Mietvertragskündigung-zulässig?

Mietvertragskündigung-zulässig?


Sie haben immer zuverlässig die Miete bezahlt und haben nie Beschwerde wegen Lärmbelästigung erhalten. Plötzlich erhalten Sie ein Schreiben, dass der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hat. Sie fragen sich ob das überhaupt zulässig ist. Unter welchen Bedingungen kann der Vermieter den Vertrag kündigen?

Sie sind Mieter und haben einen befristeten/unbefristeten Mietvertrag und fragen sich wann sie kündigen können. Was ist dafür alles notwendig und auch was muss geachtet werden? Gerade in Mietrechtsangelegenheiten kann Ihnen auch ein Anwalt beraten und zur Seite stehen, damit Sie ihrer Rechte im Klaren sind. 

Eine Kündingung durch den Vermieter kann nur unter gewissen gesetzlich geregelten Bedingungen durchgeführt werden. 

Wann darf mich der Vermieter kündigen?

Als Mieter haben Sie Kündigungsschutz.
Das bedeutet, dass der Vermieter den Vertrag ohne ihre Einwilligung nicht kündigen kann und Sie auf die Straße setzen kann, außer er lässt sie gerichtlich aufkündigen, wofür er einen Kündigungsgrund benötigt. 

Die häufigsten Kündigungsgründe sind:

-Säumnis mit dem Mietzins trotz Mahnung

-Erheblich nachteiliger Gebrauch der Wohnung (grobe Vernachlässigung des Mietobjektes, Störung des Zusammenlebens der Mitbewohner durch grob ungehöriges Verhalten, strafbare Handlungen gegen Vermieter oder Mitbewohner)

-Gänzliche Weitergabe der Wohnung oder Untervermietung zu einem überhöhten Mietzins

-Todesfall des Mieters und kein Eintrittsberechtigter ist vorhanden

-Nichtverwendung des Mietgegenstandes durch den Mieter

-Eigenbedarf des Vermieters(der Vermieter braucht das Objekt dringend für sich oder bestimmte Angehörige)

-Abbruchsfälle (das Gebäude muss umgebaut, generalsaniert oder abgerissen werden)
 

Wann darf ich als Mieter kündigen?


Als Mieter können Sie im Prinzip ohne Nennung von Gründen kündigen, müssen jedoch ab dem Kündigungstermin ihrer Wohnung eine Kündigungsfrist einhalten. Auch ein befristeter Mietvertrag kann nach einem Jahr durch den Mieter gekündigt werden.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Mieter den Mietvertrag durch eine formlose Erklärung auch vor Ablauf der Kündigungsfrist auflösen

Kann ich als Mieter den Mietvertrag vorzeitig kündigen?

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Mieter den Mietvertrag durch eine formlose Erklärung auch vor Ablauf der Kündigungsfrist auflösen. Mit Zugang dieser Erklärung an den Vermieter ist das Mietverhältnis beendet. 

Um einen unbefristeten Mietvertrag frühzeitig kündigen zu können, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen, das heißt Auflösungsgründe, vorhanden sein, wie z.B.

-Die Wohnung ist unbrauchbar
-Die Wohnung ist gesundheitsschädlich

Konkret bedeutet das, dass ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Schimmelbefall der Wohnung so schlimm vorhanden ist, dass eine weitere Bewohnung gesundheitsgefährdend für den Mieter wäre.

Vermieter und Mieter haben sich beide bei Kündigungen an gesetzlich festgelegte Fristen zu halten.

 Ihr Mietvertrag endet (soweit er befristet abgeschlossen wurde) mit Ablauf der Mietvertragsbefristung, welche am Mietvertrag vermerkt ist. Bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrags gilt es Fristen zu beachten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Vermieter?

Die Frist für eine gerichtliche Kündigung beträgt für Wohnungen 1 Monat bei monatlicher Bezahlung der Miete - ansonsten 3 Monate, immer zum Monatsletzten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Mieter?

Bei befristeten Mietveträgen gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Eine vorzeitige schriftliche Auflösung des Vertrages ist erst nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündingungsfrist möglich.

Bei unbefristeten Mietverträgen gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat

Die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrages beginnt mit Eingang Ihrer Kündigung beim Vermieter zu laufen. Haben Sie eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten und wollen z. Bsp. zum 31.10. ausziehen, muss Ihre Mietvertragskündigung spätestens am 30.09. beim Vermieter einlangen.

Ich habe einen Nachmieter gefunden. Darf ich vorzeitig kündigen?

Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag kündigen oder aus der Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchten, können Sie einen Nachmieter suchen. 
Wenn der Vermieter der Wahl nicht zustimmt, das heißt ist er damit nicht einverstanden, müssen Sie bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete bezahlen. 

Sobald ein passender Nachmieter gefunden wurde, wird üblicherweise ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Viele Vermieter nutzen diese Möglichkeit, um die Miete zu erhöhen. Das ist zwar erlaubt, die Erhöhung muss sich aber an die gesetzlichen Rahmen halten.

Untermieter haben im Falle einer Kündigung kein Recht auf die Wohnung.

Ich bin Untermieter. Wie verläuft die Kündigung in diesem Fall ab?

Wenn Sie Untermieter sind und der Hauptmieter die Wohnung kündigt, ist er laut österreichischem Mietrechtsgesetz dazu verpflichtet, Sie umgehend darüber zu informieren. Der Hauptmieter kann Sie dem Vermieter als Nachfolger vorschlagen, ist aber dazu nicht verpflichtet.

Im Gegensatz zu bei dem Vermieter muss er keinen Eigenbedarf oder sonstige Gründe anführen, sondern es reicht als Argument aus, dass er nicht mehr Hauptmieter sein möchte. Ein Einspruch gegen die Kündigung ist dadurch für Sie schwierig. 

Dadurch, dass Sie als Untermieter kein Recht auf die Wohnung haben, wenn der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter kündigt, sind Sie stark von der Gunst des Hauptmieters abhängig.

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