Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten um endlich eine Antwort zu erhalten:
• Anwaltlicher Anruf/Email
Vor Kurzem war ein Mandant bei uns der seit mehr als einem Jahr auf eine Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht wartete. Nach einem kurzen Anruf mit dem zuständigen Sachbearbeiter erhielt er eine Woche später eine Ladung zur Verhandlung.
• Anwaltliche Vorsprache beim Bundesamt
Vor einiger Zeit musste ein Mitarbeiter der Kanzlei zum Bundesamt zu einer Einvernahme und nützte die Gelegenheit um vorher wegen einem anderen Mandanten bei einer Referentin wegen einem baldigen Einvernahmetermin vorzusprechen. Diese war sehr freundlich und schickte dem Mandanten eine kurze Zeit danach eine Ladung.
• Säumnisbeschwerde
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem sie den Asylantrag gestellt, auf eine Entscheidung vom BFA warten, können Sie eine Säumnisbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem Bundesamt eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu treffen.
Eines Tages kam ein Mandant der schon mehr als einem Jahr seit er den Asylantrag gestellt hat, auf eine Entscheidung vom Bundesamt wartete. Wir erhoben eine Säumnisbeschwerde und zwei Wochen kam der Bescheid.
• Fristsetzungsantrag
Wenn Sie länger als sechs Monate, seit dem Beschwerde erhoben haben, auf eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht (BVWG) warten, können Sie einen Fristsetzungsantrag an das Bundesverwaltungsgericht stellen. Damit geben Sie dem BVWG eine Frist von drei Monaten um eine Entscheidung zu erlassen.
Eines Tages kam ein Mandant der schon seit mehr als zwei Jahren seit der Beschwerde auf eine Entscheidung wartete. Wir stellten einen Fristsetzungsantrag und nach zwei Monaten kam eine Entscheidung.