Als Privatperson können Sie Schadensersatzforderungen
wegen einer Datenschutzverletzung stellen, wenn Sie durch die unrechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
einen Schaden erlitten
haben. Dabei kann es sich um materielle
(z. B. finanzielle Verluste) oder immaterielle
Schäden (z. B. seelische Belastung, Verlust der Privatsphäre, Rufschädigung) handeln.
Folgende
Bedingungen
müssen erfüllt sein, um Schadensersatz zu fordern:
1.
Verstoß gegen die DSGVO: Es muss eine Datenschutzverletzung vorliegen, bei der deine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, z. B. durch unbefugten Zugriff, Veröffentlichung oder Verlust Ihrer Daten.
2. Schaden nachweisbar: Sie müssen nachweisen können, dass Ihnen ein konkreter Schaden entstanden ist – entweder finanzieller oder emotionaler Art.
3. Kausalzusammenhang:
Der Schaden muss nachweislich auf die Datenschutzverletzung zurückzuführen sein.
Um einen Schadenersatz einzufordern bleibt meistens nur der
Rechtsweg und vor Gericht klagen.
Die Aufsichtsbehörde kann ebenfalls in den Prozess involviert werden, jedoch ist die Entschädigung eine zivilrechtliche Angelegenheit, die unabhängig von eventuellen Bußgeldern gegen das Unternehmen geregelt wird.