John O. ist seit sieben Jahren in Wien. Eine Aufenthaltsgenehmigung hatte er nach zweifacher negativer Erledigung des Asylverfahrens nicht. Doch er integrierte sich, und hat hier mittlerweile eine Frau und zwei Kinder, welche Daueraufenthaltsrechte haben. Seine Frau geht arbeiten, er ist der Hausmann, und kümmert sich um den gesamten Haushalt und die Kindererziehung. Er stellte einen Antrag auf Familienzusammenführung. In erster Instanz wurde dieser negativ entschieden.
Beim VwG Wien als 2. Instanz war eine Verhandlung gar nicht möglich: Der Richter meinte nur schroff, dass ein abgelehnter Asylwerber bei ihm sicher keine Chance hätte. Die Ehefrau, welche vor der Tür wartete, durfte nicht einmal aussagen. Die Familie war selbstverständlich völlig verzweifelt und verstand die Welt nicht mehr.
Was kann man da noch machen?
VfGH hilft bei Willkürlichkeiten
Wir wandten uns daher an den Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Dieser kann ein Erkenntnis des VwG ausgeben, wenn der Richter willkürlich gehandelt hatte. Die bejahte der VfGH und hob das Erkenntnis auf. Der Richter ist verpflichtet, sich die Lebenssituation des Beschwerdeführers genau anzuschauen und festzustellen, ob der Familienvater tatsächlich für das Wohl der Kinder in Österreich unabdinglich ist.
Davon ist auszugehen, da er ja ausschließlich als Hausmann tätig ist.
Zweites Negativ ist nicht die "Endstation"
Eine negative Entscheidung in der zweiten Instanz ist für viele Leute das emotionale Ende: Nach einem jahrelange Prozess geht es jetzt nur mehr in einem schriftlichen Verfahren an den VfGH oder VwGH. Doch auch hier kann man einen Erfolg erzielen, wenn das Verfahren in der zweiten Instanz mangelhaft war. Hier konnten wir bereits ausgezeichnete Erfahrungen sammeln. Die Höchstgerichte verteidigen vor allem das Recht auf ein faires Verfahren unerbitterlich, und dieses leidet oftmals bei den Gerichten der zweiten Instanz. Schließlich ist das Aufkommen im Fremdenrecht in letzter Zeit sehr hoch.
KONTAKT
Gerne helfen wir Ihnen in Ihren Angelegenheiten - nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Kontaktieren Sie uns
Vielen Dank, dass Sie sich an uns gewendet haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Tut uns leid. Beim Senden Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.