Wann darf ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? - Checkliste
Wann darf ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? - Checkliste
Sind Sie schon eine lange Zeit in Österreich und fragen sich wann Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können?
Wurden Sie in Österreich geboren und haben die Staatsbürgerschaft nicht?
Wissen Sie nicht wann Sie die Staatsbürgerschaft beantragen können?
Es gibt verschiedene Wege wie man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen kann. Doch als einfacher Bürger ist es manchmal schwer durchzublicken wann man die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen darf. Mit dieser Checkliste und der Checkliste für Dokumente
wollen wir versuchen es Ihnen einfacher zu machen herauszufinden ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können, und welche Dokumente Sie dafür brauchen.
2 Wege zur Staatsbürgerschaft
Ganz vereinfacht gibt es genau zwei Wege um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten:
1. Weg: Abstammung (Vater und/oder Mutter sind Staatsbürger)
2. Weg: Verleihung
1. Weg: Abstammung
Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft ab Geburt, wenn ...
... dieMutter österreichische Staatsbürgerinist.
oder
... Mutter und Vaterverheiratetsind und derVater österreichischer Staatsbürgerist.
ACHTUNG:Sind die Eltern nicht verheiratet, bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft ab Geburt nur, wenn der österreichische Vaterinnerhalb von acht Wochennach Geburt dieVaterschaft anerkannthat oder gerichtlich festgestellt hat.
Sollte der Vater dies nicht getan haben,muss
das Kind einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen.
Für weitere Informationen wie Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann, und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie diesen Artikel:
2a: Zuerstgrundlegende Voraussetzungen, die gegeben sein müssen:
1. B1 - Deutschzertifikat 2. Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung 3. Grundkenntnisse der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes (Wohnort) 4. Bejahende Einstellung zur Republik Österreich
(Keine Gefahr für Ruhe, Ordnung und Sicherheit) 5. Kein bestehendes Aufenthaltsverbot 6. Keine Rückkehrentscheidung 7. Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung 8. Kein Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft 9. Unbescholtenheit 10. Ausreichendes Einkommen 11. Durch die Verleihung darf der Republik Österreich kein Schaden entstehen
2b: Wenn die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind müssen nun folgendeweitere Voraussetzungengegeben sein:
- 6 jähriger
durchgehender Aufenthalt
mit jeder Form von Aufenthaltstitel ohne längere Abwesenheiten aus Österreich bei Deutsch Level B2.
- 10 jähriger
durchgehender Aufenthalt
mit Deutsch Level B1, sofern von 10 Jahren Aufenthalt zumindest 5 Jahre mit Niederlassung vorliegen.
Darüber hinaus gibt es Sonderfälle
und vereinzelte Begünstigungen
für länger in Österreich aufhältige Personen (Mit Anwalt abklären).
Was ist Unbescholtenheit?
Unbescholtenheit bedeutet:
1. Keine gerichtlichen Verurteilungen
2. Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)
3. Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt
Ausreichendes Einkommen
Als Antragsteller muss man einen Nachweis von festem und regelmäßigem eigenem Einkommen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt bringen, wobei die letzten sechs Monate vor der Antragstellung, ebenfalls zu berücksichtigen sind.
Für 2024 gelten folgende Beträge als ausreichendes Einkommen:
Für Alleinstehende: 1.217,96 Euro
Für Ehepaare: 1.921,46 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 187,93 Euro
ACHTUNG: Zu diesen Beträgen sind monatliche finanzielle Belastungen (Mietkosten, Kreditraten, Leasing, Unterhaltsverpflichtungen etc.) noch hinzuzurechnen, abzüglich einer im Gesetz gewährten freien Station (2024: 359,72 Euro).
Die allgemeine Wehrpflicht in Österreich ist von 17-50 Jahren.
Jeder männliche österreichischer Staatsbürger MUSS den Wehrdienst leisten.
Der Grundwehrdienst beträgt 6 Monate, wer aus Gewissensgründen die Wehrpflicht nicht leisten kann/will, kann den Zivildienst als Wehrersatzdienst leisten. Dieser beträgt 9 Monate.
Es gibt aber einige Ausnahmen für z.B. Doppelstaatsbürger. Lesen Sie sich unseren Artikel zur Wehrpflicht und der österreichischen Staatsbürgerschaft durch:
Wie Sie in dieser Checkliste sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Noch dazu auch beim Antrag selbst sehr viele verschiedene Unterlagen, die man mit einreichen muss (Checkliste Dokumente). Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.
Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird .
Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.
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