Erwerb Österreichische Staatsbürgerschaft - Muss ich Wehrdienst leisten?
Erwerb Österreichische Staatsbürgerschaft - Muss ich Wehrdienst leisten?
Stehen Sie davor die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen und fragen sich ob Sie den Wehrdienst leisten müssen?
Muss man zum Bundesheer, wenn man die Staatsbürgerschaft erst später verliehen bekommt?
Muss man Zivildienst oder Wehrdienst leisten wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürgerschaft erhält?
Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen alle Fragen, die Sie zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und dem Wehrdienst bzw. der Wehrpflicht in Österreich haben, zu beantworten.
Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema:
Wehrpflichtig sind alle männlichen österreichischen Staatsbürger
im Alter zwischen 17 und 51 Jahren.
Die Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes besteht bis zum 35. Lebensjahr.
Dabei gibt es drei Möglichkeiten
der Wehrpflicht nachzukommen:
6 Monate Grundwehrdienst beim Heer
oder
9 Monate Zivildienst bei verschiedenen Einrichtungen
oder
1 Jahr freiwilligen Dienst im In- oder Ausland statt Zivildienst
Wehrdienst bei späterem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Die Wehrpflicht gilt für alle Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.
DieVerpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes
besteht allerdings nur bis zum 35. Lebensjahr.
Das bedeutet, dass wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten undüber 35 Jahre
alt sind, Sie den Grundwehrdienst NICHT mehr leisten
müssen.
Wenn
Sie noch unter 36 Jahre alt
sind MÜSSEN Sie den Wehrdienst leisten.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Es gibt einige Ausnahmen für die Wehrpflicht
bei späterem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft:
1. Sie sind über 35 Jahre alt
2. Sie haben den Wehrdienst schon im Heimatland geleistet und der Staat Österreich hat ein Abkommen mit diesem Land
3. Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Unser Angebot
Wie können wir helfen?
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Bei einer Doppelstaatsbürgerschaft gibt es Ausnahmeregelungen:
Grob verallgemeinert müssen Sie den Wehrdienst in dem Land
leisten, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet
haben. Wenn Sie den Wehrdienst also in einem anderem Land leisten und der Staat Österreich ein bilaterales Abkommen mit diesem hat, müssen Sie ihn in Österreich nicht leisten.
(ACHTUNG: Hier ist auf jeden Fall eine Überprüfung der Rechtslage durch einen Anwalt
anzuraten)
Wenn es in dem zweiten Land keine Wehrpflicht
gibt (z.B. Deutschland) MUSS
der Wehrdienst in Österreich geleistetwerden
auch wenn Sie nicht in Österreich hauptgemeldet sind.
Bilaterale Abkommen
Bilaterale Abkommen sind Abmachungen zwischen zwei verschiedenen Ländern zu verschiedensten Themen.
Für die Wehrpflicht hat der Staat Österreich mit vielen Ländern Abkommen zur Leistung des Wehrdienstes. Z.B. die Schweiz und Österreich haben ein Abkommen, dass ein Doppelstaatsbürger der Schweiz und Österreich in dem Land sein Militärdienst zu leisten hat in dem er beim Vollenden seines 18. Lebensjahres hauptgemeldet ist.
Woher weiß ich ob mein Heimatland so ein Abkommen mit Österreich hat?
Da diese Abkommen sehr unterschiedlich aussehen können, würde das den Rahmen hier sprengen. Am Besten Sie kontaktieren uns
und machen sich ein Beratungsgespräch aus, bei dem wir Ihnen die Rechtslage genau präsentieren können und Ihnen beim Antrag der österreichischen Staatsbürgerschaft helfen können.
Was passiert wenn ich freiwillig Militärdienst in einem anderen Land leiste?
Einen verpflichtenden Wehrdienst im Heimatland zu leisten bedeutet in vielen Fällen, dass man den Wehrdienst in Österreich nicht absolvieren muss.
Aber ACHTUNG:
Ein freiwilliger Militärdienst
in einem anderen Land (auch wenn es nur einen Tag länger als der verpflichtende Wehrdienst ist), hat automatisch den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
zur Folge.
Brauche ich einen Anwalt?
Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?
Wie Sie in diesem Artikel sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten. Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.
Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird .
Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.
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Wie können wir helfen?
Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für so einen Antrag zuständig sind.
Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: Sofort Termin für Antragstellung.
Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde:
Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen
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können Sie sich gerne bei uns melden und uns Ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.
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