Rechtsanwaltskanzlei Überprüfung - was nun?

Rechtsanwaltskanzlei Überprüfung - was nun?

Steht Ihrer Rechtsanwaltskanzlei eine Überprüfung bevor? Wie läuft eine solche Überprüfung ab?
Worauf muss man achten? Was kann passieren?
Ist so eine Überprüfung rechtens?

Eine Kanzleiüberprüfung wird von der Rechtsanwaltskammer durchgeführt. Hierbei wird überprüft inwiefern der Rechtsanwalt und seine Kanzlei den Regeln des Berufes entsprechen. Diese Regeln werden in den Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA) geregelt. Gründe für so eine Überprüfung können verschieden sein, eine gute Vorbereitung und guter Rat sind auf jeden Fall wichtig. 
Dr. Klammer kann Ihnen hiermit behilflich sein. 


Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

Der Rechtsanwaltsstand ist seit 1886 unabhängig von staatlicher Autorität. Rechtsanwälte werden weder vom Staat ernannt noch werden sie von diesem überprüft, diese Aufgaben übernimmt die Rechtsanwaltskammer. Gesetzliche Grundlage zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft sind vornehmlich die
In diesen ist klar geregelt, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Anwalt hat. Die Aufgabe der Rechtsanwaltskammer ist es dies zu Überprüfen.

Darf die Rechtsanwaltskammer mich überprüfen?

Ja. Die Kammer hat sogar die Pflicht zu überprüfen, ob Rechtsanwälte ihren Rechten und Pflichten nachgehen. 

" ... Dabei obliegt der Rechtsanwaltskammer insbesondere auch die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Unabhängigkeit des Rechtsanwaltsstandes sowie die Wahrung der Rechte und die Überwachung der Pflichten ihrer Mitglieder, ... . Im Rahmen der Aufsicht, die gegebenenfalls auch Überprüfungshandlungen unmittelbar beim Rechtsanwalt umfasst, ..." RAO § 23 Abs 2. 

Darf ich mich einer solchen Überprüfung wiedersetzen?

Nein. Nach der RL-BA ist ein Rechtsanwalt verpflichtet an einer Überprüfung mitzuwirken. 

"Ein Rechtsanwalt hat die ihm von der Rechtsanwaltskammer erteilten
Aufträge zu befolgen und an Überprüfungshandlungen des Ausschusses, welche
dieser gemäß § 23 Abs 2 RAO vornimmt, mitzuwirken." 
RL-BA § 26. 

Was brauche ich als Kanzlei für so eine Überprüfung? 

Bei einer Kanzleiüberprüfung wird prinzipiell alles durchleuchtet und genauer betrachtet was in dieser Kanzlei passiert und wie diese Kanzlei funktioniert. Doch auch hier ist es wichtig zu wissen worauf man sich einstellen soll und ob es irgendwelche Formulare oder Unterlagen gibt, die besonders wichtig für so eine Überprüfung sein können. 
Hier kann Dr. Klammer auf jeden Fall helfen. In einem Beratungsgespräch kann er Sie, genau auf Ihren Fall abgestimmt, vorbereiten.

Wieso wird meine Kanzlei überprüft?

Es gibt derzeit 3549 Rechtsanwälte in Wien, bzw. 6879 Rechtsanwälte in Österreich, wie wählt die Rechtsanwaltskammer aus welche Anwälte überprüft werden? 
Meistens gibt es einen Anlassfall damit die Kammer aktiv wird und eine Überprüfung anordnet. 
So ein Anlassfall könnte eine Anzeige gegen den Anwalt oder die Kanzlei sein, oder strafrechtliche Ermittlungen gegen die Kanzlei. Des weiteren könnte auch ein Vorfall direkt von der Kammer bemerkt werden, weshalb diese dann gleich eine Überprüfung anordnet.

Unser Angebot 

Dr. Klammer bietet Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch (300,-) an, in dem alle Fragen, die Sie zu Ihrem Rechtsfall haben, genau besprochen werden und die weitere Strategie dargelegt wird. Dr. Klammer kann Ihnen wichtige Tipps und Hilfen anbieten, die Ihnen und Ihrer Kanzlei das bestmögliche Ergebnis bringen können.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen wegen einem persönlichen Termin melden.

Der persönliche Termin wird zu unserem üblichen Tarif (EUR 300,-) verrechnet.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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