Tätige Reue - wann hilft es?
Was bedeutet tätige Reue?
Kann ich dann wirklich nicht mehr bestraft werden?
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Der Fall Gustav H.: Wie tätige Reue ihn vor einer Strafe bewahrte
Gustav H. machte sich des Betrugs schuldig. Doch er wollte es wieder gut machen. Mit Hilfe von Dr. Klammer konnte er den Schaden wiedergut machen und so einer Strafe entgehen.
Eines Morgens betrat Gustav H. sichtlich nervös unser Büro. Seine Hände zitterten, seine Stirn war schweißbedeckt – man sah ihm an, dass ihn etwas schwer belastete. „Ich kann seit Wochen nicht mehr schlafen,“ gestand er uns verzweifelt. „Ich habe etwas getan, das mich ins Gefängnis bringen könnte.“
Langsam erzählte er seine Geschichte: Über Jahre hinweg hatte er falsche Angaben gemacht, um Sozialleistungen zu beziehen, die ihm eigentlich nicht zustanden. Je länger das ging, desto mehr Angst bekam er, entdeckt zu werden. Schließlich hielt er den inneren Druck nicht mehr aus und suchte unsere Hilfe.
Nach einer ausführlichen Beratung war klar: Ja, Gustav hatte sich des Sozialbetrugs schuldig gemacht, ein Delikt nach § 146 StGB. Doch es gab noch eine Möglichkeit, ohne Strafe davonzukommen – tätige Reue. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeige oder Ermittlung gegen ihn vorlag, bestand die Chance, den gesamten Betrag zurückzuzahlen und so straffrei zu bleiben.
Wir entwickelten sofort eine
kluge Strategie:
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Gustav musste den gesamten Schaden wiedergutmachen. Jeder Cent musste zurückgezahlt werden – ohne Ausnahme.
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Kein Schuldgeständnis gegenüber den Behörden war notwendig. Eine einfache Rückzahlung reichte aus.
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Wir überwachten den gesamten Ablauf, damit keine Fehler passierten – denn selbst kleine Ungenauigkeiten hätten dazu führen können, dass die tätige Reue nicht anerkannt wird.
Schließlich war es geschafft: Gustav zahlte den vollen Betrag zurück, ohne dass es zu einer Anklage kam. Er erhielt keine Strafe und konnte endlich wieder ruhig schlafen.
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WICHTIG: Bei tätiger Reue gilt:
Der gesamte Schaden muss beglichen werden! Ein einziger Fehler kann dazu führen, dass die Strafbarkeit bestehen bleibt. Deshalb ist es entscheidend, alles
rechtlich einwandfrei abzuwickeln.
Unsere Experten im Strafrecht
Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER
Rechtsanwalt und Gründer
Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.
Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.
Dr. Klammer spricht Deutsch,
Englisch und Spanisch.

Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.
Rechtsanwalt
Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.
Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.
Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.
Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.

Mag. Vadim GUSENOV
Rechtsanwaltsanwärter
Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.
Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.
Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.
Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.
Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Igor MATEJUK, BEd
Rechtsanwaltsanwärter
Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.
Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.
Mag. Matejuk spricht Deutsch,
Englisch, Polnisch und Italienisch.
Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)