Blieb die Abmahnung erfolglos kann der nächste Schritt gesetzt werden: der Anwalt kontaktiert Google direkt.
Hier stehen wir mit einem irischen Anwalt in Dublin in Kontakt, um notfalls auch vor Ort zu intervenieren.
Da Rezensionen und Bewertungen mit Kauferfahrungen im Zusammenhang stehen müssen und sich an Richtlinien halten müssen, kann der Rechtsanwalt Google über Verstöße einer Bewertung/Rezension an den Rezensionrichtlinien und an geltendem Recht aufklären.
Wann liegen Verstöße gegen Rezensionsrichtlinien vor?
Nicht erlaubt sind Rezensionen, wenn es sich um folgende Inhalte handelt:
-Werbung, Spam oder falsche Inhalte
-Nicht themenbezogene Inhalte
-Illegale oder eingeschränkt zulässige Inhalte
-Sexuelle oder anstößige Inhalte
-Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing
-Identitätsdiebstahl
-Interessenskonflikte
Wann liegen Verstöße gegen geltendes Recht vor?
1. Unwahre Behauptungen beruhend auf Tatsachen
2. Üble Nachrede- Vorwurf einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung oder
eines unehrenhaften Verhaltens, oder eines Verhaltens gegen die guten Sitten.
3. Verleumdung- Bei Verleumdung wird jemand verdächtigt, eine strafbare Handlung begangen zu haben, obwohl klar ist, dass der Vorwurf falsch und die Person dadurch gefährdet ist, von Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.
4. Schmähkritik-Bewertungen die auf die Herabsetzung einer Person abzielen und sich nicht mit der Sache auseinandersetzen.
5. Beleidigung-Die Beschimpfung oder Verspottung einer Person vor mindestens zwei anderen
Kosten: Für den 1. und 2. Schritt verlangen wir verrechnen wir pauschal ein Pauschalhonorar iHv EUR 200.