Wann darf ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? - Checkliste

Wann darf ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? - Checkliste 

Sind Sie schon eine lange Zeit in Österreich und fragen sich wann Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können? 
Wurden Sie in Österreich geboren und haben die Staatsbürgerschaft nicht?
Wissen Sie nicht wann Sie die Staatsbürgerschaft beantragen können?

Es gibt verschiedene Wege wie man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen kann. Doch als einfacher Bürger ist es manchmal schwer durchzublicken wann man die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen darf. Mit dieser Checkliste und der Checkliste für Dokumente wollen wir versuchen es Ihnen einfacher zu machen herauszufinden ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können, und welche Dokumente Sie dafür brauchen.

2 Wege zur Staatsbürgerschaft

Ganz vereinfacht gibt es genau zwei Wege um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten: 

1. Weg: Abstammung (Vater und/oder Mutter sind Staatsbürger)

2. Weg: Verleihung

1. Weg: Abstammung

Kinder erhalten die Staatsbürgerschaft ab Geburt, wenn ...

... die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.

oder

... Mutter und Vater verheiratet sind und der Vater österreichischer Staatsbürger ist.

ACHTUNG: Sind die Eltern nicht verheiratet, bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft ab Geburt nur, wenn der österreichische Vater innerhalb von acht Wochen nach Geburt die Vaterschaft anerkannt hat oder gerichtlich festgestellt hat.

Sollte der Vater dies nicht getan haben, muss das Kind einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen.

Für weitere Informationen wie Ihr Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten kann, und welche Ausnahmen es gibt, lesen Sie diesen Artikel:

Darf mein Kind zwei Staatsbürgerschaften haben?

Jein.
Der Staat Österreich erlaubt prinzipiell keine Doppelstaatsbürgerschaften. 
Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen die Behörde trotzdem eine Doppelstaatsbürgerschaft erlauben. 
Genaueres finden Sie hier bei unserem Artikel zur Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich: 

Unser Angebot

Wie können wir helfen?

2. Weg: Staatsbürgerschaft durch Verleihung

2a: Zuerst grundlegende Voraussetzungen, die gegeben sein müssen: 
1. B1 - Deutschzertifikat
2. Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung
3. Grundkenntnisse der Geschichte Österreichs und des Bundeslandes (Wohnort)
4. Bejahende Einstellung zur Republik Österreich (Keine Gefahr für Ruhe, Ordnung und Sicherheit)
5. Kein bestehendes Aufenthaltsverbot
6. Keine Rückkehrentscheidung
7. Kein Naheverhältnis zu einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung
8. Kein Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft
9. Unbescholtenheit
10. Ausreichendes Einkommen
11. Durch die Verleihung darf der Republik Österreich kein Schaden entstehen

2b: Wenn die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind müssen nun folgende weitere Voraussetzungen gegeben sein: 

- 6 jähriger durchgehender Aufenthalt mit jeder Form von Aufenthaltstitel ohne längere Abwesenheiten aus Österreich bei Deutsch Level B2.

- 10 jähriger durchgehender Aufenthalt mit Deutsch Level B1, sofern von 10 Jahren Aufenthalt zumindest 5 Jahre mit Niederlassung vorliegen.

Darüber hinaus gibt es Sonderfälle und vereinzelte Begünstigungen für länger in Österreich aufhältige Personen (Mit Anwalt abklären).

Was ist Unbescholtenheit?

Unbescholtenheit bedeutet:

1. Keine gerichtlichen Verurteilungen

2. Kein anhängiges Strafverfahren (sowohl im In- als auch im Ausland)

3. Keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen mit besonderem Unrechtsgehalt

Ausreichendes Einkommen

Als Antragsteller muss man einen Nachweis von festem und regelmäßigem eigenem Einkommen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt bringen, wobei die letzten sechs Monate vor der Antragstellung, ebenfalls zu berücksichtigen sind. 

Für 2024 gelten folgende Beträge als ausreichendes Einkommen: 

Für Alleinstehende: 1.217,96 Euro
Für Ehepaare: 1.921,46 Euro
Für jedes Kind: zusätzlich 187,93 Euro

ACHTUNG: Zu diesen Beträgen sind monatliche finanzielle Belastungen (Mietkosten, Kreditraten, Leasing, Unterhaltsverpflichtungen etc.) noch hinzuzurechnen, abzüglich einer im Gesetz gewährten freien Station (2024: 359,72 Euro).

Genauere Informationen über das notwendige Einkommen und wie dieses berechnet wird können Sie in unserem Artikel: Wie hoch muss mein Einkommen für die österreichische Staatsbürgerschaft sein?

Muss ich Wehrdienst leisten?

Die allgemeine Wehrpflicht in Österreich ist von 17-50 Jahren. 
Jeder männliche österreichischer Staatsbürger MUSS den Wehrdienst leisten. 
Der Grundwehrdienst beträgt 6 Monate, wer aus Gewissensgründen die Wehrpflicht nicht leisten kann/will, kann den Zivildienst als Wehrersatzdienst leisten. Dieser beträgt 9 Monate. 

Es gibt aber einige Ausnahmen für z.B. Doppelstaatsbürger. Lesen Sie sich unseren Artikel zur Wehrpflicht und der österreichischen Staatsbürgerschaft durch:

Brauche ich einen Anwalt?

Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?

Wie Sie in dieser Checkliste sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Noch dazu auch beim Antrag selbst sehr viele verschiedene Unterlagen, die man mit einreichen muss (Checkliste Dokumente). Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.

Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird . 

Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.

Unsere Angebote

Wie können wir helfen?

Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für diese Anträge zuständig sind.

Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: 

Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde: 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter 

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Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

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