Schubhaft- Was nun?

Schubhaft - Was nun?


"Mein Freund ist in Schubhaft? Was soll ich nun tun?"
"Mein Ehemann ist in Schubhaft und wird nächste Woche abgeschoben. Kann man das noch verhindern?"
"Die Polizei kam gestern nacht zu mir und hat meinen Freund gleich mit- , und in Schubhaft genommen? Wieso kann die Polizei das so einfach tun?"
"Ich bin illegal. Wenn mich die Polizei findet, komme ich dann gleich in Schubhaft?"

Falls Sie sich, bereits einmal, solche Fragen gestellt haben und Antworten suchen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt, auch in scheinbar aussichtslosen Situationen, zur Seite stehen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen über ihre Rechte- denn diese bestehen auch in der Schubhaft- aufklären, durchsetzen und bewirken, dass sie hoffentlich aus der Schubhaft rauskommen. 

Warum kann ich in Schubhaft genommen werden?

Der Grund warum man in Schubhaft genommen wird ist, weil die Behörde, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, prüfen muss, ob Sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Damit soll sichergestellt werden, Ihrer Verpflichtung zur Ausreise nachzukommen.

Nur weil Sie die Polizei sucht, heißt nicht gleich, dass Sie in Schubhaft genommen werden. Es gibt oft mehrere Gründe warum die Polizei jemanden sucht.

Ich habe von einem Freund erfahren, dass mich die Polizei sucht. Komme ich jetzt automatisch in Schubhaft?

Nur weil Sie die Polizei sucht, heißt das nicht gleich, dass Sie in Schubhaft genommen werden. Das hängt davon ab, ob es bereits ein Heimreisezertifikat gibt, ein Haftbefehl gegen Sie erlassen wurde, oder auch ein Abschiebedatum gibt.  

Desweiteren kann Sie die Polizei wegen mehreren Gründen aufsuchen, zb. weil sie einen Brief zustellen wollen, eine Auskunft über jemanden in ihrer Wohnung begehren, eine Auskunft von Ihnen wegen ihrer Meldung benötigen, etc.

Nichts desto trotz,empfehlen wir Ihnen, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit dieser das Bundesamt und/ oder die Polizei kontaktiert, um herausfinden zu können, warum Sie gesucht werden. 




Das Bundesamt stellt einen Schubhaftbescheid aus und sichert danach Ihre Ausreise, bzw. organisiert Flug/Bustickets, damit Sie ausreisen können. 

Was passiert nachdem ich in Schubhaft genommen wurde?

Das Bundesamt stellt, nachdem Sie ins Anhaltezentrum kommen, einen Schubhaftbescheid aus, gegen welche man Beschwerde erheben kann, siehe unteren Abschnitt.  

Wenn Sie zur Sicherung des Verfahrens in Schubhaft sind, führen Beamte ein Verfahren und
überprüfen, ob Sie aus Österreich ausreisen müssen. Wenn schon entschieden ist, dass Sie
ausreisen müssen, überprüft das Bundesamt, ob Gründe gegen die Abschiebung sprechen. 

Danach organisiert das Bundesamt ihre Ausreise, bzw. bestellt Flug/Bus Tickets. Sollten Sie einen Reisepass haben, kann die Behörde sie schnell abschieben.

Wenn Sie kein Reisedokument haben, dürfen die österreichischen Behörden Ihr Land um
Ausstellung eines Ersatzdokuments (Heimreisezertifikat) bitten.

Es kann dabei notwendig sein, dass Sie zu Ihrer Botschaft gebracht werden. Bei der Botschaft werden Sie von einem Vertreter Ihres Landes zu Ihrem Leben und Ihrem Land befragt. Es ist immer ein österreichischer Beamter anwesend. Wenn Sie Probleme haben,
wenden Sie sich an den österreichischen Beamten. 


Wie lange die Schubhaft dauert, kann nicht allgemein gesagt werden, denn es hängt von
vielen verschiedenen Umständen ab. 

Wie lange kann ich in Schubhaft bleiben?

Wie lange die Schubhaft dauert, kann nicht allgemein gesagt werden, denn es hängt von
vielen verschiedenen Umständen ab. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist aber
jedenfalls verpflichtet, Sie so kurz wie möglich in Schubhaft zu behalten. 

Je schneller Sie Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen und Beschwerde erheben, desto besser stehen ihre Chancen aus der Schubhaft entlassen zu werden. 

Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt von ihrer Verhaftung zu informieren.

Ich befinde mich in Schubhaft. Wie kann ich überhaupt zu einem Rechtsanwalt kommen?

Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens (zum
Beispiel Familienangehörige, Freunde) und einen Rechtsvertreter (Rechtsanwalt  von Ihrer Verhaftung zu informieren.

Um den Kontakt herzustellen, wenden Sie sich bitte an einen
Polizisten oder an die Soziale Betreuung!  

Nachdem Sie einen Rechtsanwalt kontaktiert haben, schicken Sie am besten ihre Freunde zu ihm, zwecks Bezahlung des Honorars für den Schubhaftbesuch. 


Welche Beschwerdemöglichkeiten (Rechtsmittel) habe ich? 

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Schubhaft eine schriftliche Beschwerde zu erheben, wenn Sie glauben, dass die Schubhaft unrechtmäßig (falsch) ist. 

Oft sind aber auch verschiedene Formalitäten zu beachten, welche das BFA nicht immer einhält. Eine Beschwerde zahlt sich daher sehr oft auch überraschenderweise aus!

Das Recht, eine Beschwerde zu erheben, haben Sie während der gesamten Schubhaftdauer und auch noch sechs Wochen nach Ende der Schubhaft.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie gleich, nachdem Sie in Schubhaft genommen wurden, einen Rechtsanwalt, damit dieser eine Schubhaftbeschwerde einreichen kann. Suchen Sie zugleich eine zukünftige Wohnmöglichkeit, sodass sie für die Behörden erreichbar sein können.

Ihre Chancen aus der Schubhaft kommen zu können hängen von mehreren Faktoren ab. Es lohnt sich jedoch in den meisten Fällen gleich eine Schubhaftbeschwerde zu erheben. 

Was für Chancen habe ich bei einer Schubhaftbeschwerde? Wie sicher ist es, dass ich aus der Schubhaft rauskomme?

Das hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
-ob das Bundesamt ihren Reisepass hat oder nicht
-die Botschaft auch ohne Reisepass Papiere für ihre Ausreise ausstellt, 
-sie in Österreich Familie haben die hier aufenthaltsberechtigt ist
-sie eine zukünftige Wohnmöglichkeit finden können
-gegen Sie Aufenthaltsverbot besteht oder nicht
-sie krank sind und ärztliche Behandlung benötigen 

Wichtig: nicht jeder der in Schubhaft kommt wird abgeschoben. Es lohnt sich, in vielen Fällen, gleich eine Schubhaftbeschwerde zu erheben. Wenn der Richter sie beim Bundesverwaltungsgericht abweist, können Sie eine Beschwerde an den Verfassungs/Verwaltungsgerichtshof erheben, denn es besteht weiterhin die Chance aus der Schubhaft rauskommen zu können.

Beispiel: 
Herr M. kommt aus Nigeria und wurde nach einer Polizeikontrolle in Schubhaft genommen. Dagegen erhob er Schubhaftbeschwerde, da er in Österreich Familie hat, lange in Österreich gelebt hat und kein Aufenthaltsverbot gegen ihn besteht, auch die Botschaft bis jetzt noch kein Heimreisezertifikat ausgestellt hat. 

Nach der Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht entschied der Richter, dass aufgrund des nicht vorhandenen Heimreisezertifikates und der aufrechten Meldung bei der Familie, er aus der Schubhaft zu entlassen war. 


Die Abschiebung kann mit dem Bus oder mit dem Flugzeug durchgeführt werden. Sie werden von den Polizeibeamten entweder zum Busbahnhof oder Flughafen begleitet. 

Was genau passiert bei einer Abschiebung?

Wenn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl alle notwendigen Reisepapiere hat, wird
ein Termin für die Abschiebung fixiert. Die Abschiebung kann mit dem Bus oder mit dem
Flugzeug durchgeführt werden.

Auf Grund strenger Sicherheitsbestimmungen müssen Ihnen die Polizisten unmittelbar vor
der Abschiebung alle persönlichen Sachen abnehmen. Sie bekommen die Sachen am Zielort
wieder.

Wenn Sie mit einem Bus abgeschoben werden, müssen Sie in Wien in den Bus einsteigen und
werden in das Zielland gebracht. 

Wenn Sie mit einem Flugzeug abgeschoben werden, bringt die Polizei Sie zum Flughafen
und stellt sicher, dass Sie in das Flugzeug einsteigen. Wenn die Polizei Widerstand von
Ihnen erwartet, werden Sie von einem oder mehreren Beamten auf dem Flug begleitet. 

