Diese Liste ist keine vollständige Liste. Je nach Fall kann die Behörde noch andere Dokumente verlangen.
1. Passfoto
2. Geburtsurkunde
3. Alle Heiratsurkunden, alle Urkunden über Eingetragene Partnerschaften, alle rechtskräftigen Scheidungsurteile, alle Sterbeurkunden
4. Nachweise über die Namensänderung,
zum Beispiel Bescheide, Einbürgerungsurkunden oder andere Urkunden über den Erwerb anderer Staatsbürgerschaften
5. Gültiger Reisepass
(bei Anzeigen für Minderjährige auch der gesetzlichen Vertreter*innen)
6. Aktueller Strafregisterauszug
von dem Land, in dem Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz ist
7. Sämtliche Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis
zu der Person, die verfolgt wurde, nachweisen
Zusätzlich werden noch Unterlagen der verfolgten Person
benötigt:
- Geburtsurkunde, Nachweise über die Namensänderung, Nachweise über den früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
oder der Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates der österreichisch-ungarischen Monarchie oder der Staatenlosigkeit, Meldezettel, Unterlagen über die erlittene Verfolgung
oder darüber, dass eine solche mit Grund zu befürchten war, Unterlagen über den Hauptwohnsitz in Österreich
und darüber, wann die Ausreise ins Ausland
stattgefunden hat.
- Wenn die Person, die verfolgt wurde, noch am Leben
ist: eine von ihr unterschriebene Erklärung über die Straffreiheit
- Wenn die Person, die verfolgt wurde, bereits verstorben
ist: Sterbeurkunde