Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Kinderbetreuungsgeld?
-Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind.
-Durchführung und Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
-Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
-Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
-Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
-Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
-Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen (€16.200 jährlich). Ansonsten müssen Sie Geld zurückzahlen!
-Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
(Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.)
-Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (Asylberechtigung, Visum)
Wichtig hier zu beachten:
1. Subsidiärschutzberechtigte können nur Kinderbetreuungsgeld erhalten, wenn Sie nicht Geld durch die Grundversorgung beziehen.
2. Es gibt Fälle, in denen auch ohne Visum, der Aufenthalt eines Fremden in Österreich nach EU Recht rechtmäßig ist, weshalb Kinderbetreuungsgeld beantragt werden kann.