Werden Sie des Sozialleistungsbetrugs bezichtigt? Wurden Sie an der Grenze, auf dem Weg zurück vom Urlaub von der Polizei aufgehalten? Haben sie eine Ladung von der Polizei erhalten?
Was ist Sozialleistungsbetrug? Darf ich trotz AMS-Geld auf Urlaub? Darf ich auf Urlaub wenn ich Grundversorgung erhalte?
Dr. Klammer und sein Team haben in diesem Bereich schon viel Erfahrung sammeln können und sie können Ihnen auf jeden Fall helfen.
Maxym S. ist ein ukrainischer Flüchtling, der in Österreich lebt und vom Fond Soziales Wien Grundversorgung bezieht. Durch Freunde bekommt er mit seiner Familie die Möglichkeit einen Urlaub im Ausland zu machen. Als er wieder zurück kommt vom Urlaub bekommt er plötzlich Post von der Polizei mit einer Ladung.
Dieser und ähnliche Fälle kommen immer wieder vor. Die Polizei hält besonders gerne ukrainische Autos auf und schickt die Daten gleich ans FSW weiter. Wenn die Personen den Urlaub nicht gemeldet haben, dann wird automatisch eine Anzeige ausgestellt.
Darf ich auf Urlaub fahren, wenn ich Grundversorgung vom FSW bekomme?
Was ist Sozialleistungsbetrug?
Eine Sozialleistung ist eine monetäre Vergütung vom Staat um Menschen in Not unter die Arme zu greifen. Wenn man diese Sozialleistungen in Anspruch nimmt, obwohl sie einem nicht zu stehen spricht man von Sozialleistungsbetrug. Beispiele sind: Bezug von Mindestssicherung trotz ausreichend Vermögens, Pensionsleistungen durch Scheinwohnsitze, illegale Auslandsaufenthalte trotz Sozialleistungsbezugs, etc.
Eine weitere Auflistung an Beispielen vom Innenministerium finden Sie hier: Sozialleistungsbetrug.
Darf ich auf Urlaub, wenn ich AMS-Geld beziehe, oder Grundversorgung vom FSW bekomme?
In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen Menschen an der Grenze von der Polizei bei der Heimreise erwischt werden und dann Strafen bekommen.
Darf ich also nicht auf Urlaub, wenn ich Sozialleistungen erhalte?
Prinzipiell steht jedem Urlaub zu. Auch wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, oder Geld vom FSW bekommen, dürfen Sie bis zu 6 Wochen Urlaub nehmen. ABER
Sie MÜSSEN
diesen Urlaub dem AMS bzw. dem FSW melden!
Bei Urlaub in Österreich stehen Ihnen bis zu 21 Tage lang noch weiter Geldzahlungen zu, wenn Sie allerdings ins Ausland auf Urlaub wollen, dann werden die Zahlungen für diesen Zeitraum eingestellt. Erst wenn Sie wieder in Österreich sind können Sie diese Sozialleistungen erneut in Anspruch nehmen.
Kann das AMS meinen Urlaub verbieten?
Ja, aber: Das AMS darf Ihnen den Urlaub nur verbieten, wenn dieser sich negativ auf Ihre Chancen auswirkt einen Job zu bekommen, oder wenn Sie in dieser Zeit eine Fortbildung zu besuchen haben. Wenn Sie trotzdem auf Urlaub fahren wollen darf das AMS Ihnen die Zahlungen verweigern.
Welche Strafen drohen mir bei Sozialleistungsbetrug?
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
§ 146 Strafgesetzbuch
Um des Betrugs schuldig zu sein ist es egal ob man vorsätzlich falsche Angaben macht, um sich Geldleistungen zu erschleichen, oder ob man durch Unterlassen einer Meldung weiter diese Leistungen unberechtigt bezieht. Bei Behördenbetrug ist in den schlimmsten Fällen sogar bis zu 10 Jahren Haft und bis zu 4000€ Verwaltungsstrafen möglich.
Was ist die SOLBE?
2018 wurde die Task Force Sozialleistungsbetrug, kurz SOLBE, eingeführt. Diese ist eine interministerielle Steuerungsgruppe mit Verantwortlichen der betroffenen Ministerien für Inneres, Justiz, Finanz, Arbeit und Soziales. Durch diese Zusammenarbeit ist es den Behörden um einiges leichter Fälle aufzudecken und die Täter ausfindig zu machen.
Was ist Sozialbetrug?
Sozialbetrug und Sozialleistungsbetrug hören sich ähnlich an, beschreiben aber zwei verschiedene Dinge. Sozialbetrug hat mit Arbeitgebern und deren falschen Meldung an Arbeitszeiten und damit geringeren Sozialbeiträgen zu tun. Für diese Art an organisierter Schwarzarbeit ist die Finanzpolizei zuständig.
Was mache ich jetzt?
Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die ganze Sache schnell über die Bühne zu bringen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen, was Sie wann wo einreichen müssen.
Was soll ich machen wenn ich eine Ladung erhalten habe?
Wenn Sie eine Ladung von der Polizei erhalten haben, bringen Sie diese am Besten gleich zum Erstgespräch mit. Dr. Klammer kann Ihnen gleich Ihren Fall darlegen und erklären was die nächsten Schritte sind.
Unser Angebot
Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Ein Erstgespräch kostet 180€.
Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen
Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt?
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.
Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com
Kontakt
Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.
Kontaktieren Sie uns
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Beim Senden Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal oder schreiben Sie uns direkt an office@anwaltklammer.com