Sieg trotz "verspäteter" Einsprüche gegen Corona-Strafen
Sieg trotz "verspäteter" Einsprüche gegen Corona Strafen
Eine Freundesgruppe von acht hatte sich 2020 in Wr. Neustadt zu einem netten Abend getroffen. Doch die Polizei verhängte auf Grund der damaligen Corona-Verordnung Strafen gegen die gesamte Gruppe.
Das wollten sie aber nicht einfach so annehmen und kontaktierten deshalb gleich Dr. Klammer.
Da die Corona-Verordnungen sehr schlampig und schnell entstanden waren, wusste Dr. Klammer, dass diese Strafen unrechtmäßig waren und deshalb ein Einspruch auf jeden Fall sehr aussichtsreich war.
Dr. Klammer versandte die Einsprüche per E-Mail an die zuständige Behörde, doch deren Spam-Filter leitete diese Mail in den Spam-Quarantäne Ordner. Nach einiger Zeit stellte die Behörde eine Mahnung an unsere Mandanten aus. Als Dr. Klammer die E-Mail Versandbestätigung der Behörde vorlegte, realisierte die Behörde ihren Fehler, behauptete aber, da die Mail im Spam-Ordner gelandet war, dass die Einsprüche zu spät eingelangt waren und damit alle Strafen in voll zu zahlen wären.
Daraufhin ging Dr. Klammer zum Verwaltungsgerichthof. Dieser gab ihm Recht, dass auch wenn die E-Mail im Spam-Ordner landet, der Einspruch rechtsgültig und zu bearbeiten sei. Die Stadt Wiener Neustadt legte Berufung ein, die zweite Entscheidung blieb aber die selbe: die Einsprüche waren zeitgerecht eingelangt und mussten nun also von den Behörden bearbeitet werden.
Dies blieb nicht der einzige Sieg, den wir feiern durften.
Dr. Klammer kämpfte erfolgreich für alle unsere Mandanten und konnte erwirken, dass keiner
der Beschuldigten die unrechtmäßigen Corona-Strafen zahlen musste.
Einspruch gegen eine Strafe
Bekommt man in Österreich einen Strafzettel oder eine Strafe ausgestellt, kann man diese sofort bezahlen, aber wenn man gegen diese Strafe Einspruch erheben will, muss man auf die Strafverfügung warten, die einem per Post zugestellt wird.
Wenn die Behörde nun eine Strafverfügung ausstellt und zugestellt hat, gibt es eine zweiwöchige Frist, in der gegen diese Strafe Einspruch erhoben werden darf. Dafür muss schriftlich ein Einspruch an die zuständige Behörde erfolgen.
ACHTUNG: Wenn diese Frist überschritten wird, dann muss die Strafe unverzüglich bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, sich sofort damit auseinander zusetzen und von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Was ist eine Aufforderung zur Rechtfertigung?
Manchmal kommt es vor, dass eine Behörde bevor sie eine Strafverfügung verfasst, eine Aufforderung zur Rechtfertigung
schickt. Dies passiert, wenn nicht ganz klar ist, ob überhaupt eine Verwaltungsstrafe begangen wurde.
Der Wortlaut in dieser Rechtfertigung ist also sehr wichtig, da dies auch nicht mehr zurückgenommen werden oder verbessert werden kann.
Wie sieht so ein Einspruch aus?
Dr. Klammer hat eine genaue Anleitung auf diese Website gestellt, in der ein Muster für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung genau vorgezeigt wird. Es lohnt sich auf jeden fall den Artikel zu lesen und schon einmal zu Hause zu überprüfen, ob Fehler in der Strafverfügung vorliegen.
Ja, ein Anwalt zahlt sich auf jeden Fall aus. Bei einem Einspruch gibt es sehr viele Dinge, die es zu beachten gilt. Dr. Klammer hat schon unzählige Einsprüche eingereicht und gewonnen, daher hat er sehr wichtige Erfahrungen gesammelt und kann auch sofort einschätzen, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch auszahlt.
Kosten Anwälte nicht einfach nur Geld?
Ja, Anwälte kosten Geld, aber für eine kurze Vorprüfung verrechnen wir Ihnen nichts. Es ist sicher nicht falsch, dies in Anspruch zu nehmen (am besten über unser Kontaktformular).
Davon abgesehen zahlt grundsätzlich die Republik Ihren Anwalt, wenn das Verfahren gewonnen werden kann. Gerade in eindeutigen Fällen ist ein Rechtsanwalt daher die richtige Wahl.
Unser Angebot: Kostenlose Vorprüfung
Gerne bieten wir Ihnen an, dass wir eine erste, kostenfreie Vorprüfung Ihrer Strafverfügung, Ihres Strafbescheids oder Ihrer Aufforderung zur Rechtfertigung vornehmen, um festzustellen, ob ein weiteres Vorgehen bei Ihnen Sinn macht.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein Foto auf Telegram (nicht Whatsapp) unter der Nummer +436507283562 oder auf die E-Mail-Adresse office@anwaltklammer.com
übermitteln. Bitte übermitteln Sie uns zuerst das Dokument - rufen Sie uns vorher bitte nicht an; eine Auskunft ohne Vorliegen des Dokuments ist nämlich nicht zielführend.
Wichtig: Wenn Ihr Einspruch / Beschwerde Erfolg
hat, muss der Staat
im Rahmen der Amtshaftung die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Daher sollte man bei eindeutigen Fällen keinesfalls davor zurückschrecken, eine erfahrene Rechtsvertretung zu beauftragen - der Rechtsanwalt ist dann nämlich im Endeffekt kostenfrei.
Unsere Kanzlei ist auf das Verwaltungsstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten jährlich in vielen Verfahren und verfügen über eine tiefgehende Expertise auf diesem Rechtsgebiet.
Fragen können wir gerne auch über das untenstehende Kontaktformular
beantworten.
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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.
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