Mahnklage - wie komme ich zu meinem Geld?

Mahnklage - Wie komme ich zu meinem Geld?

Haben Sie einen Streitfall? Muss die andere Partei Ihnen einen Geldbetrag zahlen hat es aber bis jetzt noch nicht gemacht?
Was kann ich machen? Muss ich so lange warten?

Dr. Klammer ist der richtige Anwalt für Sie!

Dr. Klammer kann für Sie sofort eine Mahnklage einbringen. Danach muss die andere Partei das Geld zahlen oder es wird gerichtlich eingezogen. Wie funktioniert das Ganze?
Was ist eine Mahnklage?

Eine Mahnklage ist ein rechtlicher Weg, den Sie einschlagen können, um ausstehendes Geld von einer anderen Person oder Firma einzufordern. Wenn jemand eine Rechnung nicht bezahlt und auch auf Mahnungen nicht reagiert, kann der Gläubiger (also derjenige, der das Geld bekommen soll) eine Mahnklage einreichen.

Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes ist es ganz einfach die Mahnklage vor Gericht einzubringen. Bis zu einem Streitbetrag von 75.000€ funktioniert das Ganze auch erstmal ganz einfach ohne Verhandlung. Das Gericht stellt dann sofort einen bedingten Zahlungsbefehl aus.
Der Schuldner hat dann zwei Möglichkeiten:

1. Er zahlt die Rechnung, und der Fall ist erledigt. Sie haben Ihr Geld und alles ist in Ordnung.

2. Er widerspricht der Forderung, wenn er meint, die Zahlung sei nicht gerechtfertigt. Dann geht der Fall meist vor Gericht, wo ein Richter entscheidet, ob die Forderung berechtigt ist.

Was ist wenn der Schuldner nichts macht?

Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht auch nicht
kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. 

Dieser erlaubt es, zum Beispiel das Gehalt oder Besitz des Schuldners zu pfänden, um die offene Forderung einzutreiben.

Wieso brauche ich einen Anwalt?

Ab einem Streitbetrag von 5000€ besteht Anwaltpflicht. Wir übernehmen Ihren Fall auch schon ab einem Streitfall von 3000€. 

Welche Vorteile kann Dr. Klammer bringen?

1. Fachwissen und Erfahrung: Dr. Klammer kennt die rechtlichen Feinheiten und Formalitäten, die bei einer Mahnklage beachtet werden müssen. Fehler in der Antragstellung, z.B. falsche Angaben oder unvollständige Unterlagen, können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen.

2. Einschätzung der Erfolgsaussichten: Dr. Klammer kann realistisch einschätzen, ob die Forderung im Falle eines gerichtlichen Verfahrens Erfolg haben wird. 

3. Kosten und Gebühren kontrollieren: Bei einem Mahnverfahren entstehen Gerichtskosten, und wenn der Fall vor Gericht geht, können weitere Kosten entstehen. Dr. Klammer kann helfen, die richtigen Schritte zu wählen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

4. Falls es zum Gerichtsverfahren kommt: Wenn der Schuldner widerspricht, wird der Fall oft vor Gericht verhandelt. Dr. Klammer kennt die besten Strategien, um die Forderung erfolgreich durchzusetzen und kann sich effektiv für Sie einsetzen.

5. Pfändungen und Vollstreckung: Sollte der Schuldner weiterhin nicht zahlen, kann Dr. Klammer auch den Vollstreckungsbescheid und mögliche Pfändungsmaßnahmen vorbereiten und durchsetzen.

Dr. Klammer kann also die Chancen auf eine erfolgreiche und möglichst schnelle Zahlung erhöhen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.


Wann kommt es zur Pfändung? 

Nachdem das Gericht den bedingten Zahlungsbefehl ausgestellt hat, hat der Schuldner 4 Wochen Zeit Einspruch zu erheben. Wenn er dies tut ist der Zahlungsbefehl aufgehoben und er muss diesen vor Gericht anfechten. 

Wenn er aber nicht in dieser Frist Einspruch erhebt, dann wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und Sie können die Pfändung/Vollstreckung des Zahlungsbefehls anordnen

In diesem Fall, kann der Schuldner dann auch den Zahlungsbefehl nicht mehr anfechten.

Was sind die Gerichtsgebühren?


Damit wir die Mahnklage noch am gleichen Tag/so schnell wie möglich einbringen können, müssen Sie uns ganz einfach die Gerichtsgebühren direkt überweisen. Die Gerichtsgebühren sind im Vorhinein je nach Streitwert fixiert. Zum Beispiel: 

 Streitwert: 2 000 Euro bis 3 500 Euro
Gerichtsgebühren: 182 Euro

Streitwert: 3 500 Euro bis 7 000 Euro
Gerichtsgebühren: 335 Euro

Streitwert: 7 000 Euro bis 35 000 Euro
Gerichtsgebühren: 792 Euro

Hier können Sie die Gerichtsgebühren noch genauer nachlesen:

Kann ich die Mahnklage auch selbst einbringen? 

Eine Mahnklage kann bei einem Streitwert bis 5000€ auch selbst eingebracht werden
Darüber hinaus besteht Anwaltspflicht
Das notwendige Formular ist online auffindbar. Wie man aber gleich sieht, ist dieses für einen Laien nicht einfach auszufüllen und zu wissen worauf genau zu achten ist, damit alles stimmt und die Mahnklage nicht wegen Formfehler abgewiesen wird. 

Wir übernehmen Ihren Fall auch schon bei einem Streitwert ab 3000€, da wir der Meinung sind, dass ein Anwalt in jedem Fall einen Vorteil bringt und Dr. Klammer mit seiner Expertise helfen kann den Fall schnell über die Bühne zu bringen.

Was mache ich jetzt?


Dr. Klammer kann Ihnen helfen, die ganze Sache schnell über die Bühne zu bringen, ohne dass Sie sich Sorgen machen müssen, was Sie wann wo einreichen oder ausfüllen müssen.

Was soll ich machen wenn ich Dr. Klammer für eine Mahnklage beauftragen will?

Wenn Sie einen Streitfall ab 3000€ Streitwert haben, lassen Sie und das gleich im Kontaktformular wissen. Halten Sie die entsprechenden Gerichtskosten bereit, dass Sie diese sogleich auf das Konto von Dr. Klammer überweisen können. Dr. Klammer kann Ihnen gleich Ihren Fall darlegen und erklären was die nächsten Schritte sind.

Unser Angebot 

Dr. Klammer und sein Team setzen sich mit Ihnen hin und gehen alles Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Durch Dr. Klammers Expertise in diesem Gebiet werden Sie bestens vertreten sein. Ein Erstgespräch kostet 180€.

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 06507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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