Der Wegweiser zum Studentenvisum

Der Wegweiser zum Studentenvisum


Sie möchten gerne in Österreich studieren und wollen darüber mehr erfahren?
Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel und wollen nun wissen, ob sie auf einen Studentenvisum umsteigen können?
Welche Unterlagen werden für das Visum benötigt und wie läuft das Verfahren ab?
Diese Fragen werden in den untenangeführten Artikel beantwortet.

Ebenfalls werden wir uns mit Fragen wie, "Warum wurde mein Antrag auf Erteilung eines Studentenvisums abgewiesen? Ich habe doch alle Unterlagen vorgelegt.", auseinander.

Sie müssen sich zuerst für ein Studium in Österreich inskribieren und von der Universität  zugelassen werden. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? 

Sie müssen sich zuerst für ein Studium in Österreich inskribieren und von der Universität Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität oder öffentlichen oder privaten Pädagogischen Hochschule zugelassen werden. Die Universität stellt hierfür einen Zulassungsbescheid aus.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit sich für ein ordentliches Studium oder  auch ein außerordentliches Studium, im Rahmen eines Universitätslehrganges, einzuschreiben,um die Voraussetzungen für das Studentenvisum zu erfüllen.






Verschiedene Unterlagen, bzw. Urkunden, sind bei der Antragstellung vorzulegen. Am Wichtigsten sind: Zulassungsbescheid, A2 Deutschzertifikat und ausreichend finanzielle Mittel.

Welche Unterlagen brauche ich bei der Antragstellung?

-Aufnahmebestätigung (Zulassungsbescheid) der Universität
-A2 Deutschzertifikat
-Gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass)
-Geburtsurkunde oder eine dieser entsprechenden Urkunden
-EU Pass Foto
-Krankenversicherungsschutz (Pflichtversicherung oder eine entsprechende Versicherungspolizze), der alle Risiken abdeckt
-Mietvertrag oder Wohnrechtsvereinbarung
-Ausreichend finanzielle Mittel (Lohnzettel, Sparbuch, Haftungserklärung, etc)
Für unter 24-jährige: €6.183,60 pro Jahr, bzw. €515,30 pro Monat
Für über 24-jährige: €11.196,72 pro Jahr, bzw. €933,06 pro Monat

Wichtig: Die Herkunft der finanziellen Mittel muss nachgewiesen werden. Von wem haben Sie das Geld erhalten? Wie? Wann? Woher hat diese Person das Geld?

Wichtig: Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. 


Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag kann, nach der Einreise nach Österreich, bei der Niederlassungsbehörde (MA35, Bezirkshauptmannschaft,) gestellt werden oder auch bei der Österreichischen Botschaft im Ausland, bzw. ihrem Heimatland. 

Achtung: Falls Sie mit einem Touristen Visum nach Österreich eingereist sind und Sie hier den Antrag gestellt haben, dürfen Sie nur bis zum Ablauf der 90 Tage ab Einreise bleiben. Falls Sie bis dahin noch nicht ihr Visum haben, müssen Sie ausreisen und im Heimatland auf ihr Visum warten.

Nachdem der Antrag gestellt wurde, hat die Behörde sechs Monate Zeit zu entscheiden.

Wie lange hat die Niederlassungsbehörde Zeit um über meinen Antrag zu entscheiden?

Nachdem der Antrag auf Erteilung eines Studentenvisums gestellt wurde, hat die Behörde sechs Monate Zeit um darüber zu entscheiden. 

Sollte Sie nach sechs Monaten noch keine Entscheidung erhalten haben gibt es mehrere Möglichkeiten.  Siehe Lange Wartezeiten im Niederlassungverfahren

Die Niederlassungsbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und verständigt Sie nach Abschluss des Verfahrens. Falls der Antrag abgewiesen wurde kann eine Beschwerde eingelegt werden. 

Wie läuft das Verfahren ab?

Im Fall der Auslandsantragstellung überprüft die Österreichische Botschaft ihren Antrag und leitet diesen an die zuständige Niederlassungsbehörde (MA 35, Bezirkshauptmannschaft) in Österreich weiter. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Niederlassungsbehörde das Verfahren positiv abschließt, teilt sie dies der Österreischen Botschaft im Ausland mit und beauftragt diese gegebenenfalls mit der Erteilung eines Visums. Die Botschaft informiert Sie dann darüber.

