Trennung nach Paragrafen: Das österreichische Scheidungsrecht verständlich erklärt

Trennung nach Paragrafen: Das österreichische Scheidungsrecht verständlich erklärt

Eine Scheidung ist nicht nur eine emotionale Herausforderung, sondern auch ein komplexer rechtlicher Prozess. Wer sich in Österreich scheiden lassen möchte, steht vor einer Vielzahl an Fragen: 

Welche Scheidungsarten gibt es? Wie läuft das Verfahren ab? Welche Rechte habe ich – und welche Pflichten? Brauche ich einen Anwalt? Wie viel kostet der?

Ob einvernehmliche Trennung oder streitige Scheidung – das österreichische Eherecht regelt den Ablauf genau und unterscheidet zwischen verschiedenen Voraussetzungen und Folgen.
In diesem Artikel geben wir einen verständlichen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Scheidung in Österreich – von der Antragstellung über Unterhaltsregelungen bis hin zum Sorge- und Vermögensrecht. So wissen Sie, was auf Sie zukommt – und worauf Sie achten sollten.

Dr. Gregor Klammer und sein Team können Ihnen helfen diese schwierige Zeit ein wenig stressfreier zu überstehen.

Was bedeutet Scheidung?

Unter Scheidung versteht man die rechtliche Auflösung einer aufrechten Ehe durch richterlichen Beschluss. Mit der Scheidung endet der gesetzliche Ehebund – beide Ehepartner gelten rechtlich wieder als ledig. Die Scheidung zieht verschiedene rechtliche Konsequenzen nach sich, etwa im Hinblick auf Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrechte zu gemeinsamen Kindern.

Eine Scheidung kann in Österreich auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – am häufigsten ist die einvernehmliche Scheidung, bei der sich beide Partner über die Trennung und deren Folgen einigen. In anderen Fällen kommt es zur streitigen Scheidung, bei der ein Gericht prüft, ob bestimmte rechtliche Voraussetzungen vorliegen (z. B. Eheverfehlung).
Wo ist die Scheidung in Österreich gesetzlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen der Scheidung finden sich im Ehegesetz (EheG), insbesondere in den §§ 46 bis 108 EheG. Dort sind die verschiedenen Scheidungsarten, deren Voraussetzungen sowie die rechtlichen Folgen genau geregelt.

Zusätzlich finden sich wichtige Bestimmungen in anderen Gesetzen, unter anderem:

im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) - regelt hauptsächlich die ehelichen Rechte und Pflichten

im AußStrG (Außerstreitgesetz) – das regelt das gerichtliche Verfahren bei einvernehmlicher Scheidung

im KindNamRÄG, wenn Kinder betroffen sind (z. B. im Bereich Obsorge und Kontaktrecht)

im Unterhaltsrecht, das sowohl im ABGB als auch im Exekutionsrecht Berücksichtigung findet

Diese Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen für die Auflösung einer Ehe und sollen sicherstellen, dass beide Parteien – und insbesondere betroffene Kinder – im Scheidungsverfahren rechtlich geschützt werden.

Ein erfahrener Rechtsbeistand ist auf jeden Fall von Vorteil um gleich von Anfang auf die richtige Strategie zu setzen.

Welche Scheidungsformen gibt es?  

1. Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)

Die einvernehmliche Scheidung ist die unkomplizierteste und am häufigsten gewählte Form. Voraussetzung ist, dass:

- die Ehe seit mindestens sechs Monaten zerrüttet ist,
- beide Ehepartner die Scheidung wollen, und
- sie sich über alle Scheidungsfolgen einig sind (z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge und Kontaktrechte bei gemeinsamen Kindern).

Diese Form erfordert eine schriftliche Scheidungsvereinbarung, die vom Gericht geprüft und genehmigt wird. Sie ist meist kostengünstiger und schneller als ein streitiges Verfahren.

2. Scheidung aus Verschulden (§ 49 EheG)

Diese Art der Scheidung wird dann beantragt, wenn ein Ehepartner dem anderen eine schwere Eheverfehlung vorwirft, die zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe geführt hat. Typische Gründe sind z. B.:

- Ehebruch
- Gewalt in der Ehe
- schwere Demütigungen 
oder 
-grobe Verletzungen der ehelichen Pflichten

Das Gericht prüft die Vorwürfe und stellt fest, wer schuld ist. Diese Schuldfrage kann auch Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt haben.

3. Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (§ 55 EheG)

Wenn keine direkte Schuld nachgewiesen werden kann, aber die Ehe seit mindestens drei Jahren faktisch nicht mehr besteht, kann eine Scheidung auch ohne Verschulden beantragt werden. Man spricht dann von der Zerrüttung der Ehe wegen Auflösung der Lebensgemeinschaft.

Nach sechs Jahren Trennung ist die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Ehepartners möglich, sofern die Wiederherstellung der Ehe nicht mehr zu erwarten ist.

4. Sonderfall: Scheidung aus anderen Gründen (§ 50 & 52 EheG)

In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. psychische Erkrankung oder andere schwere Beeinträchtigungen, sowie einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit) kann eine Scheidung auch unabhängig von Verschulden oder Einvernehmlichkeit erfolgen. Voraussetzung ist hier, dass ein Zusammenleben unzumutbar geworden ist.

Welche Scheidungsvariante die beste in Ihrem Fall ist oder ob Sie vielleicht in eine der Ausnahmeregelungen fallen können Dr. Gregor Klammer und sein Team Ihnen beim Erstgespräch mitteilen. 

Musterfall: Streitige Scheidung wegen Eheverfehlung

Unser Mandant wurde von seiner Freundin der Vergewaltigung angezeigt. Durch eine gute Strategie und die richtigen Beweise, konnten wir die Unschuld unseres Mandanten beweisen und einen Freispruch erwirken.

Martina S. (42) ist seit 15 Jahren mit Thomas S. (45) verheiratet. Die Ehe war in den letzten Jahren zunehmend von Spannungen geprägt. Thomas hat wiederholt Nächte außer Haus verbracht, sich kaum noch an der Kinderbetreuung beteiligt und schließlich gestanden, eine außereheliche Beziehung zu führen. Nachdem Martina Beweise für den Ehebruch gesammelt hatte, entschloss sie sich, die Scheidung aus Verschulden ihres Ehemannes zu beantragen.


Da Thomas die Vorwürfe bestreitet und sich gegen eine Scheidung wehrt, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem Familiengericht. Besonders konfliktträchtig ist die Frage des nachehelichen Unterhalts sowie der Obsorge für die zwei gemeinsamen Kinder (9 und 12 Jahre alt).


Dr. Gregor Klammer und sein Team übernehmen Martinas rechtliche Vertretung. Sie:


  • analysieren die Sachlage und sichern Beweise für die Eheverfehlung,
  • vertreten Martina in allen gerichtlichen Verhandlungen,
  • setzen sich für einen fairen Unterhalt und das Kindeswohl ein,
  • verhandeln Vermögensaufteilungen und sorgen für rechtssichere Regelungen.



Dank der juristischen Expertise und der persönlichen Begleitung durch das Team von Dr. Klammer fühlt sich Martina gut beraten und gestärkt – auch in einem emotional belastenden Verfahren.

Was bedeutet Unterhalt?

Unterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, für den Lebensbedarf einer anderen Person aufzukommen. Im Kontext einer Scheidung kann das mehrere Formen betreffen:

1. Ehegattenunterhalt – also Unterhalt zwischen den (Ex-)Ehepartnern

2. Kinderunterhalt – Unterhalt für gemeinsame Kinder

Der Unterhalt soll sicherstellen, dass insbesondere wirtschaftlich schwächere oder betreuende Personen nach der Trennung nicht in eine finanzielle Notlage geraten und angemessen leben können.

Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung geregelt?

Je nach Art der Scheidung und Verschuldenslage gibt es unterschiedliche Regelungen:

Einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG)
Bei einvernehmlicher Scheidung kann der Unterhalt frei vereinbart werden – in der Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Gericht prüft dabei, ob die Vereinbarung fair und ausgewogen ist.

Scheidung aus Verschulden (§ 49 EheG)
Wenn ein Ehepartner allein oder überwiegend schuld an der Scheidung ist, kann der/die andere einen nachehelichen Unterhaltsanspruch geltend machen – vorausgesetzt, dieser kann den bisherigen Lebensstandard nicht selbst erhalten. Die Höhe richtet sich dann meist nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Ein grober Richtwert:

ca. 33 % des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen (bei Alleinverdiener)

ca. 40 % des gemeinsamen Einkommens abzüglich des Eigenverdienstes des Berechtigten

Keine oder gleichteilige Schuld
Wenn beide Partner gleich schuld sind oder keine Schuld festgestellt wird, gibt es nur dann Unterhalt, wenn Bedürftigkeit besteht und einer der beiden nicht selbsterhaltungsfähig ist. Der Unterhalt kann in diesem Fall auch zeitlich befristet werden – etwa zur beruflichen Neuorientierung.

Kinderunterhalt

Unabhängig von der Art der Scheidung bleibt der Unterhalt für gemeinsame Kinder bestehen. Grundsätzlich gilt:

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt (z. B. Betreuung, Wohnen, Verpflegung).

Der andere Elternteil muss Barunterhalt zahlen – in einer Höhe, die sich am Einkommen und Alter des Kindes orientiert.

Ein erfahrener Rechtsanwalt wie Dr. Gregor Klammer kann hier den entscheidenden Unterschied machen.

Rechenbeispiel für Unterhalt  

Rechenbeispiel 1: Ehegattenunterhalt nach Scheidung aus Verschulden
Ausgangssituation:
Herr M. verdient 2.700 € netto/Monat
Frau M. war während der Ehe nicht berufstätig, betreut die Kinder und hat kein eigenes Einkommen
Es liegt eine Scheidung aus überwiegendem Verschulden von Herrn M. vor

Berechnung:
Bei überwiegendem Verschulden schuldet Herr M. nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Richtwert: 33 % des Nettoeinkommens bei Alleinverdiener
→ 2.700 € × 0,33 = 891 € Ehegattenunterhalt pro Monat

Rechenbeispiel 2: Kindesunterhalt nach der „Prozentmethode“
Ausgangssituation:
Herr M. muss zusätzlich für zwei Kinder Unterhalt zahlen (Alter: 7 und 12 Jahre)
Die Prozentsätze laut Richtwerttabelle (diese sind nicht gesetzlich fixiert, aber weit verbreitet):

7 Jahre: 16 %
12 Jahre: 20 %

Berechnung:
16 % von 2.700 € = 432 € (für das 7-jährige Kind)

20 % von 2.700 € = 540 € (für das 12-jährige Kind)

Gesamt: 972 € Kindesunterhalt pro Monat

ACHTUNG!
 Wenn bereits Ehegattenunterhalt gezahlt wird, muss man prüfen, ob die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen noch gegeben ist. Ein sog. Existenzminimum (Selbstbehalt) muss übrigbleiben – derzeit rund 1.300 € bis 1.500 € monatlich (Stand 2024, je nach Familienstand).

Ergebnis im Überblick:
Ehegattenunterhalt: 891 €
Kindesunterhalt: 972 €
Gesamte monatliche Unterhaltslast: 1.863 €
Was kann ich machen wenn ich überlege mich scheiden zu lassen?  

Die Entscheidung, sich scheiden zu lassen, ist nie leicht – doch mit der richtigen Unterstützung kann dieser Schritt klar, fair und rechtlich sicher erfolgen.

1. Klarheit über die eigene Situation gewinnen
Bevor Sie rechtliche Schritte einleiten, überlegen Sie:

- Möchte nur ich die Scheidung oder beide Partner?
- Gibt es eine einvernehmliche Lösung oder droht ein Streit?
- Besteht ein gemeinsames Vermögen, Schulden oder gemeinsame Kinder?

Tipp: 
Schon in dieser Phase ist eine erste anwaltliche Einschätzung hilfreich – Dr. Klammer bietet diskrete und vertrauliche Erstgespräche an.

2. Unterlagen und Informationen sammeln
Bereiten Sie wichtige Unterlagen vor, z. B.:

- Heiratsurkunde
- Meldezettel
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Bestehende Eheverträge (falls vorhanden)

3. Rechtliche Beratung einholen
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um zu klären:

- Welche Scheidungsart passt zu Ihrer Situation?
- Haben Sie Anspruch auf Unterhalt – oder müssen Sie zahlen?
- Wie sieht es mit Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensteilung aus?