Wenn Sie sich gegen die Abschiebung wehren, darf die Polizei Zwangsmaßnahmen setzen. Auch kann Sie die Polizei sogar anzeigen. 

Was passiert wenn ich mich gegen die Abschiebung wehre?

Wenn Sie sich gegen eine Abschiebung wehren, darf die Polizei Zwangsmaßnahmen setzen
(zum Beispiel fesseln).

Wenn der Versuch scheitert, Sie abzuschieben, wird ein neuer Termin festgelegt. In diesen
Fällen werden Sie von Polizisten, auch mehreren, bis in das Zielland begleitet. 

Außerdem kann es sein, dass Sie wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ angezeigt werden und Sie unter Umständen auch in einem Gefängnis der Justiz auf einen Prozess warten müssen.

Wenn die Polizei mit besonders heftigem Widerstand rechnet, kann die Abschiebung auch
mit einem Charterflug durchgeführt werden. In diesem Fall werden Sie bei Ihrer Ankunft in
Ihrem Heimatland den örtlichen Behörden übergeben. 

Sie haben in der Schubhaft die Möglichkeit, sich für eine freiwillige Ausreise zu entscheiden.
Damit können Sie die Dauer der Schubhaft verkürzen und eine - möglicherweise polizeilich
begleitete – Abschiebung vermeiden.

Ich möchte freiwillig in mein Heimatland zurückkehren. Was soll ich tun?

Sie haben in der Schubhaft die Möglichkeit, sich für eine freiwillige Ausreise zu entscheiden.
Damit können Sie die Dauer der Schubhaft verkürzen und eine - möglicherweise polizeilich
begleitete – Abschiebung vermeiden. Die Soziale Betreuung kann Ihnen bei der Organisation
Ihrer Ausreise helfen 

Wenn Sie einen gültigen Reisepass haben und die Flugkosten selbst oder durch Angehörige
(Verwandte, Freunde) bezahlen können, kann Ihre freiwillige Ausreise in der Regel sehr
schnell von Ihnen oder von der Sozialen Betreuung organisiert werden..

Falls Sie den Reisepass nicht bei Ihren Sachen im Depot haben (zum Beispiel der Pass ist
bei Freunden oder Familie), kann dieser im Büro der Sozialen Betreuung oder im Polizeianhaltezentrum (PAZ) abgegeben werden. Ihre Freunde oder Familie können Geld für den Kauf eines Flugtickets gegen eine Bestätigung im Büro der Sozialen Betreuung abgeben.

Wenn Sie kein Geld haben, wird sich die Soziale Betreuung bemühen, dass die Kosten für
Ihre Rückkehr bezahlt werden. Bei einer freiwilligen Ausreise können Sie in vielen Fällen
eine kleine finanzielle Unterstützung bekommen. 

Wenn Sie kein gültiges Reisedokumenthaben, bemüht sich die Soziale Betreuung bei der Botschaft, dass diese ein Heimreisezertifikat für Sie ausstellt. Das kann – je nach Botschaft – Tage, Wochen oder gar Monate dauern.

Es geht schneller, wenn Sie der Sozialen Betreuung andere Identitätsdokumente (wie zum
Beispiel Führerschein, Geburtsurkunde, Ausweise und so weiter) geben oder sich per Post
eine Kopie aus Ihrem Heimatland schicken lassen.

Sie sollten immer Ihren vollen (und richtigen) Namen und Ihre letzte Wohnadresse bekannt
geben und auf alle schriftlichen und mündlichen Fragen ehrlich antworten. Durch Ihre Mithilfe können das Verfahren und Ihre Schubhaft schneller beendet werden.

Kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt und lassen Sie sich über ihre Möglichkeiten aufklären. 

Was sind meine nächsten Schritte? Ich befinde mich gerade in Schubhaft

1. Anwalt kontaktieren und Besuch vereinbaren

2. Beraten lassen und, unter anderen, eine Beschwerde erheben. 

3. Im Fall einer Beschwerde, eine zukünftige Wohnmöglichkeit suchen, damit Sie für die Behörden erreichbar sind.

Was sind meine nächsten Schritte? Ich bin illegal und die Polizei sucht mich.
 
1. Anwalt kontaktieren und Beratungstermin vereinbaren.

2. Anwaltliche Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt um klären zu können warum genau die Polizei sie sucht.

Beratung mit Rechtsanwalt vereinbaren

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt für Sie kämpfen, sodass ihre Rechte in der Schubhaft gewahrt werden, und sie auch hoffentlich aus der Schubhaft kommen können. 

Rufen Sie uns einfach unter +43 670 603 32 546 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
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