Bleibt trotz dieser Bemühungen der Erfolg aus, so bleibt nur noch eins: Die Klage gegen den Täter!
Standardmäßig beantragen wir auch die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. In diesem Fall ergeht bereits binnen etwa einer bis vier Wochen eine gerichtliche Verfügung.
Nach unserer Erfahrung respektieren etwa 90% der Täter die gerichtliche Verfügung, weshalb es zu keinem langwierigen Prozess kommen wird. Dennoch sind wir gerüstet: Wir exekutieren das Gerichtsurteil auch gegen besonders problematische Täter. Im schlimmsten Fall wird dieser schließlich in Haft genommen, damit Sie endlich Ihre Ruhe haben.
Kosten:
Die Abrechnung richtet sich nach dem RATG; um mit der Klagsführung beginnen zu können, benötigen wir allerdings lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 743. Im Erfolgsfall - dieser ist in diesen Fällen eigentlich immer anzunehmen - erhalten Sie die Gerichtsgebühr wieder vom Gegner zurück. Im Normalfall (Obsiegen) sollte die Klagsführung daher im Ergebnis kostenfrei sein!