Schubhaft im PAZ Rossauer Lände - Wichtige Informationen

Schubhaft im PAZ Rossauer Lände - Wichtige Informationen

Ist jemand aus ihrer Familie oder Freunden in Schubhaft? Wollen Sie wissen wie Sie sie erreichen können?

Dürfen Sie sie besuchen? Wann dürfen Sie sie besuchen?

Dürfen Sie ihnen etwas mitbringen?

Was passiert als nächstes?


Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen die richtigen Informationen zu bekommen um ihre Liebsten in dem PAZ Rossauer Lände zu erreichen und zu besuchen.

Kontaktdaten

Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände

Adresse: Rossauer Lände 9A, 1090 Wien

Telefon: +43 (1) 31346-30515

Fax: +43 (1) 31346-30539

E-Mail: bpd-w-paz-rl-dienstfuehrung@polizei.gv.at

Wann darf ich besuchen kommen?

Jeder Schubhäftling darf mind. einmal die Woche für 30 Minuten Besuch empfangen. Es dürfen maximal 2 Erwachsene auf einmal, und Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen, zu Besuch kommen. Es gibt Besuchszeiten, die nach dem Anfangsbuchstaben vom Nachnamen des Schubhäftlings geregelt werden.


Nachname A-K:

Dienstag: 16:00-17:30

Samstag: 12:30-15:30

Nachname L-Z:

Mittwoch: 16:00-17:30

Sonntag 12:30-15:30

Was ist Schubhaft?

Schubhaft ist ein Begriff, der die Verhaftung einer fremden Person in Österreich beschreibt, um diese Person des Landes zu verweisen. Die Schubhaft wird von den Behörden verhängt wenn ein Abschiebebescheid vorliegt, oder die Person aus anderen Gründen des Landes verwiesen werden soll. Schubhaft ist keine Strafhaft. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Schubhaft in Österreich: BMI Informationen zur Schubhaft.

Wenn Sie oder einer ihrer Bekannten in Schubhaft genommen wurde, zahlt es sich auf jeden Fall aus, den Fall von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um zu sehen, ob die Schubhaft auch wirklich gerechtfertigt ist. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular am Ende dieses Artikels.

Darf ich etwas mitbringen?

Ja.
Kleidung, Bücher oder Zeitschriften, Spiele, Fernseher (höchstens 60 cm) und Radio, sowie Geld können übergeben werden, nachdem diese von Polizisten kontrolliert wurden. Geld wird immer ins Depot gegeben und kann jeden Montag abgehoben werden. Elektronische Spiele und Aufnahmegeräte sind verboten. 

ACHTUNG: Ein Abheben vom Geld ist immer nur montags möglich. Also wenn Sie das Geld am Dienstag oder Mittwoch bringen, kann der Schubhäftling erst am darauf folgenden Montag aufs Geld zugreifen.

Darf ich Essen und Trinken bringen?

Nein.
Für Essen und Trinken ist in der Schubhaft gesorgt. Für weitere Getränke und Speisen sowie Artikel des täglichen Bedarfs gibt es eine Kantine.

Was ist in der Schubhaft erlaubt?

Jeder Mensch in der Schubhaft hat Rechte und auch die Möglichkeit sich über etwaige Missstände zu beschweren. Jeden Tag unter der Woche (Mo-Fr) von 15:00-16:00 kommt die Soziale Betreuung ins PAZ Rossauer Lände. Dort können Fragen gestellt werden und auch Beschwerden eingebracht werden. 

Kontakt mit dem Anwalt ist jederzeit möglich.

In der Schubhaft gibt es verschiedene Regeln und auch Rechte die für jeden gelten. Was man am Zimmer haben darf, wie man sich die Zeit vertreiben darf, wann und wie man seine Religion ausüben darf, ist genau geregelt. Das Bundesministerium für Inneres hat ein Informationsdokument zusammen gestellt in dem diese Rechte und Regeln beschrieben werden. 

Welche Beschwerdemöglichkeiten (Rechtsmittel) habe ich? 

Sie haben die Möglichkeit, gegen die Schubhaft eine schriftliche Beschwerde zu erheben, wenn Sie glauben, dass die Schubhaft unrechtmäßig (falsch) ist. 

Oft sind aber auch verschiedene Formalitäten zu beachten, welche das BFA nicht immer einhält. Eine Beschwerde zahlt sich daher sehr oft überraschenderweise auch aus!

Das Recht, eine Beschwerde zu erheben, haben Sie während der gesamten Schubhaftdauer und auch noch sechs Wochen nach Ende der Schubhaft.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns gleich, nachdem Sie in Schubhaft genommen wurden, damit wir eine Schubhaftbeschwerde einreichen können. Suchen Sie zugleich eine zukünftige Wohnmöglichkeit, sodass sie für die Behörden erreichbar sein können.

Ich habe noch mehr Fragen, wer kann mir helfen?

Dr. Klammer hat einen sehr ausführlichen Artikel über die Schubhaft geschrieben und auf diese Website gestellt. Klicken Sie hier um diesen aufzurufen.

Buchen Sie ein Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei, bei dem wir Ihnen alle ihre Möglichkeiten Schritt für Schritt erklären. Sie sprechen kein Deutsch? Kein Problem, wir sprechen fast alle Sprachen und haben auch die Möglichkeit einen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Frage Sie einfach nach.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter +436507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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