Einbruchdiebstahl - Haushaltsversicherung will nicht zahlen - Hilfe

Einbruchdiebstahl - Haushaltsversicherung will nicht zahlen - Hilfe

Wurde bei Ihnen eingebrochen? Sind Wertgegenstände gestohlen oder beschädigt worden? Weigert sich die Haushaltsversicherung zu zahlen? 
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Dr. Klammer ist der richtige Anwalt für Sie!

Wir haben schon viele solcher Fälle vertreten dürfen und können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Lesen Sie weiter um herauszufinden wie.
Praxisbeispiel

Eines Abends kommt Fritz S. nach Hause und entdeckt, dass in seiner Wohnung eingebrochen wurde. Seine Wohnung ist verwüstet und einige Sachen beschädigt oder gestohlen. Nach dem ersten großen Schock, beruhigt sich Fritz aber wieder, er hat ja schließlich eine Haushaltsversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. 
Doch dann das richtig Unerwartete: Nachdem Fritz seinen Fall bei der Hausverwaltung eingereicht hatte, kam die überraschende Abweisung seines Falles. Das wollte Fritz S. nicht auf sich sitzen lassen und engagierte Dr. Klammer um ihn vor Gericht zu vertreten. Über seine Rechtsschutzversicherung war es auch ganz einfach, dass Dr. Klammer seine Honorarnote direkt mit der Versicherung verbuchen konnte. 

Natürlich konnte Dr. Klammer den Fall vor Gericht gewinnen und die Hausverwaltung musste Fritz S. alles bezahlen.

Dies ist leider kein Einzelfall. Dr. Klammer hat schon viele ähnliche Fälle vertreten. Melden Sie sich am Besten gleich bei uns, damit wir auch für Sie das Gleiche erreichen können.
Was ist eine Haushaltsversicherung?

Eine Haushaltsversicherung, auch bekannt als Hausratversicherung, ist eine Versicherung, die Schäden am persönlichen Eigentum in einem Haushalt absichert. Sie deckt in der Regel Verluste und Schäden, die durch Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstehen.

Die Versicherung umfasst typischerweise den gesamten Haushalt, also Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Wertsachen und andere persönliche Gegenstände. Je nach Vertrag kann die Haushaltsversicherung auch erweiterte Leistungen bieten, wie zum Beispiel den Schutz von Fahrrädern oder die Abdeckung von Schäden durch Überspannung.

Im Schadensfall erstattet die Haushaltsversicherung normalerweise den Wiederbeschaffungswert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände, sodass der Versicherte den finanziellen Verlust ausgleichen kann.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten für juristische Streitigkeiten übernimmt. Sie schützt Versicherte vor finanziellen Belastungen durch Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigengutachten oder Zeugenentschädigungen, wenn diese aufgrund von rechtlichen Konflikten entstehen. Diese Versicherung deckt in der Regel verschiedene Bereiche ab, je nach gewählten Tarif können unterschiedliche Rechtsbereiche inkludiert sein.

 Rechtsschutzversicherungen ermöglichen es den Versicherten, ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren, ohne die hohen Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen zu müssen.

Was ist ein Rechtsschutzanwalt?

Ein Rechtsschutzanwalt ist ein Rechtsanwalt, der von einer Rechtsschutzversicherung beauftragt wird, um einen Versicherten in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. 

Darf ich einen Anwalt selber wählen?

JA! 
Wenn eine Person mit einer Rechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit hat, kann sie einen Anwalt wählen, der sie bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche unterstützt oder sie in Gerichtsverfahren verteidigt.

Was macht der Anwalt für mich? 

Dr. Klammer übernimmt Ihren Fall sofort. Aber was macht Dr. Klammer für Sie?

Zu den Aufgaben eines Rechtsschutzanwalts gehören:

1. Beratung und Aufklärung: Dr. Klammer berät Sie über Ihre rechtliche Situation und mögliche Vorgehensweisen.

2. Vertragsprüfung: Dr. Klammer prüft Verträge und Dokumente auf rechtliche Fallstricke.

3. Vertretung vor Gericht: Dr. Klammer vertritt Sie in gerichtlichen Verfahren.

4. Verhandlungen: Dr. Klammer führt Verhandlungen mit der Gegenseite, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen.


Welche Rechtsgebiete deckt Dr. Klammer ab? 

Dr. Klammer hat viel Erfahrung in der Abwicklung von Rechtsangelegenheiten für Versicherungen und Versicherte. Insbesondere in folgenden Gebieten: 

- Körperverletzungen
- Verträge (insb. Kaufverträge über Auto usw.)
- Behandlungsfehler durch einen Arzt
- Verwaltungsstrafverfahren ab 200€ Strafe
- Einbruchdiebstahl

Was ist wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?

Auch ohne Rechtsschutzversicherung stehen Ihnen viele Wege offen. Dr Klammer kann Ihnen auf jeden Fall helfen.
Kommen Sie zu einem Erstgespräch in unserer Kanzlei vorbei und wir können Ihnen alle Möglichkeiten in einer Stunde offen legen und erklären.

Ein Erstgespräch bei uns kostet 180€.

Melden Sie sich gleich bei uns: Kontakt.


Was mache ich jetzt?


Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die ganze Sache schnell über die Bühne zu bringen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen, was Sie wann wo einreichen müssen.

Was soll ich machen wenn ich einen Rechtsfall habe?

Wenn Sie einen Rechtsfall haben, bringen Sie Ihre Polizze am Besten gleich zum Erstgespräch mit. Dr. Klammer kann Ihnen gleich Ihren Fall darlegen und erklären was die nächsten Schritte sind.

Unser Angebot 

Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Ein Erstgespräch kostet 180€, dieses kann auch mit der Versicherung direkt abgerechnet werden (solange Sie eine gültige Rechtsschutzversicherung haben).

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen. Die Erstberatung werden wir dann über Ihrer Versicherung verrechnen (solange eine gültige Rechtsschutzversicherung besteht).

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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