1. Welche Dokumente brauche um heiraten zu können?
Für die Eheschließung benötigt das Standesamt von beiden Personen:
-Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Asylkarte)
- Geburtsurkunde mit Beglaubigung des Außenministeriums sowie Überbeglaubigung durch die österreichische Botschaft.
Die Überbeglaubigung ist für Asylwerber, welche in einem Verfahren stehen, nicht erforderlich!!
- Ledigkeitsbescheinigung mit Beglaubigung des Außenministeriums, sowie der Überbeglaubigung durch die österreichische Botschaft.
Die Überbeglaubigung ist für Asylwerber, die in einem Verfahren stehen, nicht erforderlich!!
Die Bescheinigung darf, für alle Nichteuropäer, nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsdatum sein.
-Öfters können je nach Nationalität weitere Unterlagen und Urkunden, zb Ehefähigkeitszeugnis-besonders von deutschen Staatsbürgern- Auszug aus dem Geburtenbuch, und weiteren vom Standesamt verlangt werden.
Bei geschiedenen Antragstellern ist die erste Heiratsurkunde mitsamt Scheidungsurteil erforderlich.
Die Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung müssen von einem beglaubigten Dolmetscher(gerichtlich beeideten Dolmetscher) in die deutsche Sprache übersetzt werden.