Wie hoch muss mein Einkommen für die österreichische Staatsbürgerschaft sein?

Wie hoch muss mein Einkommen für die österreichische Staatsbürgerschaft sein?

Stehen Sie davor die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen und fragen sich ob Ihr Einkommen hoch genug ist?
Wie kann ich wissen ob ich genug verdiene?
Was brauche ich um zu beweisen, dass ich genug Geld verdiene?

Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen alle Fragen, die Sie zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und dem notwendigen Einkommen dafür, zu beantworten. 
Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema: 

Ausreichendes Auskommen 
= Grundvoraussetzung

Der Staat Österreich darf nur an Personen, die über ein ausreichendes Einkommen verfügen, die Staatsbürgerschaft verleihen. Dieses Einkommen darf NICHT aus Sozialeinkünften  bestehen. Auch dürfen keine Sozialleistungen, die erst durch den Erwerb der Staatsbürgerschaft bezogen werden können, bei der Berechnung berücksichtigt werden.

In unserem Artikel über die österreichische Staatsbürgerschaft können Sie die ganze Liste der Grundvoraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sehen. 

Hier wollen wir uns nur auf die Grundvoraussetzung "Ausreichendes Einkommen" konzentrieren.

Ausreichendes Einkommen

Als Antragsteller muss man einen Nachweis von festem und regelmäßigem eigenem Einkommen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt bringen, wobei die letzten sechs Monate vor der Antragstellung, besonders zu berücksichtigen sind. 

Für 2024 gelten folgende Beträge als ausreichendes Einkommen: 

Für Alleinstehende: 1.217,96 Euro
Für Ehepaare: 1.921,46 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 187,93 Euro

ACHTUNG: Diese Beträge sind Nettobeträge.
Um Herauszufinden wie diese Beträge errechnet werden lesen Sie weiter.

Was sind Nettobeträge?

Das Wort selbst kommt aus dem Italienischen und bedeutet "nach Abzug".

Nettolohn ist der Teil vom Lohn, der dir am Ende nach allen automatischen Abzügen für die Sozialversicherung und den Steuern, übrig bleibt.
Also kurz gesagt, der Teil vom Lohn, der dir aufs Konto überwiesen wird.

Unser Angebot

Wie können wir helfen?

Was zählt als Einkommen?

Zur Berechnung des Einkommens werden alle erlaubten regelmäßigen Einkünfte (Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen) verwendet. Das heißt Lohnzahlungen, Einkommen durch selbstständige Arbeit, Unterhaltszahlungen und Zahlungen von Versicherungen werden zum Einkommen gezählt. Private Zahlungen von Familienmitgliedern oder Freunden (auch wenn sie regelmäßig erfolgen) zählen hier NICHT dazu.

Es darf KEINE Mindestsicherung bezogen worden sein!

Dabei wird der Zeitraum der letzten 36 Monate herangezogen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die letzten 6 Monate gelegt.

Welche Beträge werden noch von den Einnahmen abgezogen?

Regelmäßige Aufwendungen werden bei der Berechnung vom verfügbaren Einkommen abgezogen. Diese Aufwendungen sind: Miete, Kreditzahlungen, Pfändungen und Unterhaltszahlungen an Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Dabei wird allerdings noch eine freie Station (Freibetrag) berücksichtigt. 
Dieser beträgt 2024: 359,72€

Ein einfaches Rechenbeispiel

Daniel S. will die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Er ist Single und hat keine Kinder. Er arbeitet seit 4 Jahren in seinem derzeitigen Job und verdient 1980€ netto. 
Ist das genug?

Seine Miete beträgt 890€ pro Monat.

Seine Aufwendungen sind 890€, hier wird aber noch die freie Station von 359,72€ berücksichtigt, das heißt die Aufwendungen machen 530,28€ aus.

Als sein monatliches Einkommen zählt also 1980,00€-530,28€= 1449,72€

Für Alleinstehende zählt in 2014 ein Einkommen von 1.217,96 Euro als ausreichend, das heißt Daniel S. hätte ausreichend Einkommen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Rechenbeispiel für eine Familie

Bei einer Familie müssen noch ein paar weitere Faktoren in Betracht gezogen werden. Rechnen wir also ein Beispiel durch.
Fam. Himmel will die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Hr. Himmel verdient 1590€ netto, seine Frau 1330€ netto. Sie haben zwei Kinder für die sie 435€ Kinderbeihilfe bekommen.

Die Miete der Wohnung schlägt mit 1350€ pro Monat zur Buche. Außerdem zahlen sie einen kleinen Kredit mit einer Monatsrate von 150€. 

Das bedeutet die Aufwendungen für die Familie betragen 1350+150= 1500€ 
Davon wird noch die freie Station von 359,72€ abgezogen, das macht also 1140,28€.

Die Einnahmen betragen 3355€.
Ihr monatliches Einkommen zählt also 3355-1140,28= 2214,72€

Damit sie ein ausreichendes Einkommen zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft haben brauche sie für Ehepaare: 1.921,46 Euro
für jedes Kind: zusätzlich 187,93 Euro, das bedeutet 2297,32€.
Das bedeutet in diesem Fall wäre das Einkommen nicht ausreichend für den Antrag der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Aber Achtung: Es ist immer besser die Situation auch von Experten prüfen zu lassen. Hier kann ein guter Anwalt helfen. Es gibt z.B. die Möglichkeit, die 30 besten Monate auszuwählen und nur diese zur Berechnung zählen zu lassen. Am Besten Sie kontaktieren uns und wir prüfen die Situation und helfen Ihnen, dass Ihr Antrag Erfolg hat.

Ausnahmen

Es gibt Ausnahmefälle, in denen die Richtsätze herabgesetzt werden können. 

Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder dauerhaft schwerwiegenden Krankheiten ist bei Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens möglich, dass diese herabgesetzten Richtsätze gelten. 

Für Witwen und Waisen gilt auch ein anderer Richtsatz.

Ein weiterer Sonderfall sind Personen, die sich zu Ausbildungszwecken in Österreich niederlassen wollen. 

Es lohnt sich auf jeden Fall Ihren Fall von uns prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass Sie Ihren Antrag richtig stellen und dieser auch Erfolg hat.

Brauche ich einen Anwalt?

Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?

Wie Sie in diesem Artikel sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.

Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird. 

Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.

Unsere Angebote

Wie können wir helfen?

Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für so einen Antrag zuständig sind.

Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: Sofort Termin für Antragstellung.

Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde: 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns Ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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