Ich möchte freiwillig in mein Heimatland zurückkehren. Was soll ich tun?
Sie haben in der Schubhaft die Möglichkeit, sich für eine freiwillige Ausreise zu entscheiden.
Damit können Sie die Dauer der Schubhaft verkürzen und eine - möglicherweise polizeilich
begleitete – Abschiebung vermeiden. Die Soziale Betreuung kann Ihnen bei der Organisation
Ihrer Ausreise helfen
Wenn Sie einen gültigen Reisepass haben und die Flugkosten selbst oder durch Angehörige
(Verwandte, Freunde) bezahlen können, kann Ihre freiwillige Ausreise in der Regel sehr
schnell von Ihnen oder von der Sozialen Betreuung organisiert werden..
Falls Sie den Reisepass nicht bei Ihren Sachen im Depot haben (zum Beispiel der Pass ist
bei Freunden oder Familie), kann dieser im Büro der Sozialen Betreuung oder im Polizeianhaltezentrum (PAZ) abgegeben werden. Ihre Freunde oder Familie können Geld für den Kauf eines Flugtickets gegen eine Bestätigung im Büro der Sozialen Betreuung abgeben.
Wenn Sie kein Geld haben, wird sich die Soziale Betreuung bemühen, dass die Kosten für
Ihre Rückkehr bezahlt werden. Bei einer freiwilligen Ausreise können Sie in vielen Fällen
eine kleine finanzielle Unterstützung bekommen.
Wenn Sie kein gültiges Reisedokumenthaben, bemüht sich die Soziale Betreuung bei der Botschaft, dass diese ein Heimreisezertifikat für Sie ausstellt. Das kann – je nach Botschaft – Tage, Wochen oder gar Monate dauern.
Es geht schneller, wenn Sie der Sozialen Betreuung andere Identitätsdokumente (wie zum
Beispiel Führerschein, Geburtsurkunde, Ausweise und so weiter) geben oder sich per Post
eine Kopie aus Ihrem Heimatland schicken lassen.
Sie sollten immer Ihren vollen (und richtigen) Namen und Ihre letzte Wohnadresse bekannt
geben und auf alle schriftlichen und mündlichen Fragen ehrlich antworten. Durch Ihre Mithilfe können das Verfahren und Ihre Schubhaft schneller beendet werden.