Sie können dann mit gültigen Visum oder, falls keine Visumpflicht besteht, ohne Visum (visumfrei) nach Österreich einreisen und das Studentenvisum bei der zuständigen Niederlassungsbehörde persönlich abholen.

Falls Sie den Antrag in Österreich gestellt haben, prüft die Niederlassungsbehörde , ob die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen. Wenn Sie die Voraussetzungen und das Verfahren positiv abschließen, stellt Ihnen die Behörde das Visum aus. 

Falls Sie nicht die Voraussetzungen erfüllen stellt ihn die Behörde einen Bescheid aus, gegen welchen Sie innerhalb von vier Wochen, Beschwerde einlegen können.

Wieso wurde mein Antrag abgewiesen? Was soll ich jetzt machen?


Eine negative Entscheidung kann aus mehreren Gründen erfolgen, z.B.
-die Herkunft der finanziellen Mittel ist nicht geklärt
-die Höhe finanziellen Mittel ist nicht ausreichend
-die Wohnung die Sie beziehen werden ist zu klein, hinsichtlich Qm/ pro Person, mindestens 17qm 
-die Krankenversicherung ist nicht vorhanden oder die Polizze deckt nicht genügend Risiken ab.

Die Abweisungsgründe werden Ihnen im Bescheid mitgeteilt. Suchen Sie gleich einen Rechtsanwalt auf, der Ihnen diese genauer erklären kann.

Gegen den Bescheid können Sie, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung, Beschwerde erheben.

Für die Verlängerung benötigen Sie den Nachweis über den Studienerfolg im letzten Jahr, sowie ausreichend finanzielle Mittel für das kommende Jahr.

Ich habe bereits ein Studentenvisum und möchte es verlängern. Welche Unterlagen benötige ich und wie läuft das Verlängerungsverfahren ab?

Bevor ihr Visum abläuft müssen Sie bei der Niederlassungsbehörde einen Verlängerungsantrag stellen. Dafür benötigen Sie:

-einen Nachweis über den Studierfolg im letzten Jahr- 16 ECTS pro Jahr oder 8 Semesterwochenstunden
-ausreichend finanzielle Mittel für das nächste Jahr
-alle anderen Unterlagen welche Sie bei der Erstantragstellung eingereicht haben

Nachdem Sie den Verlängerungsantrag gestellt haben, prüft die Behörde, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen und stellt danach ihr neues Visum aus oder weist den Antrag mit einem Bescheid ab.  

Gegen den Abweisungsbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde erheben. 

Kann ich auf ein Studentenvisum umsteigen? Wie kann ich von einem Studentenvisum auf ein anderses Visum umsteigen?

Grundsätzlich ist es möglich von einem Au Pair Visum und Schüler Visum auf ein Studentenvisum umzusteigen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Von einem Asylverfahren kann nicht auf ein Studentenvisum umgestiegen werden. 

Wenn Sie von einem Studentenvisum umsteigen wollen, geht das nur wenn Sie ihr Studium abgeschlossen haben oder geheiratet haben. 


Unsere Empfehlung:  
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin beim Rechtsanwalt.

Was sind meine nächsten Schritte? 

1. Anwalt kontaktieren und Gesprächstermin vereinbaren.

2. Beraten lassen und die nächsten Schritte besprechen, unter anderem auch klären, ob es sinnvoll ist eine schnelle Entscheidung zu erhalten (im Verlängerungsverfahren).
a. Im Falle eines negativen Bescheides
   i. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Beschwerde zu schreiben.
b. Falls noch kein Bescheid erlassen wurde
   i. Den Rechtsanwalt beauftragen die Niederlassungsbehörde zu kontaktieren.
   ii. Den Rechtsanwalt beauftragen eine Säumnisbeschwerde oder               Fristsetzungsantrag zu stellen. 

 

Vereinbaren Sie gleich einen Termin

Zusammenfassend kann ein Rechtsanwalt Ihnen behilflich sein, sodass Sie ein Studium in Österreich aufnehmen können. Auch wenn Sie ihr Visum verlängern wollen, kann Ihnen ein Rechtsanwalt zur Seite stehen.

Rufen Sie uns einfach unter 06507283562 an oder schreiben Sie uns auf office@anwaltklammer.com um einen Beratungstermin für EUR 150 zu vereinbaren. Wir können Ihnen im Termin gleich mitteilen, wie bei Ihnen die richtige Vorgehensweise ist. 
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