Tätige Reue - wann hilft es?


Ein Fehler ist schnell passiert – doch was, wenn man ihn wiedergutmachen kann? In Österreich gibt es die Möglichkeit der tätigen Reue, die unter bestimmten Bedingungen dazu führen kann, dass eine Strafe ganz entfällt. Das bedeutet: Wer eine Straftat begangen hat, aber den Schaden rechtzeitig ausgleicht oder aktiv daran mitwirkt, ihn zu verhindern, kann strafrechtliche Folgen vermeiden.

Doch wann genau ist tätige Reue möglich? Welche Straftaten fallen darunter? Und was müssen Sie tun, um diese Chance zu nutzen?  Wie kann Dr. Gregor KLAMMER und sein Team Ihnen helfen? 

In unserem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige rund um das Thema tätige Reue in Österreich.

Was bedeutet tätige Reue?

Tätige Reue ist eine besondere Regelung im österreichischen Strafrecht, die es ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen straffrei zu bleiben, selbst wenn bereits eine Straftat begangen wurde. Das bedeutet: Wer aktiv dazu beiträgt, den Schaden wieder gutzumachen oder die Tatfolgen abzuwenden, kann eine Strafe vermeiden. 

Diese Möglichkeit gilt vor allem für Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug oder Untreue, aber auch für andere Straftaten wie Brandstiftung oder Sachbeschädigung. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in § 167 des Strafgesetzbuches (StGB)

Entscheidend ist, dass die tätige Reue freiwillig und rechtzeitig erfolgt – also bevor die Behörden die Tat entdeckt haben oder bevor eine Verurteilung erfolgt. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine strafbefreiende tätige Reue komplex, und nicht jede Tat kann auf diese Weise ungeschehen gemacht werden. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu holen, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Für welche Straftaten zählt tätige Reue?

In Österreich ist die tätige Reue vor allem bei Vermögens- und bestimmten anderen Straftaten möglich. 

Straftaten, bei denen tätige Reue möglich ist:

Sachbeschädigung (§ 125 StGB)

Schwere Sachbeschädigung (§ 126 StGB)

Diebstahl (§ 127 StGB)

Schwerer Diebstahl (§ 128 StGB)

Gewerbsmäßiger Diebstahl (§ 130 StGB)

Veruntreuung (§ 133 StGB)

Unterschlagung (§ 134 StGB)


Schwerer Betrug (§ 147 StGB)

Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB)

Erschleichung einer Leistung (§ 149 StGB)

Untreue (§ 153 StGB)

Brandstiftung (§ 169 StGB)

Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst 
(§ 170 StGB)

Gefährdung durch Sprengmittel oder radioaktive Stoffe 
(§ 171-174 StGB)

Fälschung besonders geschützter Urkunden 
(§ 224 StGB)

Auch wenn sich Ihre Straftat in dieser Liste befindet, ist es immer anzuraten zuerst einen Rechtsanwalt um seine rechtliche Einschätzung zu fragen, bevor man unbedacht seine nächsten Schritte wählt. 

Kann ich dann wirklich nicht mehr bestraft werden?  

JA! 

Wenn alle Voraussetzungen der tätigen Reue erfüllt sind, wird das Strafverfahren eingestellt oder es kommt gar nicht erst zu einer Anklage. Das bedeutet, dass der Täter oder die Täterin nicht bestraft wird

Wichtig ist jedoch, dass die tätige Reue rechtzeitig und freiwillig erfolgt – also bevor die Behörden die Tat entdecken oder bevor ein Urteil gefällt wird.

Aber Achtung! Ohne Anwalt kann es leider schnell enden wie dieses Beispiel aus unserem Kanzleialltag zeigt: 

Stefan H. kam zu uns in die Beratung, und gestand einen Versicherungsbetrug. Nachdem wir ihn über die Möglichkeiten der tätigen Reue aufgeklärt hatten, meinte er, "dass er das von hier an schon selbst schaffen würde". 
Ein Jahr später erhielten wir den Anruf, dass er sich in Untersuchungshaft befindet. Das Problem war: Durch die Leistung der Schadenssumme an das Opfer war das Opfer auf ihn aufmerksam geworden. Die Versicherung führte eine große Untersuchung durch, und entdeckte weitere Schäden, die mit anderen Mittätern verursacht worden waren. Da die Schadenssumme so neu ausgerechnet werden musste, und höher war als bisher angenommen, entfiel die tätige Reue und die Strafbarkeit war wieder voll gegeben.

Es ist daher jedenfalls ratsam, sich bei der Durchführung einer tätigen Reue in jedem Schritt von einem Rechtsanwalt betreuen zu lassen. Ein einzelner Rechenfehler kann zwischen völliger Straflosigkeit und voller Strafbarkeit mit bis zu 10 Jahren Haft entscheiden.

Notfallnummer 24/7: Wir sind für Sie immer da!


 +43 670 4093793 

Der Fall Gustav H.: Wie tätige Reue ihn vor einer Strafe bewahrte

Gustav H. machte sich des Betrugs schuldig. Doch er wollte es wieder gut machen. Mit Hilfe von Dr. Klammer konnte er den Schaden wiedergut machen und so einer Strafe entgehen.

