Einspruch gegen Strafverfügung / Beschwerde gegen Strafbescheid

Einspruch gegen Strafverfügung:
Muster und Anleitung

Haben Sie eine für Sie völlig unverständliche Strafverfügung erhalten? Zuerst ist der Schock groß!

Jedenfalls gilt: Nicht gleich verzagen, sondern erst einmal überprüfen, ob eine Anfechtung sich auszahlen kann! Die Polizisten wie auch Magistratsbeamten arbeiten gerade im Bereich der Strafen oft nicht mir der nötigen Sorgfalt. Daher schleichen sich immer wieder Fehler ein. 

Aufbau der Strafverfügung /
Strafbescheids

Diese sind wie folgt aufgebaut: 

Bezeichnung: "Strafverfügung"

Datum/Zeit: Genaue Angabe, wann der genaue Verstoß stattgefunden haben soll. 

Ort: Genaue Angabe des Ortes, wo der Verstoß stattgefunden haben soll. 

Es folgt dann eine genaue Beschreibung, wie zum Beispiel: "Sie haben zum angeführten Zeitpunkt in 1020 Wien, Obere Donaustraße 30/Treppelweg einen öffentlichen Ort betreten und dabei gegenüber anderen Personen, bei welchen es sich auch nicht um Personen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, gehandelt hat, den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten, obwohl zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 das Betreten öffentlicher Orte aufgrund der VO gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. Nr. II Nr. 96/2020 in der Zeit vom 16.03.2020 bis 13.04.2020 verboten war. Der Aufenthalt am angeführten Ort war auch nicht durch die unter § 2 dieser VO aufgezählten Maßnahmen gerechtfertigt."

Verletzte Rechtsvorschrift: Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 3 Abs. 3 und § 2 Z 1 des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-Maßnahmengesetz), BGBl. I Nr. 12/2020 i.V.m. § 1 der VPO gem. § 2 Abs 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes BGBl. II Nr. 96/2020. 

Strafe: Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt: EUR 500 / Ersatzfreiheitsstrafe 10 Stunden, gemäß § 3 Abs 3 COVID-19 Gesetz, BGBl. I Nr. 12/2020. 

Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Strafverfügung können Sie binnen zwei Wochen nach deren Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Der Einspruch kann sich gegen folgende Punkte richten:
-) das Ausmaß bzw. die Art der verhängten Strafe,
-) die Kostenentscheidung und
-) den Schuldspruch.

Ein Strafbescheid hat einen vergleichbaren Aufbau, wird aber ausdrücklich als "Strafbescheid" bezeichnet.

Aufforderung zur Rechtfertigung 

Möglich ist auch, dass das Magistrat / die BH Ihnen zuerst einmal eine Aufforderung zur Rechtfertigung schickt. 

In diesem Fall ist noch keine Strafe festgesetzt. Das Magistrat möchte erst untersuchen, ob überhaupt eine Verwaltungsstraftat vorliegt. 

Wichtig: Hier ist es ganz entscheidend, wie Stellungnahme bezogen wird. Das hier Gesagte ist irreversibel, man kann es grundsätzlich nicht mehr korrigieren. 

Was sind meine Chancen?


Ein erster Leitfaden

Es zahlt sich jedenfalls aus, die Strafverfügung gründlich zu untersuchen. Strafverfügungen werden sehr eilig geschrieben und enthalten in der Praxis oft Fehler. Hierzu ein erster Leitfaden.  

Schritt 1: 
Genaue Überprüfung aller Angaben 

Sämtliche Angaben müssen genauest auf der Strafverfügung wiedergegeben werden. 

§ 44a VStG bestimmt nämlich: 
Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:
1. die als erwiesen angenommene Tat;
2. die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;
3. die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung;
4. den etwaigen Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche;
5. im Fall eines Straferkenntnisses die Entscheidung über die Kosten.

Nach der Judikatur müssen diese Angaben präzise sein. Es muss insb völlig ausgeschlossen sein, dass eine zweite Bestrafung aufgrund desselben Vergehens erfolgen kann. 

Oft geben Strafverfügungen den Ort oder die Zeit nicht genau wieder. Schon aus diesem Grund kann eine Anfechtung möglich sein. 

Die Strafverfügung muss auch an eine genaue Beschreibung der Tat enthalten. Es müssen auch die genauen Umstände des Vergehens beschrieben werden. Ist aus dieser Beschreibung wirklich ersichtlich, dass das Vergehen begangen wurde? Ist eventuell auch eine andere Intepretation zulässig?

Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen?


Anwälte kosten Geld - zahlt es sich aus?

Eine berechtigte Frage: Wann zahlt es sich bei auch kleinen Strafen aus, einen Rechtsanwalt zu beauftragen? 

Grundsätzlich: Für eine kurze Vorprüfung verrechnen wir Ihnen nichts. Es ist sicher nicht falsch, dies in Anspruch zu nehmen (Details siehe unten). 

Davon abgesehen zahlt grundsätzlich die Republik Ihren Anwalt, wenn das Verfahren gewonnen werden kann. Gerade in eindeutigen Fällen ist ein Rechtsanwalt daher die richtige Wahl. 

Schritt 2:
Ausnahmen überprüfen

Viele Gesetze enthalten genaue Ausnahmebestimmungen. Hinzukommen auch die allgemeinen Rechtsfertigungsgründe und Entschuldigungsgründe. 

Bei einem Verstoß gegen eine Wohnsitzauflage ist es etwa möglich, dass der Betroffene zB bei seiner Freundin wohnt und es ihm nicht zumutbar ist, woanders zu wohnen. 

Bei dem Überfahren einer STOP-Tafel ist auch zu prüfen, ob diese überhaupt sichtbar war. 

Genauigkeit ist der Schlüssel


Es fühlt sich wie eine Ostereiersuche an

Jedes Detail zählt: Wurde auch Ihr Name richtig geschrieben? Ihr Geburtsdatum? Vielleicht liegt ja auch hier ein Fehler vor und Sie können nicht eindeutig identifiziert werden - auch ein klarer Verstoß gegen das Gesetz!

Einspruch gegen Strafverfügung: Muster

Als Muster für einen Einspruch können wir nachfolgenden Aufbau empfehlen: 

An ______________ [Bestrafende Behörde]
Per _____________ [E-Mail, oder sicherer: per Fax]

Strafverfügung vom _____________ [Datum]
Geschäftszahl: _________________ [steht auf der Strafverfügung]

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in der obiggenannten Strafverfügung wird mir Folgendes zur Last gelegt: 
____________________________ [Beschreibung der Tat]

Hiermit lege ich gegen die oben genannte StrafverfügungEinspruchein. 

Zur Begründung meines Einspruchs und zu meiner Entlastung möchte ich Folgendes anführen: 
____________________________[Begründung des Einspruchs]

 
Mit freundlichen Grüßen 
_______________ [Name]

________________
Ort, Datum
________________ 
Unterschrift

Beschwerde gegen Strafbescheid: Muster

Als Muster für eine Beschwerde gegen einen Strafbescheid können wir nachfolgenden Aufbau empfehlen: 

An ______________ [Bestrafende Behörde]
Per _____________ [E-Mail, oder sicherer: per Fax]

Strafbescheid vom _____________ [Datum]
Geschäftszahl: _________________ [steht auf dem Strafbescheid]

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Indem obiggenannten Strafbescheid wird mir Folgendes zur Last gelegt: 
____________________________ [Beschreibung der Tat]

Hiermit erhebe ich gegen den angeführten Strafbescheid vollumfänglich Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Geltend gemacht wird die inhaltliche und formelle Rechtswidrigkeit.

Zur Begründung meiner Beschwerde und zu meiner Entlastung möchte ich Folgendes anführen: 
____________________________[Begründung der Beschwerde]

Ich beantrage, das zuständige Landesverwaltungsgericht möge den Strafbescheid ersatzlos aufheben; in eventu aufgrund formeller Rechtswidrigkeit beheben und an die belangte Behörde zur neuerlichen Entscheidung zurückverweisen. 

 
Mit freundlichen Grüßen 
_______________ [Name]

________________
Ort, Datum
________________ 
Unterschrift

Unser Angebot: 
Kostenlose Vorprüfung

Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir eine erste, kostenfreie Vorprüfung Ihrer Strafverfügung, Ihres Strafbescheids oder Ihrer Aufforderung zur Rechtfertigung vornehmen, um festzustellen, ob ein weiteres Vorgehen bei Ihnen Sinn macht. 

Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Foto auf Telegram (nicht Whatsapp) unter der Nummer +436507283562 oder auf die E-Mail-Adresse office@anwaltklammer.com übermitteln. Bitte übermitteln Sie uns zuerst das Dokument - rufen Sie uns vorher bitte nicht an; eine Auskunft ohne Vorliegen des Dokuments ist nämlich nicht zielführend. 

Wichtig: Wenn Ihr Einspruch / Beschwerde Erfolg hat, muss der Staat im Rahmen der Amtshaftung die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Daher sollte man bei eindeutigen Fällen keinesfalls davor zurückschrecken, eine erfahrene Rechtsvertretung zu beauftragen - der Rechtsanwalt ist dann nämlich im Endeffekt kostenfrei

Unsere Kanzlei ist auf das Verwaltungsstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten jährlich in vielen Verfahren und verfügen über eine tiefgehende Expertise auf diesem Rechtsgebiet.

Fragen können wir gerne auch über das untenstehende Kontaktformular beantworten.

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns

Share by: