Auf welche Arten kann das Modul 2 erfüllt werden?
Wie schon beim Modul 1 gibt es auch beim Modul 2 diverse Möglichkeiten für einen erfolgreichen Abschluss. Allerdings sollten Sie beachten, dass manche der derzeitigen Möglichkeiten mit 1. Juni 2021 wegfallen.
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Durch ein Zeugnis zur Integrationsprüfung (mindestens auf Sprachniveau B1) des österreichischen Integrationsfonds (ÖIF),
• durch einen Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung der Integrationsprüfung (mindestens auf Sprachniveau B1) des „Vereins Österreichisches Sprachdiplom Deutsch“ (ÖSD); allerdings nur bis zum 30. Mai 2021,
• für Minderjährige der Besuch einer Volksschule beziehungsweise Hauptschule oder AHS, jeweils im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht,
• durch den Nachweis eines mindestens fünfjährigen Besuchs einer Pflichtschule in Österreich und dem postiviven Abschluss des Unterrichtsfachs "Deutsch“,
• durch den Nachweis an einem positiven Abschluss des Unterrichtsfachs "Deutsch" nach einem mindestens vierjährigen Unterricht in der deutschen Sprache an einer ausländischen Sekundarschule oder auch
• durch dieInskriptioneiner mindestens zweijährigen postsekundären Bildungseinrichtung, die in deutscher Unterrichtssprache
• durch den Nachweis über die zweijährige Inskription an einer postsekundären Bildungseinrichtung (beispielsweise an einer Universität) in einem Studium mit deutscher Unterrichtssprache und Studienerfolg im Umfang von mindestens 32 ECTS-Anrechnungspunkten bzw. 16 Semesterstunden oder
• durch den Nachweis eines entsprechenden postsekundären Studienabschlusses.
Mir ist völlig klar, dass diese Liste verwirrend sein kann. Gerne berate und unterstütze ich Sie dabei, ein besseres Bild davon zu bekommen. Kontaktieren Sie mich noch heute.