Corona / COVID Virus:
Einspruch gegen Strafverfügung
NEWS: Aktuell sind viele Strafverfügungen ungültig
Entscheidungen der Landesverwaltungsgerichte werden auch weiterhin ignoriert
Aufbau der Strafverfügung
Autofahrer, Demonstranten und Privatbesuche aufgepasst
Hier gibt es besonders hohe Chancen!
Aufforderung zur Rechtfertigung
Wozu ein Anwalt?
Ein Anwalt kostet doch Geld, oder?
Schritt 1:
Genaue Überprüfung aller Angaben
Genaue Überprüfung aller Angaben
Schritt 2:
Ausnahmen überprüfenfür Vergehen bis zum 13.04.2020
- Spaziergänge ohne Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln
- Radfahren, Autofahren, Motorradfahren aus jedem erdenklichen Grund
- Motocrossfahren, Fallschrimspringen
- Coronapartys auch mit 1.000 Teilnehmern, oder auch eine Hochzeit, sofern dies nicht an einem öffentlichen Ort geschieht und die Teilnehmer zur Anreise keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.
- Jede Art von öffentlicher Zusammenkunft, wofern 1 Meter Sicherheitsabstand eingehalten wird.
- Spaziergang mit der Lebensgefährtin / Verwandten, mit der man nicht zusammen wohnt, wenn dabei nicht der ein Meter Abstand eingehalten wird (in der Wohnung darf man sich aber besuchen und auch machen was man möchte - bitte nur nicht im Freien!).
- Benutzung eines Sportplatzes, auch wenn man ganz alleine zB Torschusstraining macht.
Ausnahmen ab 14.04.2020 bis 30.04.2020
- Grundloses U-Bahn-Fahren, solange man eine Maske trägt;
- Insb darf man zum Besuch von Freunden, zu einer privaten "Corona-Party" oder zu einer privaten Hochzeit mit der U-Bahn anreisen.
- Autofahren mit Freunden ist nach dem Wortlaut nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird, und ein 1 m Abstand gewahrt bleibt; diese Bestimmung ist aber höchst problematisch, da das Auto ein privater Raum ist und keine Ermächtigung vorliegt, dass eine solche Einschränkung mit Verordnung gemacht wird;
- sonst kommen keinerlei neue Verbote hinzu!
Ab 01.05.2020
Ab 01.05.2020 gilt die neue COVID-VO, welche ganz neue Verhaltensregeln definiert.
Die wichtigsten Regeln im Alltag:
-) 1-m-Abstand zu Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ist an öffentlichen Orten einzuhalten.
-) In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Maske zu tragen.
-) Beim Autofahren können vier Personen mitfahren: Zwei vorne, zwei hinten; alle müssen eine Maske tragen.
-) Auch beim U-Bahn-fahren eine Maske tragen und den 1-m-Abstand einhalten.
Private Treffen in privaten Wohnungen sind ausdrücklich nicht reglementiert, was grundrechtlich sehr begrüßenswert ist.
Insgesamt wirkt die VO besser durchdacht und offenbart auch keine Divergenzen zwischen der Berichterstattung in den Medien und seinem Inhalt.
Auszusetzen ist allerdings, dass die 1-m-Abstandsregel teilweise nicht grundrechtskonform ist: So gilt auch hier, dass wenn zB mal ein Freund übernachtet, ich bei einem Spaziergang in der Früh oder einer Fahrt mit dem Auto mit derselben Person dann den 1-m-Abstand einhalten muss. Wie zuletzt der VerfGH Saarland am 28.04.2020 urteilte, sind solche Brüche in den Verhaltensregeln grundrechtswidrig. Richtigerweise wird man daher davon ausgehen müssen, dass die 1-m-Abstandsregel in diesem Fall unangewendet bleiben muss.
In der Praxis wird die 1-m-Abstandsregel sicher für großen Unmut sorgen. Die Polizei wird die Einhaltung nach freiem Auge schätzen, und wohl gegebenenfalls Strafen verhängen. Zu hoffen bleibt, dass diese nicht wie bisher mit EUR 500 bemessen werden. Dies ist völlig unverhältnismäßig. In der Praxis wird eine Fehleinschätzung eines Polizisten eigentlich nicht bekämpfbar sein. Zu hoffen ist, dass es hier zu wenig Härtefällen kommt!
Zur Verordnung selbst: https://www.ris.bka.gv.at/…/BGBLA_20…/BGBLA_2020_II_197.html
Entscheidung betr Zeiträume März, April, Mai 2020
Ab Herbst 2020
Genauigkeit ist der Schlüssel
Es fühlt sich wie eine Ostereiersuche an
Schritt 3: Verfassungsrecht!
Wann soll ich Strafmandate bezahlen?
Neu ab 14.04.2020: Billige Strafmandate
Grundsätzlich nie bezahlen und die Strafverfügung verlangen.
Wichtiges zum Einspruch
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(wir haben keine Befugnis zu deutschem Recht zu beraten)