Welche Unterlagen sind bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich?
Damit eine Verpflichtungserklärung rechtswirksam abgegeben wird, ist es erforderlich, der Erklärung mehre Dokumente beizulegen. Dabei macht es einen Unterschied, ob eine Firma/ein Verein oder eine Privatperson die Verpflichtungserklärung leistet.
Firmen haben für die Geschäftseinladung die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. Einen Identitätsausweis des Vertreters,
2. einen Firmenbuchauszug und vorhandene Gewerbescheine,
3. einen Nachweis der Bonität des Unternehmens (beispielsweise ein Jahresabschluss oder eine Ein-Ausgabenrechnung),
4. eventuelle Vollmachten sowie
5. die Bekanntgabe der Reisepassnummer des Visumwerbers.
Vereine haben für die Geschäftseinladung die folgenden Unterlagen vorzulegen:
1. Einen Identitätsausweis des Vertreters,
2. einen Vereinsregisterauszug,
3. die Vereinssatzung,
4. ein Nachweis über Vereinstätigkeit und die Bonität des Vereins (beispielsweise die Bilanz oder eine Bescheinigung des Steuerberaters),
5. eventuelle Vollmachten sowie
6. die Bekanntgabe der Reisepassnummer des Visumwerbers.
Privatpersonen wiederum haben diese Unterlagen vorzulegen:
1. Einen Identitätsausweis,
2. eine Meldebestätigung,
3. ein Nachweis über die Bonität, also über das Einkommen (beispielsweise ein Lohnzettel oder ein Einkommenssteuerbescheid),
4. einen Nachweis über die Beziehung zu der eingeladenen Person,
5. eventuelle bestehende Sorgepflichten,
6. Nachweise über Kredite,
7. ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde sowie
8. die Bekanntgabe der Reisepassnummer des Visumwerbers.