Täuschung mit Dokumenten: Wann wird Urkundenfälschung zum Verbrechen?

Täuschung mit Dokumenten: Wann wird Urkundenfälschung zum Verbrechen?

 Ein kleiner "Schönheitsfehler" in einem Vertrag, eine nachträglich geänderte Zahl auf einer Urkunde oder eine gefälschte Unterschrift – ist das wirklich schon eine Straftat? Urkundenfälschung klingt dramatisch, doch viele Menschen unterschätzen, wie schnell sie sich strafbar machen können. 
In Österreich ist die Manipulation oder Fälschung von Dokumenten kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernste Straftat mit weitreichenden Folgen. Aber wann genau wird eine Fälschung zum Verbrechen? Und was droht im schlimmsten Fall?  

Erfahren Sie in diesem Artikel alles über die rechtlichen Konsequenzen, typische Beispiele aus der Praxis und wie Sie sich im Ernstfall richtig verhalten. 

Wenn Sie bereits mit einer solchen Anschuldigung konfrontiert sind, kann die richtige Verteidigung entscheidend sein – Dr. Gregor Klammer und sein Team stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite.

Was ist Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung ist in Österreich eine Straftat, die im § 223 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt ist. Sie liegt vor, wenn jemand eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine falsche Urkunde bewusst gebraucht, um damit jemanden zu täuschen.

Wer zum Beispiel eine Unterschrift fälscht, ein Datum auf einer Bestätigung ändert oder ein gefälschtes Dokument bei einer Behörde vorlegt, kann sich strafbar machen. Die Strafen für Urkundenfälschung reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, je nach Schwere des Falls. Besonders schwerwiegend wird die Tat gewertet, wenn sie gewerbsmäßig oder als Teil einer kriminellen Vereinigung begangen wird.
Welche Strafen gibt es für Urkundenfälschung?

Die Strafen für Urkundenfälschung in Österreich sind im 
§ 223 StGB geregelt und hängen von der Schwere der Tat ab:

Einfache Urkundenfälschung (Abs. 1) 
Wer eine unechte oder verfälschte Urkunde mit Täuschungsabsicht herstellt oder gebraucht, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe (720 Tagessätze) bestraft werden.

Schwere Urkundenfälschung (Abs. 2) 
Wird die Tat gewerbsmäßig oder mit besonders hoher krimineller Energie begangen, drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Gewerbsmäßige/organisierte Urkundenfälschung (Abs. 3) Wenn die Fälschung als Teil einer kriminellen Vereinigung oder zur fortlaufenden Einnahmequelle dient, kann die Strafe sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe betragen.

Ab wann wird eine Strafe verhängt?

Eine Strafe gibt es, wenn die Staatsanwaltschaft nachweisen kann, dass die Tat mit Täuschungsabsicht begangen wurde. Entscheidend ist, dass die gefälschte oder verfälschte Urkunde tatsächlich dazu genutzt wird, jemanden irrezuführen oder sich einen Vorteil zu verschaffen

Wer also zum Beispiel einen gefälschten Ausweis bloß privat zu Hause besitzt, macht sich nicht automatisch strafbar – erst wenn er ihn einsetzt, um sich auszuweisen, kann eine Strafe drohen.

Deswegen ist auch ein erfahrener Rechtsbeistand von Vorteil um gleich von Anfang auf die richtige Strategie zu setzen.

Was zählt als Urkunde?  

In Österreich versteht man unter einer Urkunde im rechtlichen Sinne ein Dokument, das eine rechtlich relevante Tatsache beweist. Eine Urkunde kann sowohl schriftlich als auch elektronisch existieren und dient dazu, Identitäten, Vereinbarungen oder Rechte nachzuweisen.

