Die österreichische Staatsbürgerschaft für Opfer des NS-Regimes
Sie wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und wissen nicht ob Sie sich für eine der Ausnahmen qualifizieren?
Sieht die österreichische Regierung Ausnahmen für Opfer des NS-Regimes und deren Angehörige vor?
Wie qualifiziere ich mich dafür?
Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen alle Fragen, die Sie zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und der Ausnahmeregelung für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Opfer des NS-Regimes und deren Angehörigen.
Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema:
Verleihung der Staatsbürgerschaft für Verfolgte des NS-Regimes
Der Staat Österreich lässt alle Menschen, die von dem NS-Regime und dem deutschen Reich in der Zeit vor 1955, aktiv verfolgt wurden und deswegen aus Österreich fliehen mussten ganz einfach durch Anzeige die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Auch Angehörige und Nachfahren von ehemaligen Verfolgten dürfen die Staatsbürgerschaft beantragen.
Seit September 2019 ist es nun auch einfacher möglich als ehemaliger Verfolgter des NS-Regimes, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige zu erlangen.
Ab September 2020 ist es auch für Angehörige ehemaliger Verfolgter des NS-Regimes einfacher möglich die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Der Antrag kann ganz einfach über die MA35 erfolgen und die Kosten für die Antragstellung selbst werden vom Staat Österreich übernommen.
Wer darf die Staatsbürgerschaft beantragen?
Wenn Sie Österreich verlassen mussten, weil Sie von Organen der NSDAP oder durch Behörden des Dritten Reiches verfolgt wurden,
oder wenn Sie wurden verfolgt, weil Sie für die demokratische Republik Österreich eingetreten sind, dürfen Sie um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen.
Es reicht aus, wenn die Verfolgung nur befürchtet wurde/werden musste
und nicht tatsächlich stattgefunden hat.
Die Ausreise bzw. Flucht
muss vor
dem 15. Mai 1955
stattgefunden haben.
Auch direkte Nachkommen von Verfolgten
dürfen sie Staatsbürgerschaft beantragen.
Muss man die österreichische Staatsbürgerschaft schon vor der Verfolgung gehabt haben?
Ja.
Prinzipiell muss die Person, die um die Staatsbürgerschaft ansucht (bzw. deren direkte Vorfahren), auch zum Zeitpunkt der Flucht die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben. Allerdings zählen genauso die Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie Staatenlose dazu, solange diese ihren Wohnsitz in Österreich hatten.
Unser Angebot
Wie können wir helfen?
Voraussetzungen
1. Direkter Nachfahre
eines Verfolgten
2. Ausreise
des Verfolgten vor
dem 15. Mai 1955
3. Es besteht kein Aufenthaltsverbot, es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz
4. Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht
aus Österreich ausgewiesen
5. Sie sind unbescholten
und es läuft kein Verfahren gegen Sie
6. Sie haben keine
häufigen oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen
begangen
7. Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen
und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung
nahe
Was ist ein direkter Nachkomme?
Ein direkter Nachkomme ist jemand in direkter absteigender Linie zum Vorfahren.
Das heißt Sie sind ein Kind, Enkel, Urenkel, und so weiter einer Person oder ein Adoptivkind,
das adoptiert wurde, als es minderjährig war.
Checkliste Dokumente - Verfolgter selbst
Diese Liste ist keine vollständige Liste. Je nach Fall können die Behörden noch andere Dokumente verlangen.
1. Passfoto
2. Geburtsurkunde
3. Alle Heiratsurkunden, Urkunden über Eingetragene Partnerschaften, alle rechtskräftigen Scheidungsurteile, alle Sterbeurkunden
4. Wenn eine Namensänderung erfolgt ist: Nachweise über die Namensänderung, zum Beispiel Bescheide
Einbürgerungsurkunden oder andere Urkunden über den Erwerb anderer Staatsbürgerschaften
5. Gültiger Reisepass
6. Nachweise
über den früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
oder der Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates
der österreichisch-ungarischen Monarchie oder der Staatenlosigkeit
7. Unterlagen über die erlittene Verfolgung
oder darüber, dass eine solche mit Grund zu befürchten war
8. Unterlagen über den Hauptwohnsitz in Österreich
und darüber, wann die Ausreise ins Ausland stattgefunden
hat
9. Aktueller Strafregisterauszug
von dem Land, in dem Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz ist
Weitere wichtige Informationen
Wenn Sie jünger als 14 Jahre alt sind, brauchen Sie keinen Strafregisterauszug.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Österreich oder Deutschland
ist, brauchen Sie keinen
Strafregisterauszug.
Der Strafregisterauszug aus den USA
muss vom FBI
ausgestellt sein.
Der Strafregisterauszug darf nicht älter als 8 Monate
sein, wenn Sie die Anzeige einreichen.
ALLE Dokumente
müssen in Original und Kopie
vorgelegt werden.
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung.
Diese Übersetzung muss von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher
bestätigt sein.
Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.
Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille
versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.
Checkliste Dokumente - direkter Nachfahre
Diese Liste ist keine vollständige Liste. Je nach Fall kann die Behörde noch andere Dokumente verlangen.
1. Passfoto
2. Geburtsurkunde
3. Alle Heiratsurkunden, alle Urkunden über Eingetragene Partnerschaften, alle rechtskräftigen Scheidungsurteile, alle Sterbeurkunden
4. Nachweise über die Namensänderung,
zum Beispiel Bescheide, Einbürgerungsurkunden oder andere Urkunden über den Erwerb anderer Staatsbürgerschaften
5. Gültiger Reisepass
(bei Anzeigen für Minderjährige auch der gesetzlichen Vertreter*innen)
6. Aktueller Strafregisterauszug
von dem Land, in dem Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz ist
7. Sämtliche Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis
zu der Person, die verfolgt wurde, nachweisen
Zusätzlich werden noch Unterlagen der verfolgten Person
benötigt:
- Geburtsurkunde, Nachweise über die Namensänderung, Nachweise über den früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
oder der Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates der österreichisch-ungarischen Monarchie oder der Staatenlosigkeit, Meldezettel, Unterlagen über die erlittene Verfolgung
oder darüber, dass eine solche mit Grund zu befürchten war, Unterlagen über den Hauptwohnsitz in Österreich
und darüber, wann die Ausreise ins Ausland
stattgefunden hat.
- Wenn die Person, die verfolgt wurde, noch am Leben
ist: eine von ihr unterschriebene Erklärung über die Straffreiheit
- Wenn die Person, die verfolgt wurde, bereits verstorben
ist: Sterbeurkunde
Brauche ich einen Anwalt?
Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?
Wie Sie in diesem Artikel sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.
Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird.
Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.
Unsere Angebote
Wie können wir helfen?
Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für so einen Antrag zuständig sind. Wir können Sie von Anfang bis Ende durch den ganzen Antrag begleiten und betreuen.
Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: Sofort Termin für Antragstellung.
Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde:
Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen
Über das unterstehende Kontaktformular
können Sie sich gerne bei uns melden und uns Ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.
Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter
Kontakt
Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.