Eines Morgens betrat Gustav H. sichtlich nervös unser Büro. Seine Hände zitterten, seine Stirn war schweißbedeckt – man sah ihm an, dass ihn etwas schwer belastete. „Ich kann seit Wochen nicht mehr schlafen,“ gestand er uns verzweifelt. „Ich habe etwas getan, das mich ins Gefängnis bringen könnte.“


Langsam erzählte er seine Geschichte: Über Jahre hinweg hatte er falsche Angaben gemacht, um Sozialleistungen zu beziehen, die ihm eigentlich nicht zustanden. Je länger das ging, desto mehr Angst bekam er, entdeckt zu werden. Schließlich hielt er den inneren Druck nicht mehr aus und suchte unsere Hilfe.

Nach einer ausführlichen Beratung war klar: Ja, Gustav hatte sich des Sozialbetrugs schuldig gemacht, ein Delikt nach § 146 StGB. Doch es gab noch eine Möglichkeit, ohne Strafe davonzukommen – tätige Reue. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Anzeige oder Ermittlung gegen ihn vorlag, bestand die Chance, den gesamten Betrag zurückzuzahlen und so straffrei zu bleiben.


Wir entwickelten sofort eine kluge Strategie:
Gustav musste den gesamten Schaden wiedergutmachen. Jeder Cent musste zurückgezahlt werden – ohne Ausnahme.
Kein Schuldgeständnis gegenüber den Behörden war notwendig. Eine einfache Rückzahlung reichte aus.
Wir überwachten den gesamten Ablauf, damit keine Fehler passierten – denn selbst kleine Ungenauigkeiten hätten dazu führen können, dass die tätige Reue nicht anerkannt wird.


Schließlich war es geschafft: Gustav zahlte den vollen Betrag zurück, ohne dass es zu einer Anklage kam. Er erhielt keine Strafe und konnte endlich wieder ruhig schlafen.


🛑 WICHTIG: Bei tätiger Reue gilt: Der gesamte Schaden muss beglichen werden! Ein einziger Fehler kann dazu führen, dass die Strafbarkeit bestehen bleibt. Deshalb ist es entscheidend, alles rechtlich einwandfrei abzuwickeln.

Was sind die Voraussetzungen für tätige Reue?

✔ Die Straftat muss eine der im Gesetz genannten Delikte sein (siehe Liste weiter oben).

✔ Der Schaden muss vollständig wiedergutgemacht werden (z. B. gestohlene Sachen zurückgeben oder den finanziellen Schaden ersetzen).

✔ Die Reue muss freiwillig erfolgen, also ohne Druck durch Behörden.

✔ Es darf noch keine Verurteilung erfolgt sein – nach einem rechtskräftigen Urteil ist tätige Reue nicht mehr möglich.

Da die genauen Bedingungen je nach Straftat unterschiedlich sind, ist es entscheidend, schnell rechtliche Beratung einzuholen.

Dr. Gregor Klammer hilft Ihnen, die beste Lösung für Ihren Fall zu finden.
Was kann ich machen wenn ich meinen Fehler bereue und straffrei bleiben will? 


Sie haben eine Straftat begangen und bereuen Ihre Tat? Dann könnte die Tätige Reue für Sie in Betracht kommen. 

Doch Achtung! Es gibt strenge Voraussetzungen, und jede falsche Handlung kann die Chance auf Straffreiheit zunichtemachen, wie Sie in unserem Beispiel weiter oben lesen können. 
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Situation bestmöglich zu lösen – mit der Unterstützung von Dr. Gregor Klammer, Ihrem erfahrenen Strafverteidiger.  

1. Keine unüberlegten Handlungen setzen 
 
Sie sollten auf keinen Fall selbst versuchen, mit Opfern oder Betroffenen Kontakt aufzunehmen oder eigenständig etwas „wieder gutzumachen“.  
Jede falsche Handlung kann dazu führen, dass die Behörden eingeschaltet werden oder die tätige Reue nicht mehr möglich ist.  

2. Sofort professionelle Hilfe holen
  
Kontaktieren Sie Dr. Gregor Klammer so schnell wie möglich. In einem vertraulichen Gespräch wird Ihre Lage analysiert.  
Sie erfahren, ob tätige Reue in Ihrem Fall überhaupt möglich ist und welche Schritte notwendig sind.  

3. Schadenswiedergutmachung vorbereiten
 
Falls tätige Reue möglich ist, müssen Sie den Schaden vollständig wieder gutmachen – z. B. das gestohlene Geld zurückzahlen oder beschädigtes Eigentum ersetzen.  
Dr. Klammer übernimmt die rechtliche Absicherung, damit alles korrekt abläuft und die Behörden keine weiteren Schritte setzen.  

4. Fristen und Gesetze beachten  

Tätige Reue ist nur vor einer Verurteilung möglich – oft muss sie erfolgen, bevor die Polizei oder Staatsanwaltschaft von der Tat erfährt.  
Dr. Klammer stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Sie rechtzeitig handeln.  

5. Kommunikation mit den Behörden überlassen
  
Setzen Sie sich niemals selbst mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft in Verbindung!  
Dr. Gregor Klammer übernimmt alle Verhandlungen mit den Behörden und sorgt dafür, dass die tätige Reue anerkannt wird.  

6. Straffreiheit sichern
 
Wenn alle Schritte korrekt durchgeführt werden, kann das Verfahren eingestellt oder gar nicht erst eröffnet werden.  
Mit der richtigen Strategie können Sie eine Verurteilung und strafrechtliche Folgen vermeiden.  

Haben Sie einen Fehler gemacht? Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Handeln Sie jetzt und lassen Sie sich von Dr. Gregor Klammer beraten. Nur mit professioneller Unterstützung kann tätige Reue wirklich funktionieren.  

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



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