Wie kann ich mit Dienstleistungsschecks arbeiten?
Seit April 2017 ist es Asylwerbern, welche sich seit drei Monaten in einem zugelassen, Asylverfahren finden-dokumentiert durch die weiße Asylkarte-, erlaubt mit Dienstleistungsschecks selbstständig zu arbeiten. Diese Tätigkeit umfasst haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung etc.)
Beispiel:
Ein Asylwerber will selbstständig als Gärtner arbeiten, beantragt Dienstleistungsschecks und kann, nach der Meldung bei der Gebietskrankenkasse, selbstständig arbeiten.
Wo kann ich die Dienstleistungsschecks beantragen?
Die Dienstleistungsschecks können online beantragt werden. Die Tätigkeit muss auch bei der Gebietskrankenkasse gemeldet werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
1. Ein seit drei Monaten laufendes, zugelassenes Asylverfahren-dokumentiert durch die weiße Karte.
Mit welchen Kosten muss ich beim Antrag rechnen?
Der Antrag selbst ist kostenlos. Bei der Gebietskrankekasse zahlen Sie Beiträge von €76.91 pro Monat.
Wichtig: Ab einem monatlichen Verdienst vom €612,07, sprich der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze, ist eine AMS Bewilligung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich wegen der Antragstellung, den genauen Voraussetzungen und den notwendigen Unterlagen an einen Rechtsanwalt.