Notvignette beantragen - Notvisum

Notvignette beantragen - Notfallvisum

Haben Sie ein Antrag auf Verlängerung Ihres Visums gestellt und noch keine Antwort erhalten?

Läuft Ihr Visum auf Grund einer Verzögerung in der Antragstellung ab?

Was ist eine Notvignette? Wann kann ich ein Notfallvisum beantragen?

Was brauche ich für ein Notfallvisum?


In diesem Artikel wollen wir die Notvignette oder das Notfallvisum erklären, und Ihnen helfen zu wissen wann und wie sie dieses beantragen können.

Was ist eine Notvignette?

Wenn Sie in Österreich eine Aufenthaltsgenehmigung haben, diese aber abgelaufen ist bevor über Ihren Antrag auf Verlängerung entschieden wurde, dürfen Sie trotzdem mit allen Rechten in Österreich bleiben. Sollten Sie in dieser Zeit aber ins Ausland reisen wollen/müssen, dann haben Sie die Möglichkeit eine Notvignette zu beantragen, diese ist dann 3 Monate gültig. Damit können Sie dann normal ins Ausland reisen und wieder nach Österreich einreisen.

Wann darf ich die Notvignette nicht beantragen?

  • Bei einem Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Bei einem Duplikatsantrag, wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben
  • Bei einem Antrag auf eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
  • Bei einem Verlängerungsantrag für eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte
  • Bei einem Zweckänderungsantrag von einem anderen Aufenthaltstitel auf eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

1. Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz.

und

2. Sie haben einen Aufenthaltstitel für Österreich, der nicht mehr gültig ist und Sie haben rechtzeitig vor Ablauf einen Verlängerungsantrag für diesen Aufenthaltstitel gestellt. Aber über Ihren Verlängerungsantrag wurde noch nicht entschieden.

und

3. Sie haben einen gültigen Reisepass.

Q&A: Unser Angebot

Q: Was bringt mir ein Rechtsanwalt? 
A: Ein Antrag über den Rechtsanwalt bedeutet, dass Ihr Antrag schneller bearbeitet wird und dass Sie Ihr Notfallvisum schneller bekommen können.

Q: Was genau machen Sie?
A: Wir übernehmen die Antragstellung und Ausstellung der Notvignette für Sie. Wir betreuen Sie rundum und sind immer für alle Fragen erreichbar.

Q: Was kostet mich Ihr Angebot?
A: Für 600€ ist alles inklusive. Sie haben die Ruhe und Gewissheit, dass Ihr Fall in besten Händen ist.

Q: Wie kann ich Ihr Angebot in Anspruch nehmen?
A: Sie können sich ganz einfach bei unserem Kontaktformular melden und Ihren Fall schildern. Oder Sie melden sich per Telefon oder Email: +436507283562 / office@anwaltklammer.com

Wie oft darf ich die Notvignette beantragen?

Den Antrag für eine Notvignette können Sie höchstens 1 Mal pro Verfahren zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels stellen. 
Auch wenn die Bearbeitung Ihres Antrags also länger braucht dürfen Sie nur 1 Notvignette beantragen. 

Bei weiteren Fragen zu Ihrem Fall können Sie und ganz einfach per Kontaktformular Ihre Situation schildern und wir melden uns bei Ihnen.

Ich habe noch mehr Fragen zu meinem Fall, wer kann mir helfen?

Buchen Sie ein Beratungsgespräch bei uns in der Kanzlei, bei dem wir Ihnen alle ihre Möglichkeiten Schritt für Schritt erklären. 
Sie sprechen kein Deutsch? Kein Problem, wir sprechen fast alle Sprachen und haben auch die Möglichkeit einen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Fragen Sie einfach nach.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns gleich, damit wir Ihren Antrag so schnell wie möglich für Sie einbringen können.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter +436507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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