Sie wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen, doch wissen nicht welche Dokumente benötigt werden?
Brauche ich wirklich alle Dokumente für einen Antrag?
Welche Dokumente brauche ich übersetzt?
Bis man einen Antrag auf die Staatsbürgerschaft stellen kann, ist meistens schon viel Zeit und Energie aufgebraucht. Umso ärgerlicher wenn der Antrag dann noch weiter verzögert wird, weil vielleicht auf ein Dokument vergessen wurde. Deswegen ist es wichtig zu wissen, welche Dokumente denn genau benötigt werden, damit unnötige Überraschungen vermieden werden können.
2 Wege zur Staatsbürgerschaft
Ganz vereinfacht gibt es genau zwei Wege um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten:
1. Weg: Abstammung (Vater und/oder Mutter sind Staatsbürger)
3. Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung /Gerichtlichen Beschluss
4. Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis der österreichischen Mutter oder Reisepass und Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Vaters
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag auf Staatsbürgerschaft durch Abstammung (1. Weg) kann bei jedem Standesamt, bzw. auch bei der Österreichischen Botschaft im Ausland, gestellt werden.
Der Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft (2. Weg) kann bei der Niederlassungsbehörde (MA35, Amt der Landesregierung, etc.) oder auch bei der Österreichischen Botschaft im Ausland, bzw. Ihrem Heimatland, gestellt werden.
Unser Angebot
Wie können wir helfen?
Verfahren bei MA35 beschleunigen
Warten Sie schon länger als 6 Monate auf eine Entscheidung? Dr. Klammer kann helfen Ihr Verfahren zu beschleunigen.
ACHTUNG:Diese Checkliste enthält nur die Dokumente, die normalerweise verlangt werden, fallweise kann es sein, dass die Behörden noch weitere Dokumente verlangen. Eine auf ihr Verfahren abgestimmte Liste mit Unterlagen erstellt Ihnen Anwalt Dr. Klammer.
1. Strafregisterauszug aus dem Heimatland
2. B1/B2 Deutschzertifikat
Wenn Sie Familie in Österreich haben:
3. Heiratsurkunde
4. Geburtsurkunden der Kinder
Des Weiteren:
5. Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
6. Geburtsurkunde oder eine dieser entsprechenden Urkunden
10. Mietzahlungsbelege (die Behörde teilt ihn genau für wieviele Jahre)
11. Ausreichend finanzielle Mittel (Lohnzettel, etc.) die Behörde teilt ihn genau mit für welchen Zeitraum
12. Kreditregisterauszug (z.B. KSV)
13. Bestätigung des Bezirksgerichts wegen allfälligen Pfändungen
TIPP:
Das Einkommen der letzten sechs Jahre, sowie der letzten sechs Monate vor Antragstellung, ist maßgeblich für die Entscheidung. Lesen Sie auch unseren Artikel was als ausreichendes Einkommen gilt hier.
Muss ich gewisse Dokumente übersetzen lassen?
Ja!
Alle
fremdsprachigen Unterlagen müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung
vorgelegt werden.
Urkunden aus dem Heimatland (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.) benötigen eineBeglaubigung oder Apostille der österreichischen Botschaft.(Die Behörde teilt Ihnen mit für welche genau)
Lexikon: Was bedeutet eigentlich ... ?
Strafregisterauszug:
Wird auch Strafregisterbescheinigung genannt. Er gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Hier finden Sie genauere Informationen: Strafregisterbescheinigung.
Kreditregisterauszug:
Ein KSV Eintrag ist einfach ein Vermerk beim Kreditschutzverband über bestimmte Umstände, die Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit einer Person haben können. Vor allem werden dort Informationen zu Krediten und bisherigem Zahlungsverhalten verzeichnet.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine "Bestätigung" des Finanzamtes, dass alle anfallenden Steuern beglichen wurden. Diese kann hier beantragt werden: Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Apostille:
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der diplomatischen Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.
Wie Sie in dieser Checkliste sehen können, gibt es sehr viele Unterlagen, die man mit einreichen muss. Außerdem sind es je nach Fall auch noch andere Dokumente, die verlangt werden. Ein Anwalt kann Ihnen hier unter die Arme greifen und sicherstellen, dass alle Dokumente richtig eingereicht werden.
Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher funktionieren wird sondern auch viel schneller.
Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge doch mit unserer Hilfe wird das ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.
Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen
Über das unterstehende Kontaktformular
können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.
Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.
Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter