Körperverletzung - was kann ich machen?

Körperverletzung ist ein ernstes Thema, das viele rechtliche Fragen aufwirft. Ob eine harmlose Auseinandersetzung oder eine schwerwiegende Verletzung – schnell kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. 

Doch was genau gilt als Körperverletzung, welche Strafen drohen, und welche Rechte haben Opfer? Was kann ich machen wenn ich der Beschuldigte bin? 

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie wissen müssen und wie Dr. Gregor KLAMMER Ihnen helfen kann. 
Lesen Sie auch weiter unten unsere neueste Erfolgsstory in einem Fall der Körperverletzung.

Was bedeutet Körperverletzung?

In Österreich ist die Körperverletzung ein Straftatbestand, der im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 83–88 geregelt ist. 

Grundsätzlich liegt eine Körperverletzung vor, wenn eine Person eine andere körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Dabei wird zwischen verschiedenen Schweregraden unterschieden – von der einfachen Körperverletzung bis hin zu schweren oder gar lebensgefährlichen Verletzungen. 

Auch fahrlässige Körperverletzungen, etwa durch Unfälle oder Nachlässigkeit, können strafbar sein. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere der Tat und ob sie vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. 

Besondere Umstände, wie Gewalttaten gegen Schutzbefohlene oder die Verwendung gefährlicher Mittel, können die Strafe zusätzlich verschärfen.
Welche Arten an Körperverletzung gibt es?

Nach österreichischem Recht gibt es verschiedene Arten der Körperverletzung, die sich nach Schweregrad und Tathandlung unterscheiden:  

1. Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)  
  Dies bedeutet eine Person misshandelt eine andere körperlich oder schädigt diese an der Gesundheit.

2. Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)  
  Die Verletzung verursacht eine ernsthafte Gesundheitsschädigung oder das Opfer ist länger als 24 Tage arbeitsunfähig.  

3. Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge (§ 85 StGB)  
  Wenn eine Körperverletzung eine länger oder gar für immer andauernde schwerwiegende Folge hat (Gehörverlust, Arbeitsunfähigkeit, ...). 

4. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)  
 Die Verletzung hat den Tod der betroffenen Person zur Folge.

5. Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB)  
  Eine Verletzung die vorsätzlich einer Person zugefügt wird.   
6. Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)  
Eine Verletzung wird durch fahrlässiges Verhalten des Täters zugefügt.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässig und vorsätzlich?  

Der Unterschied zwischen vorsätzlicher (absichtlicher) und fahrlässiger Körperverletzung liegt in der Absicht des Täters.  

Vorsätzlich (absichtlich) bedeutet, dass jemand eine andere Person bewusst verletzen wollte oder zumindest wusste, dass es passieren wird und es in Kauf genommen hat. 
Ein Beispiel wäre eine Schlägerei, bei der jemand absichtlich zuschlägt.  

Fahrlässig bedeutet, dass die Verletzung nicht absichtlich, sondern durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit entstanden ist. 
Ein Beispiel wäre ein Autofahrer, der eine rote Ampel übersieht und dadurch einen Unfall verursacht, bei dem jemand verletzt wird.  

In beiden Fällen kann es rechtliche Konsequenzen geben – bei vorsätzlicher Körperverletzung sind die Strafen jedoch meist deutlich höher.
Was sind die strafrechtlichen Folgen einer Körperverletzung?

Die rechtlichen Konsequenzen einer Körperverletzung in Österreich hängen von der Schwere der Tat und den Begleitumständen ab.

1. Einfache Körperverletzung (§ 83 StGB)  
Wird meist mit einer Geldstrafe (bis zu 720 Tagessätze) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.  

2. Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) 
Wenn die Verletzung schwerwiegender ist (z. B. eine längere Arbeitsunfähigkeit), drohen 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.  

3. Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge (§ 85 StGB)  
Diese Körperverletzung wird mit 1-10 Jahren Freiheitsentzug geahndet.

4. Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB) 
Bei vorsätzlich herbeigeführter schwerer Verletzung mit tödlicher Folge kann das Urteil 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen.  

5. Absichtlich schwere Körperverletzung (§ 87 StGB) 
Absichtlich schwere Körperverletzung: 1-10 Jahre
Wenn die Person ein Polizist etc. ist: 2-10 Jahre
Körperverletzung mit Dauerfolge: 1-15 Jahre 

6. Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) 
Wird meist mit einer Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätzen) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten geahndet.

Neben der strafrechtlichen Ahndung können auch zivilrechtliche Konsequenzen folgen

Kann ich Schadenersatz oder Schmerzensgeld bekommen?  

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen hat eine Körperverletzung in Österreich auch zivilrechtliche Folgen, insbesondere für den Täter, der dem Opfer Schaden zugefügt hat. Das bedeutet, dass das Opfer Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern kann.  

1. Schadenersatz  
   Deckt die materiellen Schäden, die durch die Verletzung entstanden sind. Dazu gehören etwa Arztkosten, Krankenhausaufenthalte, Therapiekosten, Medikamentenkosten sowie Verdienstausfälle, wenn das Opfer aufgrund der Verletzung nicht arbeiten kann.  

2. Schmerzensgeld  
   Ein finanzieller Ausgleich für körperliche und psychische Schmerzen. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Verletzung und der Dauer der Beeinträchtigung.  

3. Pflegekosten und Rentenansprüche  
   Falls die Verletzung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, kann das Opfer Ersatz für notwendige Pflege- oder Betreuungskosten verlangen.  
   In schweren Fällen kann auch ein dauerhaftes Einkommen (Rente) gefordert werden, wenn das Opfer nicht mehr arbeiten kann.  

4. Haftung des Täters  
   Der Täter ist für diese Kosten verantwortlich und muss sie selbst tragen – oder seine Haftpflichtversicherung, falls eine solche besteht.  
   In manchen Fällen kann es auch eine Mitverschuldensprüfung geben, wenn das Opfer zur Eskalation beigetragen hat.  

Um solche Ansprüche geltend zu machen, ist oft ein zivilrechtliches Verfahren erforderlich. Dr. Gregor Klammer kann hier helfen, die Ansprüche durchzusetzen um eine faire Entschädigung zu erhalten.
Was kann ich machen wenn ich einer Körperverletzung beschuldigt werde?

Das wichtigste ist ruhig zu bleiben und folgende Schritte zu beachten:  

1. Keine Aussagen ohne Anwalt  
   - Der wichtigste Schritt ist, zunächst keine Aussage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu machen, bevor ein Anwalt konsultiert wurde. Ungenaue oder unbedachte Aussagen können später gegen die beschuldigte Person verwendet werden.  

2. Rechtsanwalt hinzuziehen  
   - Ein erfahrener Strafverteidiger kann die beste Strategie entwickeln, Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob eine Verteidigung auf Notwehr, Fahrlässigkeit oder fehlende Beweise gestützt werden kann.  

Unsere Notfall Nummer 24/7 ist: +43 670 4093793

3. Beweise sichern  
   - Falls es Zeugen gibt oder Videoaufnahmen existieren, die die Unschuld belegen, sollten diese umgehend gesichert werden. Auch medizinische Gutachten oder andere Beweise können helfen, die Situation aufzuklären.  

4. Mögliche außergerichtliche Einigung prüfen  
   - In manchen Fällen kann eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer (z. B. eine Zahlung von Schmerzensgeld) helfen, ein Strafverfahren abzuwenden oder die Strafe zu mildern.  

5. Gerichtliches Verfahren abwarten  
   - Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld. Hierbei ist eine professionelle Verteidigung entscheidend, um eine möglichst milde Strafe oder einen Freispruch zu erreichen.  

Wichtig ist, ruhig zu bleiben und sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen, um die bestmögliche Verteidigung aufzubauen. 

Hier können Dr. Gregor KLAMMER und sein Team auf jeden Fall helfen

Unsere neueste Erfolgsstory

Stefan S. war eines schönen Abends mit seinen Freunden in einem bekannten Club im Wiener ersten Bezirk feiern. Sie machten sich einen schönen Abend zusammen.

In den frühen Morgenstunden, als der Club zusperrte und Stefan sich auf den Weg nach Hause machen wollte, entdeckte er eine junge Frau auf einer Bank sitzen. Sie war klar alkoholisiert und es sah auch so aus, als würde sie von einem Mann belästigt werden. Stefan ließ gar nicht lange auf sich warten und schritt sofort ein um die junge Dame zu schützen. Darauf zog der Mann ein Messer und bedrohte Stefan mit diesem. Zusammen mit seinem Freund gelang es Stefan aber die Lage zu deeskalieren und alle gingen ohne weiteren Vorfall getrennte Wege.

Doch nur 15 Minuten später wurde Patrick plötzlich von der Polizei angehalten und mitgenommen. Der junge Mann und die junge Frau hatten ausgesagt, dass Patrick mit dem Messer gedroht haben soll und den jungen Mann geschlagen habe.

Es folgte also eine Anklage wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Durch eine perfekte Strategie,  die unser Team zurecht legte, konnte vor Gericht bewiesen  werden, dass die Geschichte des jungen Mannes nicht stimmte, und schließlich musste dieser auch vor Gericht zugeben, dass er sich eigentlich gar nicht erinnern konnte was genau passiert ist.

Unser Mandant wurde also vollkommen freigesprochen.

Was kann ich machen? 

Egal, ob Sie das Opfer einer Körperverletzung sind und Schadenersatz oder Schmerzensgeld fordern möchten oder ob Sie beschuldigt werden und sich verteidigen müssen – in beiden Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln

Die beste Entscheidung ist, sich an Dr. Gregor Klammer und sein erfahrenes Team zu wenden. Sie erhalten kompetente rechtliche Unterstützung, sei es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Opfer oder der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Vorwürfe. 

Dr. Klammer kennt die Feinheiten des Straf- und Zivilrechts und setzt sich entschlossen für Ihre Rechte ein. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um Fehler zu vermeiden und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Unsere Experten im Strafrecht


Mit unseren ausgewiesenen Experten im Strafrecht, sind Sie auf alle Fälle gut vertreten. Durch ihre jahrelange Expertise in diesem Gebiet, sind sie für alles gerüstet.

Dr. Gregor KLAMMER

Rechtsanwalt und Gründer

Dr. Gregor Klammer ist von Herzen Anwalt und vertritt mit großer Leidenschaft vor Gericht. Sein Spezialgebiet ist das Strafrecht, sowie das Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.


Ein besonderes Anliegen ist ihm, Prozesse für jedermann so zu gestalten, dass kompromisslos die besten Ergebnisse für den eigenen Mandanten erzielt werden können und dabei gleichzeitig auch leistbar ist.


Der Fokus im Strafrecht richtet sich auch gegen Unrecht, welches vom Staat verursacht wird: Ein faires Verfahren mit Wahrung der Rechte des Beschuldigten ist mittlerweile immer seltener geworden. Daher ist es umso wichtiger, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der tatsächlich die Rechte des Mandanten vertritt.


Dr. Klammer spricht Deutsch,

Englisch und Spanisch. 


Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M.

Rechtsanwalt

Ing. Gualtieri, LLM unterstützt die Kanzlei Klammer als ständiger Substitut.



Ing. Gualtieri, LLM berät vor allem im Bereich der Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sozialbetrug.



Dabei ist insbesondere zu beachten, dass im Sozialbetrugsbereichs aktuell große Missstände herrschen und die Behörden oft ohne Beweise zu einer Verurteilung tendieren. Gerade Sozialbetrugsvorwürfe sollte man keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen, sondern einen erfahrenen Verteidiger konsultieren.




Ing. Gualtieri, LLM spricht Deutsch und Englisch.


Mag. Vadim GUSENOV

Rechtsanwaltsanwärter

Mag. Vadim Gusenov ist bereits jahrelang als Rechtsanwaltsanwärter in unserer Kanzlei tätig.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Mag. iur.) sowie an der Universität in Moskau (Jurist). Seine Schwerpunkte liegen im Straf- und Fremdenrecht.


Im Strafrecht verteidigt er insbesondere in den Bereichen der Körperverletzung, Betrug und der Sexualdelikte. Auch ist er Spezialist für Beschwerden gegen ungerechtfertigte Untersuchungshaft.


Mag. Gusenov berät auch im Fremdenrecht und kann daher auch bei der Beratung dieses Rechtsgebiet mitdenken. Gerade im Strafrecht kommt es in der Folge oft zu Ausweisungen und Abschiebungen.


Mag. Gusenov spricht Deutsch und Russisch.


Erreichbarkeit: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)


Mag. Igor MATEJUK, BEd

Rechtsanwaltsanwärter

Herr Matejuk ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfassende Erfahrung, insbesondere im Bereich des Opferschutzrechts. Mit seiner tiefgehenden Expertise und strategischen Herangehensweise steht er seinen Mandanten in allen strafrechtlichen Angelegenheiten entschlossen zur Seite.


Er studierte Rechtswissenschaften (Mag. iur.) sowie Germanistik und Geschichte (BEd) an der Universität Wien. Seine berufliche Laufbahn führte ihn sowohl in eine renommierte Wirtschaftsrechtskanzlei als auch in den NGO-Bereich, wo er jahrelang als Jurist tätig war. Dabei sammelte er wertvolle Erfahrung im Strafrecht sowie in den Bereichen Fremden-, Sozial- und Arbeitsrecht.





Mag. Matejuk spricht Deutsch,

Englisch, Polnisch und Italienisch.


Erreichbarkeit: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)


Unser Angebot

1. Persönliche Beratung vom Rechtsanwalt

Wir bieten für 180€ eine halbe Stunde Beratung von unseren Rechtsanwälten Dr. Gregor Klammer oder Ing. Eugenio GUALTIERI, LL.M. In dringenden Fällen können wir uns auch kurzfristig zu einem Termin treffen.

Kontakt Dr. Klammer: +43 650 7283562 (auch auf WhatsApp)



2. Kostenfreie Sofortauskunft

Möchten Sie sich erst über Ihre Optionen informieren, bevor Sie bezahlen? Schicken Sie uns am besten per WhatsApp eine Anfrage an unsere Experten im Strafrecht - schicken Sie auch gleich die Ladung oder andere wichtige Dokumente mit, dass wir vollumfänglich Auskunft geben können:



Mag. Gusenov: +43 670 4093793 (auch auf WhatsApp)

Mag. Matejuk: +43 670 6035460 (auch auf WhatsApp)



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