Letzte Woche konnte unser RAA Mag. Zellinger gleich zwei Siege vor dem BVwG feiern und zwei verschiedene Mandanten am selben Tag aus der Schubhaft holen. Danny G. ist Augustinverkäufer in Wr.Neustadt und lebt in einem Flüchtlingsheim in Wien. Ab und zu übernachtete er bei einem Freund, an einem dieser Tage kam die Polizei bei seinem Flüchtlingsheim vorbei und fand ihn nicht vor. Als Danny dies hörte ging er sofort zur Polizei um sich zu stellen und wurde daraufhin in Schubhaft genommen. Mag. Zellinger konnte vor Gericht beweisen, dass die Polizei hier falsch gehandelt hatte und kein Grund für die Schubhaft bestand.
Godwin S. lebt in Wien hat eine Lebensgefährtin und ein Kind. Er ist bei ihr gemeldet und lebt mit seiner Familie. Doch weil er in der Vergangenheit Probleme mit der Polizei hatte wurde er in Schubhaft genommen. Eine Schubhaft darf nur bei echter Gefahr ausgesprochen werden. Da unser Mandant aber eine Familie hier hat ist diese Gefahr nicht gegeben. Mag. Zellinger konnte schnell helfen unseren Mandanten aus der Schubhaft zu holen.
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