Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Staatsbürgerschaft durch Verleihung erhalten zu können?
-Mindestens B1 Deutschzertifikat
-15 Jahre durchgehender Aufenthalt in Österreich mit:
-Subsidiärschutz
-10 Jahre durchgehender Aufenthalt in Österreich mit:
-Asyl
-Visum (Rot-Wei-Rot Karte, Daueraufenthalt, etc
-6 Jahre durchgehender Aufenthalt in Österreich mit Visum und:
-B2 Deutschzertifikat
-Geburt in Österreich
-Aufrechte Ehe mit Österreich für mehr als fünf Jahre
-Dreijährigem freiwilligen ehrenamtlichen Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (Caritas, Rotes Kreuz)
-Unbescholtenheit-
-Keine gerichtlichen Verurteilungen
-Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
-Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
-Ausreichendes Einkommen
Nachweis von festem und regelmäßigem eigenem Einkommen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei die letzten sechs Monate vor der Antragstellung, ebenfalls zu berücksichtigen sind.
-Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes
-Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")
-Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht
-Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung
-Keine Rückkehrentscheidung
-Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz
-Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate
-Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
-Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
-Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden