Drohung, Nötigung oder Schwere Nötigung - wann ist man strafbar?
Was bedeutet Nötigung?Was bedeutet Drohung?
Was ist die Strafe für Nötigung und gefährliche Drohung?
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Vorwurf der gefährlichen Drohung - Einstellung des Verfahrens
Unsere Mandantin wurde der schweren Drohung angezeigt. Doch durch gewissenhafte und professionelle Arbeit, konnte Dr. Gregor Klammer und sein Team beweisen, dass die Anschuldigungen falsch waren und ein Einstellen des Verfahrens erwirken.
An einem ruhigen Nachmittag war Anastasia D. mit ihrem Hund spazieren, als sie auf eine andere Hundehalterin traf, die gleich vier Hunde bei sich hatte. Aus Rücksicht wollte Anastasia der Frau ausweichen, um ein mögliches Chaos zwischen den Tieren zu vermeiden. Doch anstatt dankbar zu reagieren, wurde die andere Frau plötzlich laut und aggressiv. Es kam zu einem kurzen Wortgefecht, woraufhin Anastasia den Spaziergang abbrach und nach Hause ging.
Wenig später stand überraschend die Polizei vor ihrer Tür. Die Hundehalterin hatte Anzeige erstattet – wegen gefährlicher Drohung. Sie behauptete, Anastasia hätte sie mit einem Pfefferspray bedroht. Doch die Vorwürfe hielten einer genauen Prüfung nicht stand.
Dr. Gregor Klammer und sein engagiertes Team übernahmen den Fall. Durch akribische Arbeit und klare Beweisführung konnten sie nachweisen, dass die Anschuldigungen gegen Anastasia haltlos waren. Es stellte sich heraus, dass es keinerlei Anzeichen für eine tatsächliche Bedrohung gab – weder Zeugen noch Spuren. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein.
Für Anastasia D. endete die belastende Erfahrung dank der professionellen Unterstützung ohne rechtliche Folgen – und mit dem klaren Gefühl, dass Wahrheit und Gerechtigkeit obsiegen können.
Unsere Experten im Strafrecht
Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER
Rechtsanwalt und Gründer
Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.
Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Dr. Klammer spricht Deutsch,
Englisch und Spanisch.

Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.
Rechtsanwalt
Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.
Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.
Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.

Mag. Vadim GUSENOV
Rechtsanwaltsanwärter
Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.
Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.
Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.
Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.
Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Igor MATEJUK, BEd
Rechtsanwaltsanwärter
Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.
Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Mag. Matejuk spricht Deutsch,
Englisch, Polnisch und Italienisch.
Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)