Erwischt mit Drogen? Was Sie jetzt über das Suchtmittelgesetz wissen müssen!

Erwischt mit Drogen? Was Sie jetzt über das Suchtmittelgesetz wissen müssen!

Ein Moment der Unachtsamkeit – und plötzlich hält man eine Anzeige wegen Drogenbesitzes in den Händen. 
Doch was bedeutet das genau? Welche Strafen drohen? Und gibt es eine Möglichkeit, die Folgen zu minimieren? 

Das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) ist komplex, und schon kleine Mengen an verbotenen Substanzen können ernste rechtliche Konsequenzen haben. Doch nicht jede Anzeige führt automatisch zu einer Verurteilung! Ein erfahrener Strafverteidiger wie Dr. Gregor Klammer kann oft schon früh im Verfahren eingreifen und Schlimmeres verhindern. 

Lesen Sie weiter, um zu erfahren, was Sie jetzt tun sollten – und wie Sie sich bestmöglich verteidigen können!

Was ist das österreichische Suchtmittelgesetz?

Das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) regelt den Umgang mit Drogen und legt fest, welche Substanzen verboten sind und welche Strafen bei Verstößen drohen. Grundsätzlich ist der Besitz, Erwerb und die Weitergabe illegaler Drogen wie Cannabis, Kokain oder Heroin strafbar

Allerdings unterscheidet das Gesetz zwischen Eigenkonsum und Handel: Wer Drogen nur für sich selbst besitzt, kann unter bestimmten Bedingungen mit einer milderen Strafe oder einer gerichtlichen Diversion, wie einer Therapie, rechnen. 
Beim Drogenhandel hingegen drohen hohe Strafen, insbesondere wenn es um große Mengen oder den Verkauf an Minderjährige geht. Das Gesetz sieht außerdem eine Unterscheidung zwischen geringen und großen Mengen vor – je größer die Menge, desto härter die Konsequenzen. 
In schweren Fällen kann es zu mehrjährigen Haftstrafen kommen. Das SMG versucht dabei, zwischen Bestrafung und Hilfsangeboten für Süchtige abzuwägen. Wer mit Drogen erwischt wird oder eine Anzeige erhält, sollte die Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen – eine rechtzeitige und professionelle Verteidigung kann entscheidend sein.
Welche Strafen gibt es für Suchtmittelbesitz?

Die Strafen für den Besitz von Suchtmitteln in Österreich hängen von der Menge und der Art der Droge ab. 

Wer nur eine geringe Menge für den Eigenkonsum besitzt, kann oft mit einer Diversion rechnen – das bedeutet, dass das Verfahren unter bestimmten Bedingungen eingestellt wird, etwa wenn die betroffene Person sich zu einer Therapie bereiterklärt. 

Für größere Mengen, die über den Eigenbedarf hinausgehen, sieht das Suchtmittelgesetz härtere Strafen vor.  Der Besitz von großen Mengen harter Drogen kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Besonders schwerwiegende Fälle, wie der Besitz von Suchtmitteln mit der Absicht, diese weiterzugeben, können sogar zu höheren Haftstrafen führen. Die genauen Konsequenzen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab – daher ist es entscheidend, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Was bedeutet "Eigenbedarf"?  

Eigenbedarf bedeutet, dass jemand Suchtmittel nur für den persönlichen Konsum besitzt, ohne sie weiterzugeben oder damit zu handeln. Im österreichischen Suchtmittelgesetz (SMG) ist der Eigenbedarf zwar nicht ausdrücklich erlaubt, wird aber milder behandelt als der Handel mit Drogen. 

Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen geringen Mengen, die für den Eigenkonsum bestimmt sind, und größeren Mengen, die auf eine Weitergabe hindeuten. Wer mit einer geringen Menge erwischt wird, kann oft mit einer Diversion rechnen – das bedeutet, dass das Verfahren unter bestimmten Auflagen eingestellt wird, beispielsweise durch die Teilnahme an einer Suchtberatung oder Therapie. In manchen Fällen kann sogar von einer Strafe abgesehen werden. 

Wer jedoch wiederholt mit Drogen auffällt oder größere Mengen besitzt, muss mit strengeren Konsequenzen rechnen. Besonders wichtig ist, dass die Beurteilung des Eigenbedarfs immer vom Einzelfall abhängteine rechtliche Beratung kann helfen, die beste Verteidigungsstrategie zu finden.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


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Musterfall: Der Fall von Lukas S. – Keine Haftstrafe dank kluger Verteidigung

Lukas S. wird mit 40g Cannabis erwischt. Durch eine perfekt Strategie und viel Arbeit kann Dr. Gregor Klammer eine Diversion aushandeln. Lukas S. muss also nicht in Haft und bekommt auch keinen Eintrag ins Strafregister.

Lukas S., ein 24-jähriger Student, wurde bei einer Polizeikontrolle mit 40 Gramm Cannabis erwischt. Da diese Menge über dem lag, was üblicherweise als Eigenbedarf gilt, wurde er wegen Besitzes und Weitergabe von Suchtmitteln angeklagt. Für ihn stand viel auf dem Spiel – eine Verurteilung hätte nicht nur eine mögliche Haftstrafe, sondern auch massive Auswirkungen auf seine Zukunft bedeutet. In seiner Verzweiflung wandte er sich an Dr. Gregor Klammer, der sofort eine umfassende Verteidigungsstrategie erarbeitete.


Das wichtigste Ziel war, nachzuweisen, dass Lukas das Cannabis nicht weiterverkaufen, sondern ausschließlich selbst konsumieren wollte. Dr. Klammer brachte Beweise vor, dass Lukas keine Dealer-Kontakte hatte und kein Geld mit Drogen verdiente. Zudem legte er dar, dass Lukas in einem strukturierten Umfeld lebte und bereit war, eine Suchtberatung in Anspruch zu nehmen. Durch geschickte Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft konnte Dr. Klammer erreichen, dass Lukas eine gerichtliche Diversion angeboten wurde – das bedeutete, dass er durch die Teilnahme an einem Präventionsprogramm einer Verurteilung entgehen konnte.


Dank der Expertise und Erfahrung von Dr. Gregor Klammer musste Lukas keine Haftstrafe antreten, erhielt keinen Eintrag ins Strafregister und konnte sein Leben ohne strafrechtliche Folgen weiterführen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger zu kontaktieren – mit der richtigen Strategie kann selbst in schwierigen Situationen eine Lösung gefunden werden.

Was sind die Strafen für eine Menge die den Eigenbedarf übersteigt?

In Österreich gibt es keine fixe gesetzliche Grenze für die Eigenbedarfsmenge, da diese je nach Suchtmittel und Einzelfall unterschiedlich beurteilt wird. Allerdings gibt es Richtwerte: Beispielsweise gelten bei Cannabis bis zu 20 Gramm THC (reines Wirkstoffgewicht) oft noch als Eigenbedarf. Bei anderen Drogen wie Kokain, Heroin oder Amphetaminen sind die Grenzwerte deutlich niedriger. Wer mit einer Menge über diesen Richtwerten erwischt wird, kann nicht mehr auf eine milde Behandlung wegen Eigenbedarfs hoffen.

Die Strafen für den Besitz von größeren Mengen richten sich nach dem Suchtmittelgesetz (SMG). Wer größere Mengen mit sich führt, wird oft automatisch verdächtigt, mit Drogen zu handeln – selbst wenn kein direkter Verkaufsnachweis vorliegt. In solchen Fällen drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Haft gemäß § 27 SMG. Falls es sich um besonders große Mengen handelt, die den Grenzwert für "bedeutende Mengen" überschreiten (z. B. 40 Gramm reines THC), kann die Strafe laut § 28a SMG sogar bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, eine Haftstrafe zu vermeiden – etwa durch Diversion, Therapie statt Strafe oder eine geschickte Verteidigungsstrategie. 