Zu den Urkunden zählen beispielsweise Personalausweise, Reisepässe, Führerscheine, Zeugnisse, Verträge, amtliche Bescheinigungen oder Testamente. Auch elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gelten als Urkunden. Entscheidend ist, dass das Dokument einen Aussteller hat und eine bestimmte Erklärung oder Tatsache festhält, die im Rechtsverkehr Bedeutung hat.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


 +43 670 4093793 

Erfolgsstory: Freispruch nach falscher Anklage wegen Urkundenfälschung

Harald S. versucht mit seinen Kindern einzureisen. Plötzlich der Vorwurf: die Reisepässe wurden gefälscht. Dr. Klammer und sein Team konnten aber die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass unser Mandant unschuldig war. Ergebnis: Freispruch!

Harald S. hatte sich auf ein neues Leben in Österreich gefreut. Er reiste mit seinen Kindern ein, um ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Doch kaum angekommen, wurde sein Traum zum Albtraum: Er wurde festgenommen und beschuldigt, mit gefälschten Reisepässen eingereist zu sein.


Die Behörden waren überzeugt, dass er die Dokumente bewusst benutzt hatte, um sich und seine Familie illegal nach Österreich zu bringen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Urkundenfälschung (§ 223 StGB) – ein schwerwiegender Vorwurf, der hohe Strafen nach sich ziehen kann.


Doch unser Mandant war unschuldig. Die Wahrheit war: Er hatte die Reisepässe nicht selbst organisiert. Sein Vater, der sich noch im Ausland befand, hatte die Papiere besorgt. Er hatte vollstes Vertrauen in ihn und keine Ahnung, dass es sich um Fälschungen handelte. Als die Behörden den Betrug aufdeckten, geriet jedoch er ins Visier – einfach, weil er die Dokumente verwendet hatte.

Mit großer Verzweiflung suchte er die Hilfe von Dr. Gregor Klammer und seinem Team. Von Anfang an war klar: Hier wurde eine unschuldige Person zu Unrecht verfolgt. Doch der Kampf gegen eine bereits eingebrachte Anklage ist kein leichtes Unterfangen.


Unser Team nahm den Fall gründlich unter die Lupe. Wir analysierten die Herkunft der Dokumente, prüften die Kommunikation zwischen unserem Mandanten und seinem Vater und konnten beweisen, dass er keinerlei Wissen über die Fälschung hatte. Gleichzeitig setzten wir uns intensiv mit der Staatsanwaltschaft auseinander und widerlegten Punkt für Punkt die Vorwürfe.

Als der Prozess schließlich vor dem Landesgericht stattfand, hatten wir eine klare Verteidigungsstrategie ausgearbeitet. Die Beweise sprachen für unseren Mandanten – er wurde freigesprochen! Keine Vorstrafe, keine Strafe – nur Erleichterung und Gerechtigkeit.


Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig ein erfahrener Strafverteidiger ist. Hätte unser Mandant sich nicht rechtzeitig an Dr. Gregor Klammer gewandt, hätte ihn ein Fehlurteil treffen können. Doch durch unsere fundierte Verteidigung konnte er seine Freiheit bewahren.



👉 Wurden Sie zu Unrecht einer Straftat beschuldigt? Dann handeln Sie schnell. Dr. Gregor Klammer und sein Team stehen Ihnen mit Erfahrung, Strategie und Durchsetzungskraft zur Seite!

Was ist Urkundenunterdrückung?

Urkundenunterdrückung ist im § 229 StGB geregelt und bedeutet, dass jemand eine echte, für jemand anderen bedeutende Urkunde vernichtet, beschädigt, unterdrückt oder unbrauchbar macht, um dadurch einem anderen einen Nachteil zuzufügen. 


Was ist der Unterschied zur Urkundenfälschung? 

Während es bei der Urkundenfälschung (§ 223 StGB) darum geht, eine falsche oder verfälschte Urkunde herzustellen, geht es bei der Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB) darum, eine echte Urkunde unzugänglich zu machen.  

Beispiel für Urkundenfälschung: Jemand ändert das Geburtsdatum auf einem amtlichen Dokument, um sich als jünger auszugeben.  

