Bleibt trotz dieser Bemühungen der Erfolg aus, so bleibt nur noch eins: Die Klage!
Hier kann sowohl die Person, welche die Bewertung abgegeben hat, als auch Google bzw das sonstige Dienstleistungsunternehmen verklagt werden.
Manchmal ist es aus strategischen Gründen besser, Google in Irland zu verklagen. Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen gerne mit unseren Kontakten in Irland weiter.
In besonders dringenden Fällen
können wir auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragen. In diesem Fall kann eine sofortige Löschung binnen etwa einer bis vier Wochen bewirkt werden.
Kosten:
Die Abrechnung richtet sich nach dem RATG; um mit der Klagsführung beginnen zu können, benötigen wir allerdings lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 743. Im Erfolgsfall - wir werden Ihnen hierzu eine genaue und verlässliche Einschätzung geben - erhalten Sie die Gerichtsgebühr wieder vom Gegner zurück. Im Normalfall (Obsiegen) sollte die Klagsführung daher im Ergebnis für Sie kostenfrei sein.