Wie bekommt mein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft?
Ihr Kind wurde im Ausland geboren, Sie sind aber Österreicher? Kann Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten?
Wie sieht es aus, wenn die Mutter eine andere Staatsbürgerschaft hat als der Vater? Welche Staatsbürgerschaft hat das Kind?
Kann mein Kind mehrere Staatsbürgerschaften haben?
Muss mein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft irgendwann zurücklegen?
Diese und viele andere Fragen wollen wir mit diesem Artikel beantworten. Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema:
2 Wege zur Staatsbürgerschaft
Ganz vereinfacht gibt es genau zwei Wege um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten:
1. Weg: Abstammung (Vater und/oder Mutter sind Staatsbürger)
2. Weg: Verleihung
1. Weg: Abstammung
Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft ab Geburt, wenn ...
- ... die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.
- ... Mutter und Vater verheiratet sind und der Vater österreichischer Staatsbürger ist.
Sollte der Vater dies nicht getan haben, muss das Kind einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen.
Darf mein Kind zwei Staatsbürgerschaften haben?
Jein.
Der Staat Österreich erlaubt prinzipiell keine Doppelstaatsbürgerschaften.
Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen die Behörde trotzdem eine Doppelstaatsbürgerschaft erlauben.
Genaueres finden Sie hier bei unserem Artikel zur Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich:
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2. Weg: Staatsbürgerschaft durch Verleihung
Sollte das Kind aus verschiedenen Gründen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht bei der Geburt erhalten, gibt es mehrere Varianten, wie es die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen kann.
Allgemeine Voraussetzungen
bei einem minderjährigem (unter 14 Jahre) Kind:
1. Als Kind zählt ein leibliches oder adoptiertes
Kind
2. Alle obsorgeberechtigten
Personen müssen
zustimmen
3. Keine Deutschkenntnisse
notwendig
4. Kein Staatsbürgerschaftstest
Wie bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft?
1. Die Verleihung Staatsbürgerschaft wird auf das Kind erstreckt (erweitert)
2. Die Staatsbürgerschaft wird dem Kind direkt verliehen
3. Das Kind wird von einem österreichischen Staatsbürger adoptiert
4. Ein unehelich geborenes Kind
erhält die Staatsbürgerschaft
Für eine genauere Ausführung lesen Sie weiter.
Was ist wenn mein Kind über 14 Jahre alt ist?
1. Das Kind muss die allgemeinen Voraussetzungen
für die österreichische Staatsbürgerschaft erfüllen. Diese finden Sie hier:
2. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind in Österreich rechtmäßig niedergelassen
sein (außer der Vater kann nachweisen, dass der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen seit mindestens 12 Monaten nicht in Österreich ist)
3. Das Kind muss einen Status als Asylberechtigter
haben oder eine Legitimationskarte
besitzen
4. Es gibt keine vorgeschriebene Aufenthaltsdauer
Wie bekommt mein (minderjähriges) Kind die Staatsbürgerschaft?
1. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird auf das Kind erstreckt (erweitert):
Ein Elternteil bekommt die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Das Kind muss alle Voraussetzungen erfüllen. Es gibt keine vorausgesetzte Aufenthaltsdauer, also auch auf Neugeborene kann die Verleihung erstreckt werden.
2. Die Staatsbürgerschaft wird dem Kind direkt verliehen:
Das Kind muss alle Voraussetzungen
selbst erfüllen, also auch die 6 Jahre Aufenthaltsdauer. Welche Staatsbürgerschaft die Eltern haben ist dann egal.
3. Das Kind wird von einem österreichischen Staatsbürger adoptiert:
Das Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags in Österreich in Österreich sein (Ausnahme: Lebensmittelpunkt im Ausland). Das Kind muss seine bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.
4. Ein unehelich geborenes Kind erhält die Staatsbürgerschaft:
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater Österreicher ist, gilt seit 1.August 2013 die Regelung, dass der Vater bis 8 Wochen nach der Geburt die Vaterschaft anerkennen muss, damit das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhält. Passiert das nicht muss die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Bei minderjährigen unehelichen Kindern:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind in Österreich rechtmäßig niedergelassen sein (außer der Vater kann nachweisen, dass der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen seit mindestens 12 Monaten nicht in Österreich ist)
Bei unehelichen Kindern über 14 Jahren kommen folgende Punkte hinzu:
Das Kind muss die Grundvoraussetzungen erfüllen, einen Status als Asylberechtigter haben oder eine Legitimationskarte besitzen. Aber es gibt keine vorgeschriebene Aufenthaltsdauer.
Brauche ich einen Anwalt?
Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?
Wie Sie in diesem Artikel lesen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist speziell und einzigartig und es gibt viele Ausnahmeregelungen. Noch dazu gibt es auch beim Antrag selbst sehr viele verschiedene Unterlagen, die man mit einreichen muss (Checkliste Dokumente). Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.
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