Beispiel für Urkundenunterdrückung: Jemand vernichtet ein Testament, weil es ihm finanziell schaden würde.  

Beide Delikte können schwere rechtliche Folgen haben. Wenn Ihnen eine Urkundenunterdrückung oder -fälschung vorgeworfen wird, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger wie Dr. Gregor Klammer kontaktieren!

Was kann ich machen wenn ich wegen Urkundenfälschung oder -unterdrückung angezeigt werde?  

Wenn Sie wegen Urkundenfälschung (§ 223 StGB) oder Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB) angezeigt oder angeklagt wurden, sollten Sie ruhig bleiben und nicht voreilig handeln. Eine falsche Reaktion kann die Lage verschlimmern
Befolgen Sie diese Schritte:  

1. Bewahren Sie Ruhe  
Panik führt oft zu unüberlegten Handlungen. Lassen Sie sich nicht zu spontanen Aussagen oder Rechtfertigungen hinreißen – das kann später gegen Sie verwendet werden.  

2. Keine Aussagen ohne Anwalt  
Ob bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft: Sie haben das Recht zu schweigen! Geben Sie keine Erklärungen ab, bevor Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger gesprochen haben.  

3. Sammeln Sie Beweise und Dokumente  
Falls Sie Dokumente haben, die Ihre Unschuld belegen könnten, bewahren Sie diese sicher auf. Auch Nachrichten, E-Mails oder andere Beweise können wichtig sein.  

4. Sofort Kontakt zu Dr. Gregor Klammer aufnehmen  
Ein spezialisierter Strafverteidiger ist Ihr stärkster Schutz. 
Dr. Gregor Klammer und sein Team analysieren Ihren Fall genau und entwickeln eine perfekte Verteidigungsstrategie, um eine Anklage zu verhindern oder eine möglichst milde Strafe zu erreichen.  

5. Strategie mit Ihrem Anwalt abstimmen  
Dr. Klammer prüft die Vorwürfe, hinterfragt Beweise und klärt mögliche Fehler in der Ermittlung auf. Oft kann schon eine fundierte Stellungnahme die Einstellung des Verfahrens bewirken.  

6. Prozess vermeiden oder optimal verteidigen  
Wenn möglich, setzt Dr. Klammer sich dafür ein, dass das Verfahren gar nicht erst vor Gericht kommt. Falls es doch zu einem Prozess kommt, sorgt er dafür, dass Sie bestmöglich verteidigt werden.  

Warten Sie nicht – holen Sie sich Hilfe! 
Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung oder Urkundenunterdrückung ist ernst. Handeln Sie klug und lassen Sie sich von Dr. Gregor Klammer vertreten – er weiß, wie man solche Fälle erfolgreich löst.

Gibt es eine Verjährung bei Urkundenfälschung?


JA!

In Österreich gibt es eine Verjährungsfrist für Urkundenfälschung (§ 223 StGB). Die Verjährung richtet sich nach der Höhe der Strafdrohung und beginnt mit der Begehung der Tat zu laufen.  

Verjährungsfristen für Urkundenfälschung:  

- Einfache Urkundenfälschung (§ 223 Abs. 1 StGB) 
5 Jahre Verjährungsfrist
  
- Gewerbsmäßige oder besonders schwere Urkundenfälschung (§ 223 Abs. 2 StGB)
10 Jahre Verjährungsfrist

Falls die Tat als Teil einer kriminellen Vereinigung (§ 278 StGB) oder mit anderen schweren Straftaten begangen wurde, kann sich die Verjährung verlängern.  

ACHTUNG!!
Die Verjährung kann unterbrochen oder gehemmt werden, etwa durch Verfahrenshandlungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Urkundenfälschung noch verfolgt werden kann, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Dr. Gregor Klammer kann prüfen, ob die Verjährung bereits eingetreten ist oder wie Sie sich gegen eine Anklage verteidigen können.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern – wir kämpfen für Sie! 

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



Wir melden uns unverzüglich zurück!

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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