Der Weg zur Staatsbürgerschaft
Wir sind die Experten - und helfen Ihnen sehr gerne
innerhalb kürzester Zeit (3 bis 8 Monate)
zu einem
Fixpreis (EUR 1.500 bis 6.000)
die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten!
Sie sind es leid jedes Jahr ihr Visum zu verlängern und fragen sich, wann Sie endlich die Staatsbürgerschaft erhalten können?
Sie besitzen seit mehr als sechs Jahren Asyl und wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen?
Sie haben gerade ein Kind von einem Österreicher bekommen und wollen nun die Staatsbürgerschaft für ihr Kind beantragen?
Ihre österreichische Staatsbürgerschaft wurde von der Behörde aberkannt und nun wollen Sie sie zurückbekommen?
Falls Sie sich in einer ähnliche Situation befinden und Sie klare, deutliche und leicht verständliche Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft benötigen, sind sie hier richtig.
Warum das Team von Dr. Klammer beauftragen?
Hierfür gibt es vier gute Gründe!
01
Klare Kosten - keine Überraschungen
Wir arbeiten ausschließlich mit Fixpreisen - ohne Kostenüberraschung. Es gibt dabei drei Pakete: Antragstellung um EUR 1.500; ganzes Verfahren um EUR 3.600; Premium um EUR 6.000.
02
Jahrelange Erfahrung
Das Team von Dr. Klammer hat bereits in über 2.000 Verfahren in ganz Österreich vertreten - uns sind fast alle Richter und Sachbearbeiter persönlich bekannt.
03
Kooperation mit Verein FAIR AUSTRIA
Sollte Ihr Verfahren länger als sechs Monate dauern, bringen wir für Sie umgehend die Säumnisbeschwerde ein. Aufgrund unserer Kooperation mit FAIR AUSTRIA müssen Sie unter Einhaltung der Bedingungen nichts bezahlen.
04
Sofortige Antragsstellung - schneller geht es nicht!
Wenn Sie heute das Paket bei uns buchen ist der Antrag spätestens binnen fünf Tage gestellt - wir erhalten zur Antragsstellung laufend Termine bei der MA35. Auch danach sind die Verfahren in drei bis neun Monaten erledigt.
Wie erhalte ich die österreichische Staatsbürgerschaft genau?
Die Staatsbürgerschaft ab Geburt besteht wenn Vater oder Mutter Österreicher sind, bwz. wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt.
Neben einem durchgehenden Aufenthalt in Österreich von mindestens sechs Jahren sind ein gesichertes Einkommen, Deutschkenntnisse auf mindestens B1 sowie die Unbescholtenheit für die Verleihung der Staatsbürgerschaft notwendig.
-Subsidiärschutz
-Asyl-Visum (Rot-Wei-Rot Karte, Daueraufenthalt, etc
-Keine gerichtlichen Verurteilungen
-Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
-Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Wenn ich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalte, muss ich meine alte Staatsbürgerschaft zurücklegen?
Ja. Das österreichische Gesetzt sieht keinen Doppelstaatsbürgerschaft vor, außer bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, ab welchem Sie sich für Eine entscheiden müssen, sowie in besonderen Fällen.
Sie haben zwei Jahre Zeit, nachdem Sie die Behörde den Antrag auf Verleihung der öst. Staatsbürgerschaft positiv entschieden hat, um ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurückzulegen.
Hinsichtlich Ausnahmen können Sie uns gerne schreiben und können wir Sie hierzu beraten (Kosten EUR 180).
Verschiedene Unterlagen, bzw. Urkunden, sind bei der Antragstellung vorzulegen. Die Behörde teilt Ihnen die genauen Anforderungen schriftlich mit.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Nachdem der Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wurde, hat die Behörde sechs Monate Zeit um darüber zu entscheiden.
Wie lange hat die Behörde Zeit um über meinen Antrag zu entscheiden?
Nachdem der Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw durch Abstammung, gestellt wurde, hat die Behörde sechs Monate Zeit um darüber zu entscheiden.
Sollte Sie nach sechs Monaten noch keine Entscheidung erhalten haben gibt es mehrere Möglichkeiten. Siehe Lange Wartezeiten im Niederlassungverfahren
Die Niederlassungsbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und verständigt Sie nach Abschluss des Verfahrens. Falls der Antrag abgewiesen wurde kann eine Beschwerde eingelegt werden.
Wieso wurde mein Antrag abgewiesen ? Wieso wurde mir die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt?
Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt.
i. Klären ob die Voraussetzungen erfüllt sind und danach den Rechtsanwalt beauftragen den Antrag einzureichen
i. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Beschwerde zu schreiben.
iii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Säumnisbeschwerde oder Fristsetzungsantrag zu stellen.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin
Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt Ihnen behilflich sein, sodass Sie, in jedem Stadium ihres Verfahrens, gut beraten sind, rechtlich abgesichert sind und hoffentlich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, bzw, auch zurückbekommen können.
Rufen Sie uns einfach unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 180 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist.