Die österreichische Staatsbürgerschaft für Opfer des NS-Regimes

Die österreichische Staatsbürgerschaft für Opfer des NS-Regimes

Sie wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen und wissen nicht ob Sie sich für eine der Ausnahmen qualifizieren?
Sieht die österreichische Regierung Ausnahmen für Opfer des NS-Regimes und deren Angehörige vor?
Wie qualifiziere ich mich dafür?

Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen helfen alle Fragen, die Sie zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft und der Ausnahmeregelung für eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Opfer des NS-Regimes und deren Angehörigen. 

Wenn Sie noch Fragen zum Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft haben, die österreichische Staatsbürgerschaft als Doppelstaatsbürger oder wissen wollen welche Dokumente Sie brauchen um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, klicken Sie sich durch unsere Artikel zu diesem Thema: 

Verleihung der Staatsbürgerschaft für Verfolgte des NS-Regimes

Der Staat Österreich lässt alle Menschen, die von dem NS-Regime und dem deutschen Reich in der Zeit vor 1955, aktiv verfolgt wurden und deswegen aus Österreich fliehen mussten ganz einfach durch Anzeige die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Auch Angehörige und Nachfahren von ehemaligen Verfolgten dürfen die Staatsbürgerschaft beantragen.
Seit September 2019 ist es nun auch einfacher möglich als ehemaliger Verfolgter des NS-Regimes, die österreichische Staatsbürgerschaft durch Anzeige zu erlangen. 

Ab September 2020 ist es auch für Angehörige ehemaliger Verfolgter des NS-Regimes einfacher möglich die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. 

Der Antrag kann ganz einfach über die MA35 erfolgen und die Kosten für die Antragstellung selbst werden vom Staat Österreich übernommen.

Wer darf die Staatsbürgerschaft beantragen?

 Wenn Sie Österreich verlassen mussten, weil Sie von Organen der NSDAP oder durch Behörden des Dritten Reiches verfolgt wurden, 
oder wenn Sie wurden verfolgt, weil Sie für die demokratische Republik Österreich eingetreten sind, dürfen Sie um die österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen. 

Es reicht aus, wenn die Verfolgung nur befürchtet wurde/werden musste und nicht tatsächlich stattgefunden hat.

Die Ausreise bzw. Flucht muss vor dem 15. Mai 1955 stattgefunden haben.

Auch direkte Nachkommen von Verfolgten dürfen sie Staatsbürgerschaft beantragen.

Muss man die österreichische Staatsbürgerschaft schon vor der Verfolgung gehabt haben?

Ja.

Prinzipiell muss die Person, die um die Staatsbürgerschaft ansucht (bzw. deren direkte Vorfahren), auch zum Zeitpunkt der Flucht die österreichische Staatsbürgerschaft besessen haben. Allerdings zählen genauso die Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates der österreichisch-ungarischen Monarchie, sowie Staatenlose dazu, solange diese ihren Wohnsitz in Österreich hatten.

Unser Angebot

Wie können wir helfen?

Voraussetzungen

1. Direkter Nachfahre eines Verfolgten

2. Ausreise des Verfolgten vor dem 15. Mai 1955

3. Es besteht kein Aufenthaltsverbot, es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz

4. Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen

5. Sie sind unbescholten und es läuft kein Verfahren gegen Sie

6. Sie haben keine häufigen oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen begangen

7. Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahe

Was ist ein direkter Nachkomme?

Ein direkter Nachkomme ist jemand in direkter absteigender Linie zum Vorfahren. 

Das heißt Sie sind ein Kind, Enkel, Urenkel, und so weiter einer Person oder ein Adoptivkind, das adoptiert wurde, als es minderjährig war.

Checkliste Dokumente - Verfolgter selbst

Diese Liste ist keine vollständige Liste. Je nach Fall können die Behörden noch andere Dokumente verlangen.

1. Passfoto

2. Geburtsurkunde

3. Alle HeiratsurkundenUrkunden über Eingetragene Partnerschaftenalle rechtskräftigen Scheidungsurteile, alle Sterbeurkunden

4. Wenn eine Namensänderung erfolgt ist: Nachweise über die Namensänderung, zum Beispiel Bescheide
Einbürgerungsurkunden oder andere Urkunden über den Erwerb anderer Staatsbürgerschaften

5. Gültiger Reisepass

6. Nachweise über den früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates der österreichisch-ungarischen Monarchie oder der Staatenlosigkeit

7. Unterlagen über die erlittene Verfolgung oder darüber, dass eine solche mit Grund zu befürchten war

8. Unterlagen über den Hauptwohnsitz in Österreich und darüber, wann die Ausreise ins Ausland stattgefunden hat

9. Aktueller Strafregisterauszug von dem Land, in dem Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz ist

Weitere wichtige Informationen

Wenn Sie jünger als 14 Jahre alt sind, brauchen Sie keinen Strafregisterauszug.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Österreich oder Deutschland ist, brauchen Sie keinen Strafregisterauszug. 
Der Strafregisterauszug aus den USA muss vom FBI ausgestellt sein. 

Der Strafregisterauszug darf nicht älter als 8 Monate sein, wenn Sie die Anzeige einreichen.

ALLE Dokumente müssen in Original und Kopie vorgelegt werden. 
Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Checkliste Dokumente - direkter Nachfahre

Diese Liste ist keine vollständige Liste. Je nach Fall kann die Behörde noch andere Dokumente verlangen.

1. Passfoto

2. Geburtsurkunde

3. Alle Heiratsurkunden, alle Urkunden über Eingetragene Partnerschaften, alle rechtskräftigen Scheidungsurteile, alle Sterbeurkunden

4. Nachweise über die Namensänderung, zum Beispiel Bescheide, Einbürgerungsurkunden oder andere Urkunden über den Erwerb anderer Staatsbürgerschaften

5. Gültiger Reisepass (bei Anzeigen für Minderjährige auch der gesetzlichen Vertreter*innen)

6. Aktueller Strafregisterauszug von dem Land, in dem Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz ist

7. Sämtliche Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis zu der Person, die verfolgt wurde, nachweisen

Zusätzlich werden noch Unterlagen der verfolgten Person benötigt:

- Geburtsurkunde, Nachweise über die NamensänderungNachweise über den früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der Staatsbürgerschaft eines Nachfolgestaates der österreichisch-ungarischen Monarchie oder der Staatenlosigkeit, MeldezettelUnterlagen über die erlittene Verfolgung oder darüber, dass eine solche mit Grund zu befürchten war, Unterlagen über den Hauptwohnsitz in Österreich und darüber, wann die Ausreise ins Ausland stattgefunden hat.

- Wenn die Person, die verfolgt wurde, noch am Leben ist: eine von ihr unterschriebene Erklärung über die Straffreiheit
- Wenn die Person, die verfolgt wurde, bereits verstorben ist: Sterbeurkunde

Brauche ich einen Anwalt?

Welche Vorteile bringt mir ein Anwalt?

Wie Sie in diesem Artikel sehen können, gilt es sehr viel zu beachten. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten und es gibt viele Ausnahmen und Sonderfälle. Ein Anwalt kann Ihnen hier sehr zur Hilfe kommen.

Dr. Klammer hat schon sehr viel Erfahrung mit dem Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit Hilfe seiner Expertise und die seines Teams werden Sie schnell merken, dass der ganze Prozess nicht nur viel einfacher sondern auch viel schneller funktionieren wird. 

Auf Grund vieler Anträge etc. gibt es oft sehr lange Wartezeiten für Staatsbürgerschaftsanträge, doch mit unserer Hilfe wird das Ganze um einiges beschleunigt: Lesen Sie hier unsere neuesten Erfolgsgeschichten: Staatsbürgerschaftsanträge beschleunigen.

Unsere Angebote

Wie können wir helfen?

Dr. Klammer uns sein Team haben schon sehr viel Erfahrung mit der Beantragung österreichischen Staatsbürgerschaft und den Behörden, die für so einen Antrag zuständig sind. Wir können Sie von Anfang bis Ende durch den ganzen Antrag begleiten und betreuen.

Derzeit brauchen Staatsbürgerschaftsanträge Monate bis sogar Jahre bis sie bearbeitet werden, mit der Hilfe von Dr. Klammer und seinem Team können Sie Ihren Antrag sofort stellen: Sofort Termin für Antragstellung.

Haben Sie schon einen Antrag gestellt und noch keine Rückmeldung der Behörde erhalten? Kontaktieren Sie uns, vielleicht besteht die Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde: 

Dr. Klammer kann Ihnen bei allen Anliegen zu diesem Thema helfen

 Über das unterstehende Kontaktformular können Sie sich gerne bei uns melden und uns Ihre Situation schildern. Dr. Klammer und sein Team werden den Sachverhalt prüfen und sich bei Ihnen über die weitere Vorgehensweise melden.

Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, bieten wir Ihnen gerne zu unserem üblichen Tarif (EUR 180,-) eine Erstberatung an, in welcher wir Sie professionell bis zu einer Stunde lang über die Möglichkeiten informieren und auch gerne den Grundstein für eine Vertretung in einem aus dieser Sache entstehenden Prozess legen.

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