Aufhebung Aufenthaltsverbot Österreich
Wurden Sie des Landes verwiesen und mit einem Aufenthaltsverbotverbot belegt?
Wie lange darf man mit einem Aufenthaltsverbot nicht mehr nach Österreich?
Kann man die Aufhebung eines Aufenthaltsverbots beantragen? Was brauche ich dafür?
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen mit einem Aufenthaltsverbot für Österreich belegt worden? Mit Hilfe dieses Artikels werden wir Ihnen alle Fragen zum Aufenthaltsverbot und dessen Folgen erklären.
Was ist ein Aufenthaltsverbot?
Ein Aufenthaltsverbot kann nur gegen EU-Bürger und deren Angehörigen erlassen werden.
Dies passiert wenn eine Person durch ihr Verhalten, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Allerdings ist eine einfache strafrechtliche Verurteilung nicht Grund genug ein Aufenthaltsverbot zu verhängen.
Ein Aufenthaltsverbot kann für maximal 10 Jahre und nur in Ausnahmefälle unbefristet ausgesprochen werden.
Was ist der Unterschied zum Einreiseverbot?
Kann ein Aufenthaltsverbot aufgehoben werden?
JA!
Prinzipiell ist es möglich ein Aufenthaltsverbot auch aufheben zu lassen oder zu verkürzen.
Ein
EU-Bürger darf nur des
Landes verwiesen werden, wenn er ...
- eine Gefährdung aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegt,
oder
- die Nachweise der Anmeldebescheinigung oder der Aufenthaltskarten für Angehörige nicht erbracht werden
oder
- die
Voraussetzungen für dieses Aufenthaltsrecht nicht oder
nicht mehr vorliegen
