Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich - Darf ich zwei Pässe haben?

Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich - Darf ich zwei Pässe haben?

Sie wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, doch haben schon eine andere?
Sie haben die österreichische und wollen eine fremde Staatsbürgerschaft annehmen ohne die österreichische aufzugeben?
Wie funktioniert das mit einer Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich?
Kann ich zwei verschiedene Reispässe haben?

In vielen Ländern auf der Welt ist es ganz normal, dass Bürger zwei verschiedene Staatsbürgerschaften haben, doch wie ist das in Österreich? Geht das genauso leicht? Worauf muss man achten?

2 verschiedene Staatsbürgerschaften?

Der Staat Österreich lässt prinzipiell keine Doppelstaatsbürgerschaften zu. 
Wenn man also die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, erwartet sich der Staat Österreich, dass man seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft zurücklegt
Genauso wenn Sie eine fremde Staatsbürgerschaft beantragen, verlieren Sie grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft. 

ABER es gibt Ausnahmen.

1. Ausnahme: Doppelstaatsbürger durch Abstammung

Wenn man durch Abstammung der Eltern die österreichische und eine fremde Staatsbürgerschaft erhält, darf man auch beide behalten. Beim Erreichen des 18ten Lebensjahres, muss sich das Kind auch nicht aktiv für die österreichische Staatsbürgerschaft entscheiden um diese zu behalten. Bei der zweiten ausländischen Staatsbürgerschaft gelten die Regelungen des jeweiligen Landes.

2. Ausnahme: Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Antrag einer fremden Staatsbürgerschaft

Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft behalten wollen, müssen sie BEVOR Sie die fremde Staatsbürgerschaft beantragen, einen Antrag bei der österreichischen Behörde stellen. Dieser muss auch schriftlich genehmigt werden.

Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird bewilligt, wenn diese ...

1. ... wegen bereits erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen (Sport, Film, etc.) oder aus einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Interesse der Republik Österreich liegt. 

oder

2. ... mit einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund im Privat- und Familienleben der Antragstellerin/des Antragstellers begründet wird. 

oder

3. ... im Fall von Minderjährigen dem Kindeswohl entspricht.

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Was ist ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund im Privat- und Familienleben?

Unter persönlichen, berücksichtigungswürdigen Gründen kann man grundsätzlich alles verstehen, was nach der Ansicht der Behörde ausreichend Gewicht hat, um bei der Abwägung zu Ihren Gunsten auszugehen. 
Das sind zum Beispiel besondere Familienpflichten, wie Pflegeaufgaben, ein doppelter Haushalt, berufliche Umstände, aufgrund deren jedenfalls eine doppelte Staatsbürgerschaft vorteilhaft wäre, Gründe von Ausnahmen im Grundverkehr (um etwa im Ausland Grundbesitz haben zu können), Nachteile nach dem Erbschaftsrecht oder auch Nachteile bei Förderungen für Künstler. 

Grundsätzlich ist anzuraten, diese Umständen unbedingt mit einem Rechtsanwalt zu besprechen, bevor man gegenüber der MA35 Angaben macht.

Wann muss ich den Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen?

Bevor Sie die fremde Staatsbürgerschaft beantragen! 

Wichtig: 
Wenn Sie den Antrag auf Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht schriftlich genehmigt bekommen haben BEVOR Sie die fremde Staatsbürgerschaft beantragen oder annehmen, wird die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch verloren.

Dies kann im Schlimmsten Fall auch zur Staatenlosigkeit führen, was bedeuten würde, dass Sie dann keine Staatsbürgerschaft haben. Dies bringt wieder ganz andere Probleme mit sich.

3. Ausnahme: Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Prinzipiell, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft als Fremder beantragen, wird erwartet, dass Sie ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zurücklegen
Wenn das Heimatrecht des bisherigen Heimatlandes nicht einen automatischen Verlust der Staatsbürgerschaft vorsieht, dann wird die österreichische Staatsbürgerschaft zugesichert. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 2 Jahre Zeit ihre erste Staatsbürgerschaft zurückzulegen und einen Beweis davon dem Amt vorzulegen. Sobald dies passiert ist bekommen Sie die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Ausnahmen sind vorgesehen für:

1. Das Zurücklegen der Staatsbürgerschaft ist nicht möglich oder zumutbar (z.B. Krieg im Heimatland).

2. Wegen bereits erbrachter und/oder noch zu erwartender außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik Österreich.

Wird sich Österreichs Einstellung zur Doppelstaatsbürgerschaft ändern?

So etwas ist prinzipiell immer schwer zu beantworten, es spricht aber nicht viel dafür, dass sich in nächster Zeit diese Regelung ändern wird.

2021 wurde eine Studie in Auftrag gegeben, bei der Österreicher befragt wurden, ob der Staat Österreich die derzeitige Doppelstaatsbürgerschaftsregelung ändern sollte. 
61% der Österreicher stimmten mit Nein.
Nur 29% stimmten mit Ja.

Also auch die österreichische Bevölkerung sieht hier keinen Änderungsbedarf.

Hier der Link zur Studie: Umfrage Doppelstaatsbürgerschaft

Lexikon: Was bedeutet eigentlich ... ?

Staatenlosigkeit
Als staatenlos gilt, wer unter nationalen Gesetzen keine Staatsbürgerschaft eines Staates besitzt.

Der Begriff der Staatenlosigkeit ist im Übereinkommen über die Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 definiert: Demnach gilt eine Person als staatenlos, wenn sie kein Staat aufgrund seines Rechtes als staatsangehörig ansieht.

In Folge dessen, haben solche Menschen keine Reisefreiheit, können keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen und befinden sich in einer Art rechtlichen Schwebe.

Antrag zur Beibehaltung:

 Ein Antrag zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft muss erfolgen, bevor man die fremde Staatsbürgerschaft beantragt. Hier muss man angeben, wieso die Behörden eine Ausnahme genehmigen sollen, und einem die Doppelstaatsbürgerschaft gewähren soll. 

Auf diesem Link finden Sie noch mehr Informationen: 

Wozu brauche ich einen Anwalt?

Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?

Wie Sie in diesem Artikel lesen können, gibt es sehr viel zu beachten. Außerdem gibt es je nach Fall sehr spezifische Angaben, die die österreichischen Behörden verlangen. Hier zahlt es sich auf jeden Fall aus, Experten auf seiner Seite zu haben.
Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft und Doppelstaatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher funktionieren wird sondern auch viel schneller. 

Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge doch mit unserer Hilfe wird das ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.

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