Störung der öffentlichen Ordnung
Grundvoraussetzung für eine Strafe wegen öffentlicher Ordnungsstörung ist ein Verhalten, dass die Eignung besitzt, berechtigtes Ärgernis zu erregen.
Weiters muss zwischen einer Störung und einer Anstandsverletzung unterschieden werden. So dürfen reine Anstandsverletzungen nicht nach § 81 Sicherheitspolizeigesetz geahndet werden.
Eine Prüfung, ob Ihr Verhalten nicht doch gerechtfertigt war lohnt sich jedenfalls.
Unser Angebot: Kostenfreie Vorprüfung und Anleitung Einspruch
NUR FÜR ÖSTERREICH (NICHT DEUTSCHLAND)
Kontakt
Kontaktieren Sie uns
Aktuelle Beiträge zum Fremdenrecht
-
Verliere ich bei einem Arbeitgeberwechsel meine Rot-Weiß-Rot Karte, also meinen Aufenthaltstitel?
Bereits zum wiederholten Male wollten meine Mandanten von mir wissen, ob ein Arbeitgeberwechsel bei Drittstaatsangehörigen zu Problemen führen kann. Gemeint war dabei immer, ob damit ein etwaiger Verlust des Aufenthaltstitels einhergeht.
-
Geheiratet und nun der Verdacht auf Aufenthaltsehe-Was tun?
Liebe kennt keine Grenzen. Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltstitel in Österreich aber schon.
Wenn Europäer mit ihren Partnern aus dem Ausland gemeinsam in Österreich leben wollen, kann das zu einer komplizierten Angelegenheit werden.
-
Haben Drittstaatsangehörige Anspruch auf Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?
Wenn der Wunsch nach Weiterbildung entsteht, kann die Bildungskarenz ein durchwegs sinnvoller Weg sein. Haben aber auch Drittstaatsangehörige das Recht, Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen?
-
Was sind die Voraussetzungen und Unterlagen für eine (elektronische) Verpflichtungserklärung?
Sie wollen Familienmitglieder oder Freundenach Österreich einladen. Sie rufen an und planen die Reise. Plötzlich erzählt Ihnen jemand etwas von möglichen Schwierigkeiten.
-
Der Leitfaden zur Integrationsvereinbarung und dem Modul 1 – wen trifft es, was ist zu erledigen? (Teil 1 von 2)
Die Integrationsvereinbarung (kurz: IV) ist Teil des Fremdenrechts in Österreich und ist für die rechtmäßige Integration im Bundesgebiet für niedergelassene Drittstaatsangehörige – für Migranten – gedacht.
-
Der Leitfaden zum Modul 2 der Integrationsvereinbarung – wen trifft es, was gilt es zu beachten und zu erledigen? (Teil 2 von 2)
In weiterer Folge beschäftigen wir uns mit dem Modul 2 der Integrationsvereinbarung sowie den Regeln zur Übergangsbestimmung für das Modul 2.