Lange Wartezeiten Asyl

Lange Wartezeiten im Asylverfahren. 
Was nun?


Sie warten schon seit Monaten auf eine Entscheidung des BFAs oder des Bundesverwaltungsgerichtes?
Sie haben einen Antrag auf Asyl gestellt und es ist schon seit Jahren nichts passiert?
Sie haben vom BFA vor drei Jahren eine negative Entscheidung bekommen (erstes Negativ), Beschwerde erhoben und es gibt noch keine Ladung?
Sie haben ihren Subsidiärschutz verlängert und sie haben noch immer nicht den neuen Bescheid?
Sie hatten bereits eine Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht und warten seit mehr als zwei Jahren auf eine Entscheidung?

Sie fragen sich, " Was kann ich jetzt tun?" 

Wenn sich in Verfahren in die Länge streckt und keine Entscheidung in Aussicht ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Bei einem Beratungsgespräch können Ihnen die verschiedene Optionen, bzw. Beschwerden, vorgestellt werden und gemeinsam kann dann eine Lösung gefunden werden.
PRAXISBERICHT

Kürzlich war ein Mandant bei uns, der 2013 einen Asylantrag gestellt hatte, kurz darauf eine negative Entscheidung bekam und eine Beschwerde erhoben. 

Seither ist dann trotz Wartezeit von sechs Jahren nichts passiert! 


Ein Anwalt beschleunigt das Verfahren!

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten um endlich eine Antwort zu erhalten: 

Anwaltlicher Anruf/Email
Vor Kurzem war ein Mandant bei uns der seit mehr als einem Jahr auf eine Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht wartete. Nach einem kurzen Anruf mit dem zuständigen Sachbearbeiter erhielt er eine Woche später eine Ladung zur Verhandlung.

Anwaltliche Vorsprache beim Bundesamt
Vor einiger Zeit musste ein Mitarbeiter der Kanzlei zum Bundesamt zu einer Einvernahme und nützte die Gelegenheit um vorher wegen einem anderen Mandanten bei einer Referentin wegen einem baldigen Einvernahmetermin vorzusprechen. Diese war sehr freundlich und schickte dem Mandanten eine kurze Zeit danach eine Ladung. 

Säumnisbeschwerde
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem sie den Asylantrag gestellt, auf eine Entscheidung vom BFA warten, können Sie eine Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem Bundesamt eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen. 

Eines Tages kam ein Mandant der schon mehr als einem Jahr seit er den Asylantrag gestellt hat, auf eine Entscheidung vom Bundesamt wartete. Wir erhoben eine Säumnisbeschwerde und zwei Wochen kam der Bescheid. 

Fristsetzungsantrag
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem Beschwerde erhoben haben, auf eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVWG) warten, können Sie einen Fristsetzungsantrag an das Bundesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem BVWG eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu erlassen. 

Eines Tages kam ein Mandant der schon seit mehr als zwei Jahren seit der Beschwerde auf eine Entscheidung wartete. Wir stellten einen Fristsetzungsantrag und nach zwei Monaten kam eine Entscheidung. 

Es macht nicht immer Sinn, gleich eine schnelle Entscheidung zu bekommen. 

Bevor sie konkrete Schritte unternehmen, nehmen Sie  Kontakt mit einem Anwalt auf. Es macht nicht immer Sinn gleich eine schnelle Entscheidung zu bekommen, da es starke und schwache Fälle gibt. Der Rechtsanwalt soll Sie zuerst über ihre Situation und Chance aufklären.

Schwache und starke Fälle - unterschiedliche Strategien notwendig!

Starker Fall: 
Falls es offensichtliche Asylgründe gibt wo das Bundesamt in den vergangen Jahren hauptsächlich positive Entscheidungen getroffen hat liegt ein starker Fall vor.

Beispiele
Eine Somalierin bekommt eine Tochter welche nicht beschnitten ist. Die Tochter hat schon einen positiven Bescheid. Die Mutter wartet jedoch auf eine Entscheidung. Wegen Zwangsbeschneidung in Somalia liegt ein Asylgrund vor.
Eine afghanische Familie mit Töchtern wartet schon seit Jahren auf eine Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht. Die Mutter und Kinder sind sehr integriert, sprechen Deutsch, und schauen auch sehr westlich orientiert aus. Da die Mutter und Töchter wegen der westlichen Orientierung einen Asylgrund haben, kann die Familie ebenfalls Asyl erhalten.

Schwacher Fall:
Falls es keinen offensichtliche Asylgründe gibt, die Lage in der Heimat (Herkunftsland) sich gebessert hat im Bezug auf Sicherheit, Versorgung, und man regelmäßigen Kontakt zu seiner großen Familie hat, das Bundesamt in den letzten Jahren regelmäßig negative Entscheidungen für Asylwerber aus diesem Land getroffen hat, geht man von einem schwachen Fall vor.

Beispiele
Ein Nigerianer kam nach Österreich und stellte einen Asylantrag da er in der Heimat von einer Sekte bedroht wurde. Er wartet schon länger auf eine Entscheidung und hat sich in der Zwischenzeit nicht integriert, kann auch sonst keine humanitären Gründe-siehe Artikel vorlegen. Hier geht man in der Regel von einem schwachen Fall aus. 

Ein Inder stellte vor kurzem einen Asylantrag weil er einen Streit mit einem Nachbarn hat und von seiner Familie verfolgt wird. Da Indien als „sicheres Land“ eingestuft wird, er selber nicht lange in Österreich ist, sonst keine besonderen humanitären Gründe hat, sind die Chancen eine positive Entscheidung zu erhalten gering. 

Unsere Empfehlung: 
Beratungsgespräch vereinbaren


Was sind meine nächsten Schritte?

1. Anwalt kontaktieren und Gesprächstermin vereinbaren

2. Beraten lassen um herauszufinden ob Sie einen starken oder schwachen Fall haben.
a. Bei starken Fällen: 
i. Den Rechtsanwalt beauftragen das Bundesamt oder Bundesverwaltungsgericht zu kontaktieren.
ii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Säumnisbeschwerde oder Fristsetzungsantrag zu stellen. 

 b. Bei schwachen Fällen: 
 i. Integration, Integration! Lernen Sie die deutsche Sprache, werden sie ein Mitglied bei Vereinen, suchen Sie Arbeit (auch ehrenamtliche), schließen Sie mit Österreichern Freundschaften, werden sie nicht straffällig. Das ist die beste Vorbereitung bis eine Entscheidung kommt.

Beratung mit Rechtsanwalt vereinbaren

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt das Verfahren schnell beschleunigen und auch schon in Wochen ein Ergebnis liefern. Das ist aber nicht immer die richtige Entscheidung. 

Rufen Sie uns einfach unter +43 670 60 32 546  an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
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