Genau hier kann Dr. Gregor Klammer helfen: Durch eine professionelle Verteidigung kann er nachweisen, dass keine Verkaufsabsicht vorlag und für den Mandanten die bestmögliche Lösung erwirken.

Was kann ich machen wenn ich mit Suchtmitteln erwischt wurde? 

Folgen Sie diesen Schritten um das bestmöglichste Ergebnis zu bekommen:

1. Ruhig bleiben & Aussage verweigern
Wenn die Polizei Sie mit Suchtmitteln erwischt, sagen Sie nichts ohne Anwalt! Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Eine unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.

2. Keine Zustimmung zu Schnellverfahren oder Durchsuchung
Die Polizei könnte versuchen, Ihnen ein Schnellverfahren vorzuschlagen oder Ihre Wohnung zu durchsuchen. Lehnen Sie dies ab und bestehen Sie auf Ihren Anwalt.

3. Dokumentieren Sie den Vorfall
Falls möglich, merken Sie sich die genauen Umstände der Kontrolle: Wo war es? Was wurde gesagt? Gab es Zeugen? Diese Details können später wichtig für Ihre Verteidigung sein.

4. Sofort Dr. Gregor Klammer kontaktieren
Je schneller Sie rechtliche Unterstützung haben, desto besser stehen Ihre Chancen. Dr. Gregor Klammer und sein Team sind Experten im Suchtmittelstrafrecht und wissen genau, welche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall die beste ist.

5. Verteidigungsstrategie mit Dr. Klammer erarbeiten
Je nach Menge und Art des Suchtmittels kann Dr. Klammer prüfen, ob eine Diversion (Therapie statt Strafe) möglich ist oder ob die Polizei Sie zu Unrecht verdächtigt. Falls eine Anklage droht, entwickelt er eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

6. Sich auf das Verfahren vorbereiten
Falls Ihr Fall vor Gericht geht, werden Sie durch Dr. Klammer optimal vorbereitet. Er sorgt dafür, dass Sie nicht unnötig hart bestraft werden und alle Möglichkeiten zur Milderung ausgeschöpft werden.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich von Dr. Gregor Klammer beraten

Was kann ich machen wenn ich fälschlicherweise wegen Suchtmittelbesitz angezeigt werde?


Wenn Sie fälschlicherweise wegen Suchtmittelbesitz angezeigt wurden, ist es entscheidend, schnell und richtig zu reagieren, um eine Strafe oder ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Bleiben Sie ruhig und unterschreiben Sie nichts, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Oft versucht die Polizei, eine schnelle Aussage oder Unterschrift zu bekommen, die später gegen Sie verwendet werden könnte. Deshalb gilt: Machen Sie keine Aussage ohne rechtlichen Beistand! Selbst wenn Sie glauben, die Situation einfach aufklären zu können, kann jedes Wort missverstanden oder verdreht werden.  

Falls möglich, sollten Sie sofort Beweise sichern. Gibt es Zeugen, Nachrichten, Kameraaufnahmen oder andere Dokumente, die Ihre Unschuld belegen? Diese können entscheidend sein, um die Anzeige schnell aus der Welt zu schaffen. Doch das Wichtigste: Kontaktieren Sie umgehend Dr. Gregor Klammer. Als erfahrener Strafverteidiger kennt er genau die richtigen Schritte, um mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu kommunizieren. Oft kann durch eine perfekte Stellungnahme bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden, sodass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt.  

Sollte es dennoch zu einem Verfahren kommen, entwickelt Dr. Klammer eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre Unschuld zu beweisen und negative Konsequenzen zu verhindern. Lassen Sie sich also nicht ungerechtfertigt bestrafen – Dr. Gregor Klammer steht Ihnen zur Seite und sorgt für Ihre bestmögliche Verteidigung!

Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir kämpfen für Sie! 

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



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