Unter welchen Voraussetzungen dürfen ausländische Staatsangehörige einer Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen?
Wie Drittstaatsangehörige in Österreich einer legalen Erwerbstätigkeit nachgehen können, wird imAusländerbeschäftigungsrechtgeregelt.
Die Voraussetzung dafür, in Österreich legal als Ausländer arbeiten zu dürfen,istein Aufenthaltstitel (das können eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Niederlassungsbewilligung sein).
Der am häufigsten ausgestellte Aufenthaltstitel ist die „Rot-Weiß-Rot“ – Karte (auch RWR genannt). Die RWR-Karte wir allerdings nur unter speziellen Voraussetzungen vergeben, die in § 20d des Ausländerbeschäftigungsgesetzesaufgelistet werden.Zugelassen für die Rotweißrot Karte sind demnach:
1. Besonders Hochqualifizierte,
2. Fachkräfte in Mangelberufen,
3. Sonstige Schlüsselkräfte,
4. Studienabsolventinnen/Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule,
5. Selbstständige Schlüsselkräfte sowie
6. Start-up-Gründerinnen/-Gründer.
In Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel – also unserer Ausgangsfrage – sind natürlich nur unselbstständige Tätigkeiten relevant.
Und hier tauchen wir endlich in die Beantwortung der ursprünglichen Frage ein:
Die „Rot-Weiß-Rot-Karte “ wird für eine der oben aufgelisteten Voraussetzungen ausgestellt; also für einen einzigen, ganz konkreten Fall.
Das bedeutet, dass dieser Aufenthaltstitel (im Falle eines Angestelltenverhältnisses) auch nur für einen ganz bestimmten(österreichischen) Arbeitgeber ausgestellt wird.
Kommt es also zu einem Verlust der Anstellung bei diesem ganz konkreten Arbeitgeber, geht damit auch der Verlust des Aufenthaltstitels – also der Rot-Weiß-Rot-Karte – einher.