Der Weg zur Staatsbürgerschaft

Der Weg zur Staatsbürgerschaft 


Sie sind es leid jedes Jahr ihr Visum zu verlängern und fragen sich, wann Sie endlich die Staatsbürgerschaft erhalten können?

Sie besitzen seit mehr als zehn Jahren Asyl und wollen jetzt endlich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen?

Sie haben gerade ein Kind von einem Österreicher bekommen und wollen nun die Staatsbürgerschaft für ihr Kind beantragen?

Ihre österreichische Staatsbürgerschaft wurde von der Behörde aberkannt und nun wollen Sie sie zurückbekommen?

Falls Sie sich in einer ähnliche Situation befinden und Sie klare, deutliche und leicht verständliche Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft benötigen, sind sie hier richtig. 

Welche Möglichkeiten bestehen um die Staatsbürgerschaft erhalten zu können?

Nach dem österreichischen Recht kann die Staatsbürgerschaft erworben werden durch:

1. Abstammung
2. Verleihung

Die Staatsbürgerschaft ab Geburt besteht wenn Vater oder Mutter Österreicher sind, bwz. wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt. 

Was für Voraussetzungen bestehen bei Staatsbürgerschaft durch Abstammung? 

 -Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft ab Geburt, wenn die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
-Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft ab Geburt, wenn Mutter und Vater verheiratet sind und der Vater österreichischer Staatsbürger ist.
- Sind die Eltern nicht verheiratet, bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft ab Geburt nur, wenn der österreichische Vater innerhalb von acht Wochen nach Geburt die Vaterschaft anerkannt hat oder gerichtlich festgestellt hat.
-Sollte der Vater dies nicht getan haben, kann das Kind einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen.

Neben einem durchgehenden Aufenthalt in Österreich von mindestens sechs Jahren sind ein gesichertes Einkommen, Deutschkenntnisse auf mindestens B1 sowie die Unbescholtenheit für die Verleihung der Staatsbürgerschaft notwendig.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Staatsbürgerschaft durch Verleihung erhalten zu können?

-Mindestens B1 Deutschzertifikat

-15 Jahre durchgehender Aufenthalt in Österreich mit:
-Subsidiärschutz

-10 Jahre durchgehender Aufenthalt in Österreich mit:
-Asyl
-Visum (Rot-Wei-Rot Karte, Daueraufenthalt, etc

-6 Jahre durchgehender Aufenthalt in Österreich mit Visum und:
             -B2 Deutschzertifikat
-Geburt in Österreich 
-Aufrechte Ehe mit Österreich für mehr als fünf Jahre
-Dreijährigem freiwilligen ehrenamtlichen Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (Caritas, Rotes Kreuz)

-Unbescholtenheit-
-Keine gerichtlichen Verurteilungen
-Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
-Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt

-Ausreichendes Einkommen
Nachweis von festem und regelmäßigem eigenem Einkommen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei die letzten sechs Monate vor der Antragstellung, ebenfalls zu berücksichtigen sind. 

-Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung und der daraus ableitbaren Grundprinzipien sowie der Geschichte Österreichs und des jeweiligen Bundeslandes

-Nachweis durch schriftliche Prüfung, wenn keine Ausnahmeregelungen bestehen (z.B. Deutsch ist Muttersprache, Minderjährigkeit, Schulbesuch mit positiver Beurteilung im Unterrichtsgegenstand "Deutsch")

-Bejahende Einstellung zur Republik Österreich und Gewährleistung, dass keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit besteht

-Kein bestehendes Aufenthaltsverbot und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung

-Keine Rückkehrentscheidung

-Keine Rückführungsentscheidung eines anderen EWR-Staates oder der Schweiz

-Keine Ausweisung innerhalb der letzten 18 Monate

-Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung

-Grundsätzlich Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

-Durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft dürfen
Die internationalen Beziehungen der Republik Österreich nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
Die Interessen der Republik Österreich nicht geschädigt werden





Wenn ich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalte, muss ich meine alte Staatsbürgerschaft zurücklegen?

Ja. Das österreichische Gesetzt sieht keinen Doppelstaatsbürgerschaft vor, außer bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr, ab welchem Sie sich für Eine entscheiden müssen, sowie in besonderen Fällen. 

Sie haben zwei Jahre Zeit, nachdem Sie die Behörde den Antrag auf Verleihung der öst. Staatsbürgerschaft positiv entschieden hat, um ihre bisherige Staatsbürgerschaft zurückzulegen.

Verschiedene Unterlagen, bzw. Urkunden, sind bei der Antragstellung vorzulegen. Die Behörde teilt Ihnen die genauen Anforderungen schriftlich mit.

Welche Unterlagen brauche ich bei der Antragstellung für die Staatsbürgerschaft durch Verleihung?
Die Liste ist nicht vollständig, da die Behörde fallweise weitere Unterlagen anfordern kann.

-Strafregisterauszug aus dem Heimatland 
-Strafregisterauszug aus Österreich
-B1/B2 Deutschzertifikat (darf bei der Einreichung nicht älter als ein Jahr nach Ausstellung sein)

Wenn Sie Familie in Österreich haben 
-Heiratsurkunde
-Geburtsurkunden der Kinder

-Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
-Geburtsurkunde oder eine dieser entsprechenden Urkunden
-EU Pass Foto
-Aufrechte Krankenversicherung (Versicherungsdatenauszug)
-Mietvertrag 
-Mietzahlungsbelege -die Behörde teilt ihn genau für wieviele Jahre-
-Ausreichend finanzielle Mittel (Lohnzettel, Sparbuch, Haftungserklärung, etc)
-die Behörde teilt ihn genau für welchen Zeitraum
-1870 KSV Auszug
-Bestätigung des Bezirksgerichts wegen allfälligen Pfändungen
-Bestätigung vom Finanzamt (Unbedenklichkeitsprüfung)

Wichtig: 
1. Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. 
2. Urkunden aus dem Heimatland (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc) benötigen eine Beglaubigung der österreichischen Botschaft. Die Behörde teilt Ihnen für welche genau.
3. Das Einkommen der letzten sechs Jahre, sowie der letzten sechs Monate vor Antragstellung, ist maßgeblich für die Entscheidung. 

Welche Unterlagen brauche ich bei der Antragstellung für die Staatsbürgerschaft durch Abstammung?

-Geburtsurkunde
-Meldezettel
-Heiratsurkunde der Eltern oder
-Vaterschaftsanerkennung /Gerichtlichen Beschluss
-Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis der österreichischen Mutter oder
-Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Vaters


Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung kann bei jedem Standesamt, bzw auch bei der Österreichischen Botschaft im Ausland, gestellt werden. 
Der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft kann bei der Niederlassungsbehörde (MA35, Amt der Landesregierung,)  oder auch bei der Österreichischen Botschaft im Ausland, bzw. ihrem Heimatland, gestellt werden. 

Nachdem der Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft gestellt wurde, hat die Behörde sechs Monate Zeit um darüber zu entscheiden. 

Wie lange hat die Niederlassungsbehörde Zeit um über meinen Antrag zu entscheiden?

Nachdem der Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw durch Abstammung, gestellt wurde, hat die Behörde sechs Monate Zeit um darüber zu entscheiden. 

Sollte Sie nach sechs Monaten noch keine Entscheidung erhalten haben gibt es mehrere Möglichkeiten. Siehe Lange Wartezeiten im Niederlassungverfahren

Die Niederlassungsbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und verständigt Sie nach Abschluss des Verfahrens. Falls der Antrag abgewiesen wurde kann eine Beschwerde eingelegt werden. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Im Fall der Auslandsantragstellung überprüft die Österreichische Botschaft ihren Antrag und leitet diesen an die zuständige Niederlassungsbehörde (MA 35) in Österreich weiter. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Staatsbürgerschaft vorliegen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Niederlassungsbehörde das Verfahren positiv abschließt, teilt sie dies der Österreischen Botschaft im Ausland mit, und diese stellt ihnen dann den Staatsbürgerschaftsnachweis aus.  Danach können Sie gleich bei der Botschaft einen Reisepass beantragen.

Falls Sie den Antrag in Österreich gestellt haben, prüft die Niederlassungsbehörde , ob die Voraussetzungen für die Erteilung  die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorliegen. Wenn Sie die Voraussetzungen und das Verfahren positiv abschließen, stellt Ihnen die Behörde den Staatsbürgerschaftsnachweis aus.

Falls Sie nicht die Voraussetzungen erfüllen stellt ihn die Behörde einen Bescheid aus, gegen welchen Sie innerhalb von vier Wochen, Beschwerde einlegen können.

Im Falle eines Antrages auf österreichische Staatsbürgerschaft kraft Abstammung stellt Ihnen das Standesamt, nach Erhalt aller Unterlagen, den Staatsbürgerschaftsnachweis aus. 

Wieso wurde mein Antrag abgewiesen ? Wieso wurde mir die österreichische Staatsbürgerschaft aberkannt?

Eine negative Entscheidung kann aus mehreren Gründen erfolgen, z.B.

-Vorstrafen, welche nicht getilgt sind. 
-Verstöße gegen die Rechtsordnung (auch zu viele Parkstrafen in den letzten drei Jahren kann ein Grund sein)
-Die Höhe finanziellen Mittel ist nicht ausreichend
-Es wurde in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezogen.
-Der Antrag wurde zu früh gestellt, bzw, der Antragsteller hat noch nicht die erforderliche Aufenthaltsdauer mit Visum erreicht. 

Bei einem Aberkennungsbescheid:

-Es liegen neue Straftaten vor.
-Verstöße gegen die Rechtsordnung
-Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft
-
Die Abweisungsgründe werden Ihnen im Bescheid mitgeteilt. Suchen Sie gleich einen Rechtsanwalt auf, der Ihnen diese genauer erklären kann.

Gegen den Bescheid können Sie, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung, Beschwerde erheben.

Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Rechtsanwalt. 

Was sind meine nächsten Schritte? 

1. Anwalt kontaktieren und Gesprächstermin vereinbaren.

2. Beraten lassen und die nächsten Schritte besprechen, unter anderem auch klären, ob es sinnvoll ist eine schnelle Entscheidung zu erhalten.

a. Falls noch kein Antrag gestellt wurde
i. Klären ob die Voraussetzungen erfüllt sind und danach den Rechtsanwalt beauftragen den     Antrag einzureichen
b. Im Falle eines negativen Bescheides:
i. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Beschwerde zu schreiben.
c. Falls noch kein Bescheid erlassen wurde:
            i. Den Rechtsanwalt beauftragen die Niederlassungsbehörde zu kontaktieren.
            ii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Akteneinsicht durchzuführen
iii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Säumnisbeschwerde oder Fristsetzungsantrag zu stellen. 

Vereinbaren Sie gleich einen Termin

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt Ihnen behilflich sein, sodass Sie, in jedem Stadium ihres Verfahrens, gut beraten sind, rechtlich abgesichert sind und hoffentlich die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, bzw, auch zurückbekommen können. 

Rufen Sie uns einfach unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 150 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
Wie bekomme ich die österreichische Staatsbürgerschaft? Staatsbürgerschaft, österreichisches Kind, Verleihung, Unterlagen, Zeiten
Verfahren,  Wann kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen? Warum wurde mein Antrag abgewiesen? Voraussetzungen-Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft
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