem Einreiseverbot nicht mehr nach Österreich?
Kann man die Aufhebung eines Einreiseverbots beantragen? Was brauche ich dafür?
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen mit einem Einreiseverbot für Österreich belegt worden? Mit Hilfe dieses Artikels werden wir Ihnen alle Fragen zum Einreiseverbot und dessen Folgen erklären.
Wenn die Behörden in Österreich eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 FPG an einen Drittstaatangehörigen erlassen, dann muss die betroffene Person Österreich verlassen und in seine Heimat oder ein Land, in das er einreisen darf, zurückkehren. Diese Person wird dann auch mit einem Einreiseverbot belegt. Das heißt für eine gewisse Zeit ist die Einreise nach Österreich verboten.
JA!
Prinzipiell ist es möglich ein Einreiseverbot auch schon früher aufheben zu lassen oder zu verkürzen. Allerdings gibt es dafür einige Voraussetzungen:
1. Die Ausreise nach dem Rückkehrbescheid MUSS selbstständig und fristgerecht erfolgt sein
UND
2. Die Hälfte der Zeit vom Einreiseverbot muss im Ausland verbracht worden sein
ACHTUNG: Die
fristgerechte Ausreise muss
nachgewiesen werden
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