Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen - Wie mache ich das?

Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen - Wie mache ich das?

Haben Sie einen oder mehrere Kredite in den letzten 30 Jahren abgeschlossen? Haben Sie eine Kreditbearbeitungsgebühr bezahlen müssen? 
Dann können Sie diese jetzt zurück verlangen! Der OGH hat entschieden, dass diese Zahlungen rechtswidrig sind und deshalb zu Unrecht bezahlt wurden. Doch wie können Sie nun ihr Geld zurück bekommen?

Dr. Klammer kann Ihnen helfen! 

Die Banken wollen das Geld natürlich nicht einfach so zurückzahlen. Hier kommt Dr. Klammer mit seiner Expertise um Ihnen Ihr rechtmäßiges Geld wieder zurück zu holen. Wie funktioniert das?
Was ist eine Kreditbearbeitungsgebühr?

Banken haben bei Abschluss eines Kredites bis zu 4% des Kreditbetrags als zusätzliche Gebühr verrechnet. Diese kann auch als Bearbeitungsprovision, Kreditgebühr, Bearbeitungsentgelt oder Bankspesen bezeichnet werden.
Damit sollten alle möglichen Tätigkeiten, die normalerweise beim Errichten eines Vertrages anfallen, bezahlt werden. 

Allerdings verrechneten sie dann diese Tätigkeiten auch noch einzeln, womit sie diese Entgelte also doppelt verrechnet haben.

Wieso darf ich diese Kreditbearbeitungsgebühr nun zurück verlangen?

Durch einen Rechtsspruch des Obersten Gerichtshofs in Österreich wurde entschieden, dass diese Kreditbearbeitungsgebühren nicht zulässig sind, da die Sinnhaftigkeit dieser Zahlung nicht gegeben ist. Die Tätigkeiten, die damit bezahlt werden sollten, wurden in den meisten Fällen dann auch noch extra verrechnet. 

Auf Grund dieses Rechtsspruches können nun alle Kreditbearbeitungsgebühren zurück verlangt werden.

Was brauche ich um die Kreditbearbeitungsgebühren zurück zu verlangen?

Es gibt einige Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit Sie diese Gebühren zurück verlangen können: 

1. Der Kreditvertrag wurde zwischen einer Bank und einem Verbraucher geschlossen (Firmen sind ausgenommen)

2. Der Kredit kann offen oder bereits abbezahlt sein

3. Es muss ein Konsum- oder Immobilienkredit sein

4. Der Vertragsabschluss liegt nicht länger als 30 Jahre zurück (ab 1994)

Brauche ich einen Rechtsanwalt? 

Die Banken wollen natürlich nicht Geld zurückzahlen.
Deshalb ist es anzuraten diese Rückforderung gleich von einem Experten machen zu lassen. 

Eine Rückforderung ist derzeit auch nur gerichtlich zu erwirken, da es derzeit keine Möglichkeit gibt diese Zahlungen direkt bei der Bank zurück zu verlangen.

Muss ich etwas bezahlen?

Wenn wir Ihren Fall gewinnen, muss die Bank die Anwaltskosten zahlen, das heißt in diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten

Wenn Sie direkt über unsere Kanzlei die Anfrage stellen müssen wir allerdings eine 180€ Anzahlung verrechnen. 

Wenn Sie kein Kostenrisiko tragen wollen, bieten wir die Möglichkeit Ihre Anfrage über einen Verein (FAIR AUSTRIA), der mit Prozessfinanzierern zusammen arbeitet und so das Kostenrisiko für Sie übernimmt, zu stellen. Sie können also die Anfrage auch direkt beim Verein stellen oder in Ihrer Nachricht an uns erwähnen, dass Sie das Angebot von FAIR AUSTRIA in Anspruch nehmen wollen. 

Woher weiß ich, ob mir so eine Gebühr verrechnet wurde? 

Sie müssen Ihren Kreditvertrag nachprüfen. Auf diesem muss vermerkt sein was für die Vertragserstellung verrechnet wurde und wofür. 

Natürlich übernehmen wir auch diese Aufgabe gerne für Sie. Schicken Sie und einfach Ihren Kreditvertrag und wir überprüfen, ob Ihnen eine solche Zahlung verrechnet wurde.

Was mache ich jetzt?


Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die ganze Sache schnell über die Bühne zu bringen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen, ob Sie alles richtig machen oder Ihre Bank Ihren Fall nur rauszögert.

Was soll ich machen wenn ich die Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen will?

Melden Sie sich gleich bei uns und erwähnen Sie bei welcher Bank Sie einen Kredit haben oder hatten. Dr. Klammer kann Ihnen gleich Ihren Fall darlegen und erklären was die nächsten Schritte sind.

Unser Angebot 

Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Ein Erstgespräch kostet normalerweise 180€, diesen Betrag verrechnen wir Ihnen als Anzahlung. Wenn Sie das ganze ohne Kostenrisiko machen wollen, dann erwähnen Sie den Verein FAIR AUSTRIA oder melden sich direkt beim Verein.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen. Wenn Sie kein Kostenrisiko wollen dann melden Sie sich beim Verein FAIR AUSTRIA oder schreiben uns, dass Sie das Angebot von FAIR AUSTRIA in Anspruch nehmen wollen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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