Wann darf mich der Vermieter kündigen?
Als Mieter haben Sie Kündigungsschutz.
Das bedeutet, dass der Vermieter den Vertrag ohne ihre Einwilligung nicht kündigen kann und Sie auf die Straße setzen kann, außer er lässt sie gerichtlich aufkündigen, wofür er einen Kündigungsgrund benötigt.
Die häufigsten Kündigungsgründe sind:
-Säumnis mit dem Mietzins trotz Mahnung
-Erheblich nachteiliger Gebrauch der Wohnung (grobe Vernachlässigung des Mietobjektes, Störung des Zusammenlebens der Mitbewohner durch grob ungehöriges Verhalten, strafbare Handlungen gegen Vermieter oder Mitbewohner)
-Gänzliche Weitergabe der Wohnung oder Untervermietung zu einem überhöhten Mietzins
-Todesfall des Mieters und kein Eintrittsberechtigter ist vorhanden
-Nichtverwendung des Mietgegenstandes durch den Mieter
-Eigenbedarf des Vermieters(der Vermieter braucht das Objekt dringend für sich oder bestimmte Angehörige)
-Abbruchsfälle (das Gebäude muss umgebaut, generalsaniert oder abgerissen werden)