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, Dr. Gregor Klammer zu kontaktieren.
Sein Team analysiert Ihre individuelle Lage und zeigt Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Chancen auf – verständlich und kompetent.

4. Scheidung einreichen
Abhängig von Ihrer Situation:

- Einvernehmliche Scheidung: Sie und Ihr:e Partner:in stellen gemeinsam den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.
- Streitige Scheidung: Ihr Anwalt – z. B. Dr. Klammer – reicht den Antrag ein und vertritt Sie im Verfahren.

Dr. Klammer übernimmt für Sie:

- das Verfassen aller notwendigen Schriftstücke
- die Kommunikation mit dem Gericht
- die Vertretung in Verhandlungen – auch bei komplexen Streitfragen

5. Scheidungsfolgen regeln
Es müssen rechtliche Regelungen getroffen werden zu:

- Unterhalt
- Obsorge und Kontaktrecht
- Vermögensaufteilung
- Wohnrecht

Dr. Klammer und sein Team verhandeln faire und durchsetzbare Lösungen für Sie – notfalls auch gerichtlich.

6. Abschluss und Neuanfang
Nach dem gerichtlichen Beschluss ist die Ehe rechtskräftig geschieden. Jetzt können Sie Ihre Zukunft neu gestalten – rechtlich abgesichert.

Fazit: 
Mit Expertise sicher durch die Scheidung
Eine Scheidung ist ein großer Schritt – aber Sie müssen ihn nicht alleine gehen. Dr. Gregor Klammer und sein erfahrenes Team stehen Ihnen zur Seite:
mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

📞 Vertrauen Sie auf Dr. Gregor Klammer und seinem Team – Ihre Experten im Eherecht.

Brauche ich wirklich einen Anwalt?


Eine Scheidung ist nicht nur ein emotionaler, sondern vor allem ein rechtlich komplexer Prozess. Auch wenn sich beide Partner trennen wollen, geht es oft um mehr als nur das Ende der Ehe – nämlich um Rechte, Ansprüche und Absicherung für die Zukunft.

Hier sind die wichtigsten Gründe, warum die Unterstützung eines Anwalts (z. B. durch Dr. Gregor Klammer) so wichtig ist:

1. Vermeidung von teuren Fehlern
Viele scheidungsrelevante Entscheidungen (z. B. zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt) wirken langfristig – teils über Jahre. Wer auf anwaltliche Beratung verzichtet, riskiert nachteilige Vereinbarungen oder verzichtet ungewollt auf Ansprüche.

2. Klarheit über Rechte und Pflichten
Ein Anwalt klärt Sie über Ihre gesetzlichen Ansprüche auf:

- Unterhalt (für Sie oder Kinder)
- Obsorge und Kontaktrecht
- Vermögensaufteilung
- Pensionsausgleich
- Wohnrecht

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.

3. Sichere Scheidungsfolgenvereinbarung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist eine schriftliche Vereinbarung Pflicht – diese muss gerichtsfest und ausgewogen sein. Ein Anwalt hilft, die richtigen Formulierungen zu finden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

4. Schutz in streitigen Verfahren
Kommt es zum Streit – etwa wegen Vermögen, Schuldfragen oder Kinder – brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der:

- Ihre Position überzeugend vertritt
- Beweise einbringt
- Ihre Interessen vor Gericht durchsetzt

Ein erfahrener Scheidungsanwalt wie Dr. Gregor Klammer und sein Team kennt die Abläufe, die Argumentationslinien – und die besten Strategien.

5. Emotionale Entlastung
Ein Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der Gegenseite, mit Behörden und dem Gericht. So können Sie sich auf das konzentrieren, was jetzt wirklich zählt: Ihre eigene Zukunft.

Fazit: 
Ein Anwalt bringt Sicherheit, Klarheit und Stärke.
Egal ob einvernehmliche Scheidung oder streitiges Verfahren – mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Dr. Gregor Klammer an Ihrer Seite vermeiden Sie Fehler, sichern Ihre Ansprüche und gehen gestärkt durch diese Lebensphase.

 "Die richtige rechtliche Begleitung entscheidet oft über den Ausgang – und über Ihre Zukunft."
– Dr. Gregor Klammer, Scheidungsanwalt in Wien

Unser Angebot

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 
+43 670 4093793 / office@anwaltklammer.com

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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