Wie läuft das Verfahren ab?
Wenn jemand in Österreich einen Asylantrag stellt und seine Fingerabdrücke erscheinen in der EURODAC Datenbank wird ein Dublinverfahren eingeleitet.
In diesem Fall stellt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), innerhalb drei Wochen nach Asylantragstellung, an den zuständigen EU-Staat eine Anfrage, ein sogenanntes Konsultationsverfahren. Wenn der zuständige EU-Mitgliedstaat der Übernahme des Asylwerbers zustimmt, kommt es zu einer Einvernahme. In dem Gespräch informiert das BFA den Asylwerber über den Sachverhalt und gibt ihm Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen.
Das BFA muss dabei persönliche oder familiäre Hintergründe oder gesundheitliche Probleme berücksichtigen.
Sollte das BFA jedoch Gründe finden, warum Österreich für das Verfahren zuständig ist, ist das Verfahren zuzulassen und dem Asylwerber eine weiße Karte auszustellen.
Wenn keine Gründe für die Zulassung des Asylverfahrens vorliegen, erlässt es einen Bescheid mit einer Anordnung zur Außerlandesbringung.
Gegen diesen Bescheid kann der Asylwerber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
einbringen.