Rot-Weiß-Rot Karte Plus für ukrainische Vertriebene

Rot-Weiß-Rot-Karte Plus für ukrainische Vertriebene

Mussten Sie aus der Ukraine fliehen? Sind Sie seit mehr als einem Jahr in Österreich?

Sind Sie am Arbeitsmarkt integriert?


Wenn Sie diese Fragen mit JA! beantworten können, dann steht Ihnen bald ein neuer Weg zu Verfügung um die Rot-Weiß-Rot Karte Plus zu erhalten.

Was ist die Rot-Weiß-Rot Karte Plus?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus ist ein Aufenthaltstitel in Österreich, der bestimmten ausländischen Fachkräften und ihren Familienangehörigen eine längere Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeit bietet. Sie richtet sich an Drittstaatsangehörige (Personen, die weder EU- noch EWR-Bürger sind), die in Österreich arbeiten und leben möchten, insbesondere an hochqualifizierte Arbeitskräfte, Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselarbeitskräfte.  Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte Plus haben uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, was bedeutet, dass sie bei jedem Arbeitgeber in Österreich arbeiten dürfen.

Was ist der Unterschied zum Ausweis für Vertriebene?

Mit beiden Karte ist das Arbeiten in Österreich möglich. Allerdings gibt es einige Vorteile mit der Rot-Weiß-Rot-Karte Plus: 

1. Gültigkeit: Die Rot-Weiß-Rot-Karte Plus muss zwar jedes Jahr erneuert werden, aber nach 5 Jahren kann der Daueraufenthalt - EU beantragt werden.

2. Aufenthalt: Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte Plus haben Sie die Gewissheit, dass Sie auch nach Auslaufen der Karte für Vertriebene in Österreich bleiben können.

3. Familie: Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte Plus können auch Familienangehörige nachgeholt werden, die kein Anrecht auf die Karte für Vertriebene haben. Diese haben dann auch das Arbeitsrecht in Österreich.

Was sind die Voraussetzungen?

  1. Sie müssen die Karte für Vertriebene besitzen.

2. In den letzten 24 Monaten muss für 12 Monate ein aktives Arbeitsverhältnis in Österreich bestanden haben.

3. Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen über genügend Geld verfügen, um keine finanzielle Belastung für Österreich darzustellen (keine Sozialleistungen) - genaueres hier.

4. Krankenversicherung: Sie müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken abdeckt.

5. Unterkunft: Sie müssen über eine entsprechende Unterkunft verfügen. Für diese Unterkunft müssen Sie einen Rechtsanspruch haben (z.B. Mietvertrag)

6. Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit

 

Muss ich bei einer österreichischen Firma arbeiten?

Nachdem viele Vertriebene auch z.B. im Homeoffice in Österreich bei einer ukrainischen Firma arbeiten ist dies eine berechtigte Frage. 

Die Voraussetzung für die Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte plus ist, dass Sie in Österreich vollversichert nach dem ASVG oder dem GSVG sein müssen.

Q&A: Unser Angebot

Q: Was bringt mir ein Rechtsanwalt? 
A: Der Rechtsanwalt kann den Antrag für die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Sie stellen. Außerdem kann er Sie umfassend Ihrer Situation angemessen beraten.

Q: Was genau machen Sie?
A: Wir übernehmen die Antragstellung und alle weiteren notwendigen Maßnahmen. Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie durch den ganzen Prozess hindurch.

Q: Was kostet mich Ihr Angebot?
A: Für 1800€ ist alles inklusive. Sie haben die Ruhe und Gewissheit, dass Ihr Fall in besten Händen ist.

Q: Wie kann ich Ihr Angebot in Anspruch nehmen?
A: Sie können sich ganz einfach bei unserem Kontaktformular melden und Ihren Fall schildern. Oder Sie melden sich per Telefon oder Email: +436507283562 / office@anwaltklammer.com

Was ist wenn ich nicht 12 Monate am Stück beschäftigt war?

Das ist kein Problem

Es muss in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Vollbeschäftigung bestanden haben. 

Ich habe noch mehr Fragen zu meinem Fall, wer kann mir helfen?

Buchen Sie ein Beratungsgespräch (180€) bei uns in der Kanzlei, bei dem wir Ihnen alle ihre Möglichkeiten Schritt für Schritt erklären. 
Sie sprechen kein Deutsch? Kein Problem, wir sprechen fast alle Sprachen und haben auch die Möglichkeit einen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Fragen Sie einfach nach.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns gleich, damit wir Ihren Antrag so schnell wie möglich für Sie einbringen können.

Antragsfrist

Ab wann kann ich die Rot-Weiß-Rot-Karte plus für Vertriebene beantragen? 

Ab 1. Oktober 2024 wird diese Regelung in Kraft treten, ab dann sind Anträge möglich. 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

Haben Sie oder einer ihrer Bekannten Ähnliches erlebt? 
Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über alle Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

Vereinbaren Sie sich hierfür einfach einen Termin unter +436507283562 / office@anwaltklammer.com

Kontakt

Fragen kostet bekanntlich nichts - nehmen Sie gerne ganz unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kontaktieren Sie uns

Share by: